1.174.1 (bru2p): Richtlinien für die Bewirtschaftung der Devisen.

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Richtlinien für die Bewirtschaftung der Devisen.

Zur Erörterung stand die Frage des Erlasses von Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Reichspräsidenten über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen vom 1. August 1931, soweit die Zwangsbewirtschaftung von Devisen in Frage kommt1. Es wurde erklärt, daß das Reichswirtschaftsministerium im Benehmen mit dem Reichsfinanzministerium und dem Reichsernährungsministerium und ferner unter Beteiligung der Reichsbank Richtlinien über die Bewirtschaftung von Devisen ausgearbeitet habe. Die Mitteilung dieser Richtlinien an die Landesfinanzämter sei überaus dringlich mit Rücksicht auf die für den kommenden Tag bevorstehende Wiedereröffnung des Bankverkehrs.

1

S. Dok. Nr. 425, Anm. 3.

Reichsbankdirektor KnaackKnaack teilte mit, daß Reichsbankpräsident Luther leider verhindert sei, persönlich an der Besprechung teilzunehmen. Ein genaues Bild über die gegenwärtige Devisenlage könne er nicht geben. Die Reichsbank stehe jedoch auf dem Standpunkt, daß man in der Devisenbewirtschaftung so weit gehen müsse, daß man Devisen nur für die unbedingt notwendigen Importe freigebe. Eine derartige Maßnahme sei gewiß außerordentlich bedenklich. Man müsse sie vor allen Dingen den beteiligten Geschäftskreisen rechtzeitig ankündigen. Ferner seien auch Beschränkungen in der Hergabe von Devisen für die Erfüllung des privaten Anleihedienstes erforderlich.

Staatssekretär a. D. DernburgDernburg äußerte lebhafte Bedenken gegen allzu schroffe Vorschriften über die Devisenbewirtschaftung. Er meinte, daß es unerläßlich sei, vor dem Erlaß der Bestimmungen die Vertretungen des Importhandels zur Sache zu befragen.

Auch Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg äußerte lebhafte sachliche Bedenken gegen die handels- und wirtschaftspolitische Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Bestimmungen, glaubte aber anerkennen zu müssen, daß man die Herausgabe der Richtlinien trotzdem nicht zurückhalten könne mit Rücksicht auf den am kommenden Tage wieder beginnenden unbeschränkten Zahlungsverkehr.

In ähnlichem Sinne äußerte sich auch der Reichsminister der Finanzen. Es wurde demgemäß beschlossen, die Richtlinien unverzüglich an die mit der Devisenbewirtschaftung[1503] zu betrauenden Landesfinanzämter herangehen zu lassen2. Es bestand allgemeines Einverständnis darüber, daß die Bestimmungen sobald wie möglich gemildert und verfeinert werden sollen3.

2

Die Richtlinien konnten nicht ermittelt werden.

3

Vgl. dazu Dok. Nr. 433, P. 1.

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