1.176.1 (bru2p): Vorbereitung der italienischen Reise.

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Vorbereitung der italienischen Reise1.

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Die Initiative zu einem Treffen zwischen dem RK und Mussolini war von dt. Seite ausgegangen; vgl. die Aufzeichnung des RAM vom 26.6.31 über eine Unterredung mit dem ital. Botschafter Orsini Baroni, R 43 I /80 , Bl. 276–278, sowie das Schreiben Brünings an Mussolini vom 26.6.31, RK 43 I/80, Bl. 284–285. Das Antwortschreiben des ital. MinPräs. vom 6.7.31 in R 43 I /80 , Bl. 295. Laut handschriftlichem Vermerk Pünders vom 1.8.31 sollten nach den Vorstellungen des RK die Besprechungen in Rom in engstem Rahmen stattfinden (R 43 I /80 , Bl. 303).

Ministerialdirektor Dr. PossePosse trug folgendes vor:

Es handele sich bei den deutsch-italienischen Wirtschaftsbeziehungen im wesentlichen um drei Probleme, um die Erweiterung des deutsch-italienischen Handelsvertrages2, die Frage der Präferenzen für Südosteuropa3 und die Dreiecksverträge.

2

Dt.-ital. Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 31.10.25 (RGBl. II, S. 1020 ) und Zusatzvereinbarung vom 9.12.26 (RGBl. II, S. 793 ).

3

Die südosteuropäischen Staaten hatten während der Herbsttagung des VB 1930 Zollpräferenzen für Getreideexporte gefordert: vgl. Dok. Nr. 218, Anm. 3. S. auch MinDir. Ritters Aufzeichnung vom 3.8.31 über den Präferenzgedanken in R 43 I /81 , Bl. 151–154.

Bei der Erweiterung des Handelsvertrages denke Deutschland an die Beseitigung der Eierzollbindungen4. Die Italiener wünschten eine Erleichterung der Einfuhr von Radiogerät und anderem. Sie hätten sich bereit erklärt, alsbald Unterhändler nach Berlin zu senden.

4

Der Eierzoll war im dt.-ital. Handelsvertrag mit 5,– RM pro dz gebunden (RGBl. 1925 II, S. 1040 ). Der REM hatte im Juni 1930 u. a. die Aufhebung der Eierzollbindung gefordert (Schreiben des RAM an den StSRkei vom 9.7.30, R 43 I /1097 , Bl. 201–206); vgl. hierzu Dok. Nr. 231, Dok. Nr. 240 und Dok. Nr. 246, P. 4.

Die Präferenzen für Südosteuropa stießen auf italienischen Widerstand. Die Italiener befürchten anscheinend eine Gefährdung der Interessen Südamerikas5, wohin sie mehr kulturelle als handelspolitische Beziehungen unterhalten. Sie könnten darauf hingewiesen werden, daß den südosteuropäischen Staaten Präferenzen gegen allgemeine Zollsenkungen zugestanden würden, die auch Italien günstig wären.

5

Italien hatte von vornherein gegen den Präferenzgedanken mit der Begründung Stellung genommen, daß Italien wegen seiner südamerikanischen Beziehungen eine Durchbrechung des Meistbegünstigungsprinzips nicht gutheißen könne. „Mitbestimmend war wohl auch, daß Italien an Jugoslawien keine Präferenzen geben will“ (Aufzeichnung Ritters vom 3.8.31, R 43 I /81 , Bl. 153 f.).

Die Dreiecksverträge sollten für das Verhältnis Italien, Österreich und Ungarn gelten. Angeblich verstießen sie nicht gegen die Meistbegünstigung.[1512] Der gegenseitige Export sollte erleichtert werden, bei der Ausfuhr sollen die Regierungen Zuschüsse zu Exportkrediten geben. Die Verträge seien noch nicht veröffentlicht. Sie sollten im Völkerbundssekretariat hinterlegt werden. Kämen Einsprüche, so würden sie voraussichtlich nicht wirksam werden. Es sei zu überlegen, ob wegen der deutsch-österreichischen Zollunion Bedenken gegen diese Dreiecksverträge beständen. Die Schweiz würde voraussichtlich Widerstand leisten6.

6

Der Begriff „Dreiecksverträge“ beschreibt etwas ungenau die zweiseitigen Handelsverträge zwischen Österreich und Ungarn, Österreich und Italien, sowie zwischen Ungarn und Italien, deren gemeinsames Kennzeichen die Gewährung von Zuschüssen zur Exportverbilligung war. Die Initiative für diese Regelung war von der österr. Reg. während der Handelsvertragsverhandlungen mit Ungarn ausgegangen. Österreich wollte die Bindung landwirtschaftlicher Zölle aufheben, um die erhöhten autonomen Zölle wirksam werden zu lassen. Da die Aufhebung dieser Bindung gegen die Meistbegünstigung verstoßen hätte, hatte Österreich sich bereit erklärt, für die Finanzierung des Exports ungarischer Agrarprodukte Kredite zu geben, die gegenüber dem üblichen Satz von 10% nur zu 2% verzinst werden sollten. Der Unterschied sollte vom österr. FMin. getragen werden und den ungarischen Bauern zugute kommen. Dafür hatte Ungarn sich bereit erklärt, Zuschüsse für die Exportfinanzierung österr. Industriewaren zu gewähren. Da die beiderseitigen Subventionen den gleichen Umfang erreichen sollten, waren schließlich beide Handelspartner übereingekommen, jeweils den eigenen Export durch Kredite zu erleichtern. Diese Methode war auch auf die Handelsvertragsverhandlungen zwischen Ungarn und Italien und zwischen Österreich und Italien übertragen worden. Lediglich auf die ungarische Weizenausfuhr traf der Ausdruck „Dreiecksverträge“ zu, da sowohl Österreich wie Italien für ungarischen Weizen Kreditverbilligungen gewährt hatten, und Österreich eine entsprechend höhere Quote ungarischen Weizens einführen wollte, falls Italien die im Handelsvertrag vorgesehene Menge nicht abnehmen konnte. MinDir. Ritter hielt dieses Verfahren für unvereinbar mit Sinn und Buchstaben der Meistbegünstigung (undatierte Aufzeichnung Ritters in R 43 I /81 , Bl. 157–163).

Voraussichtlich werde Rumänien wegen seiner engen Beziehungen zu Italien erreichen, daß der Widerstand gegen die Präferenzen fallengelassen wird. Von deutscher Seite könnte einer Anregung des Reichsministers des Auswärtigen entsprechend zugesagt werden, daß gegen die Dreiecksverträge kein Widerspruch erhoben würde, wenn die Präferenzverträge mit Ungarn und Rumänien nicht angegriffen würden7.

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S. Dok. Nr. 286, P. 1 und 2 und Dok. Nr. 308.

Es frage sich auch, ob die deutsch-österreichischen Zollunionsverhandlungen durch Beitritt Italiens erweitert werden sollen. Allerdings stehen Verhandlungen mit Frankreich in dieser Richtung im Vordergrund. Gleichwohl sei es möglich, die Frage auch mit Italien zu besprechen. Dann möchte wohl ein italienischer Staatssekretär mit den Verhandlungen in Berlin beauftragt werden.

Auf eine Frage des Reichsministers der Finanzen führte Ministerialdirektor PossePosse weiter aus, die Ausfuhr Italiens und Ungarns nach Österreich sei nicht bedenklich, dagegen betreffe die Ausfuhr Österreichs nach beiden Ländern industrielle Konkurrenzartikel zu Deutschland. Gleichwohl möchte deswegen nicht vorgestoßen werden.

Es sei nicht zu erwarten, daß die Freigabe des Eierzolles von Italien zu starken Gegenforderungen benutzt würde. Die Italiener verstießen ihrerseits mindestens moralisch ziemlich erheblich gegen den geltenden Handelsvertrag.

Der Reichsminister der Finanzen wünschte die Präferenzen gegenüber den Balkanstaaten rücksichtslos verfochten. Italien werde sie nicht ablehnen können.[1513] Täte es dies, so würde es Deutschland nicht schaden. Es würde seine Freunde verärgern, und Deutschland würde als hilfsbereit erscheinen. Die Präferenzen hätten für Frankreich Bedenken. Ein Teil der kleinen Entente würde sich durch sie an Deutschland anlehnen, insbesondere Rumänien.

Auch Jugoslawien müßte etwas geboten werden. Dann würden die Franzosen Stellung nehmen müssen, entweder zustimmend, dann könnte mit ihnen zusammengegangen werden, oder ablehnend, das würde eine Klärung der Lage bringen.

Nachdem die österreichische Partie verspielt sei, müsse das österreichische Problem von der anderen Seite aufgerollt werden.

Ministerialdirektor von KrosigkKrosigk berichtete sodann über die Verhandlungen wegen der Sachlieferungen. Sie hätten wesentlich unter der Wirkung des italienisch-deutschen Kohlenlieferungsvertrages gestanden8. In der Frage gingen England und Italien zusammen. Italien wollte zunächst sämtliche Sachlieferungsverträge während des Hoover-Jahres suspendieren. Das sei abgelehnt worden.

8
 

Italien hatte die ihm zustehenden Reparationssachlieferungen fast ausschließlich in Kohle und Koks bezogen. Die Durchführung der Kohlenlieferungen wurde durch zwei Verträge geregelt, die das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat einerseits mit der ital. Staatsbahn, andererseits mit einer ital. Einfuhrmonopolgesellschaft abgeschlossen hatte. Der zweite Vertrag, der über das Reparationskonto bei der BIZ abgerechnet wurde, war als Sachleistungsabkommen durch das Hoover-Moratorium suspendiert worden. Dagegen war die Vereinbarung mit der ital. Staatsbahn strittig, da dieser Vertrag vom 8.1.30 Kohlelieferungen gegen Barzahlung oder gegen Verrechnung auf dem Reparationskonto vorsah. Die Italiener hatten während der Londoner Sachverständigenkonferenz (vgl. Dok. Nr. 411, Anm. 10) auch die Kohlelieferungen für die ital. Eisenbahn als Sachleistungen für suspendiert erklärt. Das Kohlensyndikat hatte demgegenüber festgestellt, daß es sich bei diesem Abkommen nicht um einen reinen Sachlieferungsvertrag, sondern wegen der Möglichkeit zur Barzahlung auch um einen normalen freien Lieferungsvertrag handle, der durch das Hooverjahr nicht berührt würde. Von dt. Seite war vermutet worden, daß die Italiener sich aus den vertraglichen Verpflichtungen lösen wollten, um eine Reduzierung der Kohlenmenge und des Preises zu erreichen. Diese Vermutung war durch ein Angebot der ital. Staatsbahn bestätigt worden, die entgegen der vertraglichen Abnahmeverpflichtung von 1,92 Mio t pro Jahr nur noch 300000 t dt. Kohle beziehen wollte. Das RWiMin. hatte darauf hingewiesen, daß bei Annahme dieses Vorschlags mit der Entlassung von 6000 Bergarbeitern, d. h. mit der Schließung von zwei Schachtanlagen gerechnet werden müsse (Durchschrift eines Vermerks des MinDir. Dieckhoff vom 5.8.31, R 43 I /81 , Bl. 171–174; Aufzeichnung des LegR Valette vom 4.8.31 (Durchschrift), R. 43 I/81, Bl. 176–179, hier Bl. 177–179; Vermerk aus dem RWiMin., mit Übersendungsvermerk an ORegR Planck vom 5.8.31, R 43 I /81 , Bl. 182–186; weiteres Material im Pol. Arch. des AA, Büro RM, Akten betr. Reparation Bd. 31).

Dagegen sei ein Antrag angenommen worden, durch den den Regierungen das Recht gegeben wird, die von ihnen oder ihren Organen geschlossenen Lieferungsverträge während des Hoover-Jahres zu suspendieren. In zahlreichen Verträgen sei die Bestimmung festgelegt, daß sie als Privatverträge weitergeführt werden könnten, wenn sie als öffentlich-rechtliche Sachlieferungsverträge aus irgendwelchen Gründen nicht zur Erfüllung kämen.

Darüber hätten sich unerquickliche Auseinandersetzungen notwendig gemacht. Von den deutschen Lieferanten hätte die Möglichkeit eines Eingriffs in Privatverträge abgewendet werden müssen. Der entsprechende deutsche Vorschlag sei aber abgelehnt worden. Im Grunde handle es sich darum, daß Italien[1514] für seine Kohlenlieferungen aus Deutschland bessere Grundlagen schaffen wollte.

Das Kohlensyndikat sei bereit, entgegenzukommen in der Preis-, wie in der Mengenfrage. Italien hätte bisher wählen können, ob es die Kohle auf Grund des Sachlieferungsvertrages oder eines Privatvertrages haben wolle. Von dieser Aktion wolle es nun herunterkommen, nachdem bisher alle Lieferungen über das Sachlieferungskonto gelaufen seien.

Bei den Londoner Verhandlungen habe er die Forderung des Verzichts auf den deutschen Standpunkt und eine Unterschrift unter eine entsprechende Erklärung abgelehnt. Sie würden die Möglichkeit von Enteignungen bedeuten; auch soweit deswegen nicht ⅔-Mehrheit des Reichstags erforderlich sei, wäre es fraglich, ob die einfache Mehrheit zustande gebracht werden könnte.

Die Italiener hätten sich in der Frage rechtzeitig mit den übrigen Delegationen geeinigt. Es sei aber ein großes Unrecht gegen die deutschen Lieferer, wenn ihr Standpunkt durchdränge. Auch wenn der deutsche Standpunkt Anerkennung fände, wäre die Rechtsfrage noch offen.

Zwei weitere Punkte seien in London noch zu bereinigen. Wegen der amerikanischen Forderung der Mixed Claims9 sei ein Mißverständnis entstanden. Deutschland hätte keine Einwendungen gemacht. Es würde aber eine schwierige Lage entstehen, wenn diese Forderungen als unter den Hoover-Plan fallend betrachtet würde.

9

S. Dok. Nr. 411, P. 3.

Die zweite Schwierigkeit sei die belgische Frage10. Es sei vorgeschlagen worden, die Markzahlungen bis Juli 1932 in bar zu entrichten. Belgien sei damit nicht zufrieden gewesen, es wollte die Hoover-Zahlung und die eigenen Reparationszahlungen. Deutschland hätte sich von Gibson11 beraten lassen. Er habe den Deutschen in der Frage der Reparationen recht gegeben, aber erklärt, die Markzahlungen würden nicht gegen den Hoover-Plan verstoßen. Demgemäß habe Belgien wegen seiner Reparationsforderungen keinen Erfolg gehabt. Es sei aber auch notwendig, daß Deutschland die Markzahlungen in diesem Jahre weiter leiste.

10

Vgl. zum folgenden das Finanzabkommen mit Belgien vom 13.7.29, das Teil des Youngplans war (RGBl. 1930 II, S. 342 ). Material über die dt.-belg. Verhandlungen im Pol. Arch. des AA, Büro RM, Akten betr. Reparation Bd. 31.

11

Hugh Gibson, US-Botschafter in Brüssel.

Der Reichsminister des Auswärtigen wies zunächst darauf hin, daß die Italiener durch den Hoover-Plan 42 Millionen im Jahre verlören, jetzt sollten sie auch noch 38 Millionen für Kohlen zahlen, die sie bisher umsonst bekommen hätten. Zudem seien die Kohlenläger in Italien gefüllt. Er trat aber dann auch dafür ein, den Rechtsanspruch nicht aufzugeben, zumal dafür noch andere Umstände sprächen. Italien habe im Haag eine Erhöhung der Annuitäten verlangt und sei in seinen Forderungen stets besonders scharf trotz seines Eintritts für Revision der Friedensverträge in öffentlichen Reden. Deutschland habe in der Kohlenfrage damals intensiv mit Italien gegen die Engländer zusammengearbeitet. Italien habe ein vitales strategisches Interesse daran, die Kohlen nicht über dem Seewege zu bekommen. Die Verträge seien also gewissermaßen[1515] im Austausch geschlossen worden. Die Engländer hätten viel billiger liefern können, besonders wegen der Fracht. Diese allgemeinen Erwägungen könnten vorgebracht werden, ohne in die Rechtsfrage hineinzugehen.

Wenn der italienische Unterhändler in London keine Schwierigkeiten mache, so würden die anderen Länder auch mit gehen. Allerdings würde viel von dem verständigen Verhandeln des Kohlensyndikats abhängen.

Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer führte aus, der Industrie sei angeraten worden, wegen der Unsicherheit der Sachlieferungsverträge gleichzeitig private Bindungen zu verlangen und einzugehen. Das sei geschehen. Diese privaten Bindungen blieben bestehen. Der Rechtsstandpunkt sei klar und gut. Ob politische Gründe hinderten, ihn zu vertreten, müsse erwogen werden. Der Reichsfiskus würde sich aber schadensersatzpflichtig machen. Auch deswegen möchte die Regierung fest bleiben.

Ministerialdirektor von KrosigkKrosigk führte noch folgendes aus. Die Frage der Mixed Claims werde den Amerikanern zu überlassen sein12. Es möchte aber darauf hingewirkt werden, daß die Italiener keine Schwierigkeiten machten. Was Deutschland an Devisen hergebe, würde wieder zurückvergütet. Es handle sich also lediglich um Buchtransaktionen.

12

S. Dok. Nr. 411, Anm. 13.

Des weiteren sei die Frage besprochen worden, ob die Zahlungen des Hoover-Jahres aufschiebbar seien oder nicht. Die Franzosen hätten sich für die Unaufschiebbarkeit ausgesprochen, andere Länder gleichfalls, auch England. Für letzteres liege der Grund darin, daß es die Unmöglichkeit der Leistungen beweisen wolle. Sie hielten die Frage für theoretisch und glaubten an eine vorherige weitere Regelung des Reparationsproblems. Deutschland müsse loyal darauf hinweisen, daß es nicht wisse, ob und welche Leistungen ihm in künftigen Jahren möglich wären. Bindungen seien auch bisher abgelehnt worden. Die Italiener möchten dafür gewonnen werden, daß sie mit einer solchen Erklärung einverstanden wären.

Wegen der Reichsbahn-Bonds13 schlug Ministerialdirektor von Krosigk vor, daß sie auf Reichsmark ausgestellt würden, daß aber das Reich das Devisenrisiko übernähme. – Am Montag, dem 10. August, sei eine Sitzung der Unterkommission in London, in der die Vereinbarungen formuliert werden sollten. Am nächsten Tage sei die abschließende Besprechung der Delegationsführer, in der die Unterschriften geleistet werden sollten. Er schlug vor, daß er bereits am Freitag abreise, um am Sonntag mit den beteiligten Ländern Fühlung nehmen und die Montagsitzung vorbereiten zu können. Hierzu soll ihm das Ergebnis der Besprechungen in Rom mitgeteilt werden.

13

Vgl. hierzu Dok. Nr. 358, Anm. 1 und 5.

Der Reichskanzler begrüßte das Ergebnis der zähen Verhandlungen. Er stellte fest, daß an dem deutschen Standpunkt wegen der Kohlenverträge festgehalten werden soll, daß die belgischen Markforderungen weiter zu zahlen sind, daß die Frage der Mixed Claims den Amerikanern überlassen bleiben soll, daß wegen der Aufschiebbarkeit der Zahlungen des Hoover-Jahres keine Versprechungen zu machen sind, und daß in der Reichsbahnangelegenheit nach dem[1516] Vorschlage von Krosigk zu verfahren ist. Vor der Abfahrt nach Rom wird das Reichswirtschaftsministerium eine kurze Zahlenübersicht über den deutsch-italienischen Handel und den italienischen Handel mit dem Balkan in übersichtlicher Form mitteilen14. Die Entstehung der Sachlieferungsverträge, insbesondere die Verhandlungen im Haag und die gegenwärtige Lage sollen ebenfalls in einem kurzen Memorandum zusammengefaßt bis zur Abreise fertiggestellt werden15.

14

MinDir. Posse übersandte am 5.8.31 der Rkei mit Anschreiben an ORegR Planck eine „Übersicht über den italienischen Außenhandel mit den wichtigsten Ländern 1928–1930“ und eine Aufzeichnung über den Stand der dt.-ital. handelsbeziehungen (R 43 I /81 , Bl. 164 bis 170).

15

Es handelt sich bei diesem Memorandum wahrscheinlich um die in Anm. 8 genannte Aufzeichnung des RWiMin. zur Kohlenlieferung.

Staatssekretär Dr. PünderPünder erklärte sodann, daß die für Montag anberaumte Sitzung wegen der Reparationsfrage nunmehr nicht erforderlich sein werde16. Die Reichsbank trete in Basel für den deutschen Standpunkt hinsichtlich der Zusammensetzung und Tätigkeit der internationalen Kommission ein. Das Komitee sei nicht Sache der BIZ, sondern der Notenbankpräsidenten17.

16

Am 4.8.31 hatte die Rkei zu einer Reparationsbesprechung für den 10. 8. eingeladen (R 43 I /1322 , Bl. 90).

17

RbkDir. Vocke hatte in den Besprechungen der Notenbankpräsidenten am 2. und 3.8.31 in Basel erfolglos den Standpunkt vertreten, daß das Basler Sachverständigenkomitee nicht an den Präs. der BIZ, sondern an die Regierungen berichten sollte (Durchschrift einer Aufzeichnung Vockes in R 43 I /315 , Bl. 256–258). Zum Ergebnis des Besuchs in Rom s. Dok. Nr. 440, P. 3.

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