1.184.2 (bru2p): Anlage:

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Text

RTF

Anlage:

R 43 I /315 , Bl. 265 Abschrift

Frage der Auslandskredite8.

8

Diese Aufzeichnung wurde von StS Schäffer der Rkei am 7.8.31 übersandt (R 43 I /315 , Bl. 265).

Besprochen wurde das Bedürfnis nach Krediten für

1.

die Warenbewegung

2.

Deckung des Defizits

a)

Reich

b)

Länder und Gemeinden

3.

Devisenreserve der Reichsbank

4.

für allgemeinen Betriebskredit.

Zu 1. Für die Warenbewegung isoliert betrachtet ist ein kurzfristiger Kredit nicht erforderlich. Voraussetzung hierfür ist, daß

a)

die Stillhalte-Abmachung getroffen und durchgeführt wird,

b)

das Volumen des Außenhandels sich nicht vergrößert und daß die Zahlungssitten mindestens so bleiben wie bisher. Zu erstreben sind: erhebliche Verlängerung der Zahlungsfristen für die Einfuhr, wobei die Zentralbanken dem Exporteur die nötigen Krediterleichterungen gewähren müssen,

c)

Abschluß mehrjähriger Kreditabkommen für Rohstoffe: Weizen, Baumwolle, Kupfer usw.

Zu 2. Kurzfristige, soweit heute zu übersehen, nicht erwünscht. Dagegen ist Stillhalte-Abkommen für die kurzfristige Verschuldung der Länder und der sonstigen Stellen der öffentlichen Hand erforderlich.

Zu 3. Kurzfristiger Rediskontkredit der Reichsbank bei jetziger Sachlage nicht erwünscht, sondern schädlich.

Zu 4. Allgemeiner Kredit zur teilweisen Wiederbelebung der durch die Zurückziehungen fremder Kredite entstandenen Lücke an liquiden Mitteln (RM 3,5[1539]Milliarden) ist erwünscht, um den Diskont zu senken und allgemein die Wirtschaft zu entlasten, wobei selbstverständlich Vorsorge getroffen werden muß, daß der Kredit im Inland nicht für feste Anlagen verwandt wird. Ein derartiger Kredit würde voraussichtlich am zweckmäßigsten über die Golddiskontbank gegeben werden, die die Verwendung zu überwachen hätte. (Abgesehen von Warenbewegungen würde zum Beispiel ein Kredit an die Reichseisenbahn für Bestellung an rollendem Material und ähnlichem in Frage kommen). Ein solcher Kredit müßte mindestens eine Dauer von 2–3 Jahren haben.

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