1.194.1 (bru2p): Gemeindefinanzen.

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Gemeindefinanzen.

Der Reichskanzler erklärte, daß eine Reihe von Gemeinden anfange, wegen der finanziellen Lasten durch die Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge in bedenkliche Schwierigkeiten zu geraten1. Finanzielle Stockungen in großen Städten müßten aber unter allen Umständen verhütet werden. Das Problem der Sanierung der Gemeindefinanzen sei daher außerordentlich dringlich.

1

Vgl. Dok. Nr. 441.

Staatsminister SeveringSevering äußerte sich auf Wunsch des Reichskanzlers in großen Zügen über die Lage der preußischen Städte. Er schilderte, daß in einigen Städten, z. B. in Breslau, die Notlage besonders gefahrdrohend sei. Der nach Breslau entsandte preußische Staatskommissar habe den städtischen Etat ausgeglichen auf Grund der Annahme, daß die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen 16 000 betragen werde. Statt dessen stehe bereits heute fest, daß man mit 32 000 Wohlfahrtserwerbslosen rechnen müsse. Ganz ähnlich sähe die Lage in einer Reihe von großen Städten des Westens aus. Die Lage werde dadurch besonders bedenklich, daß eine große Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen schon seit einer Reihe von Jahren nur das notdürftigste Einkommen habe. Gerade diese langfristig Arbeitslosen könnten in ihren Bezügen nicht weiter beschnitten werden; im Gegenteil müsse man ihnen außerordentliche Zuwendungen[1575] zum Ersatz ihrer völlig verbrauchten Kleidungsstücke und dergleichen zukommen lassen. In kleineren Städten könne man einen Teil der Wohlfahrtszuwendungen in Naturalien gewähren. In großen Städten sei eine derartige Versorgung mit Naturalien aber kaum möglich. Eine Stockung in der Versorgung der Wohlfahrtserwerbslosen dürfte unter keinen Umständen eintreten, da dies sonst politisch bedenkliche Folgen haben könnte. Preußen mache alle Anstrengungen, seinen Gemeinden zu helfen, sei aber allein außerstande, der Aufgabe Herr zu werden und müsse daher vom Reich zur Erfüllung seiner Aufgaben außerordentliche Zuwendungen erhalten.

Der Reichsminister der Finanzen meinte, daß nach seiner Auffassung ein Kernpunkt des ganzen Problems in der befriedigenden Lösung der Frage der Anpassung der Gehälter der Gemeindebeamten an die Dienstbezüge der Reichsbeamten bestehe. Es sei nämlich eine Unmöglichkeit, den Reichs- und Staatsbeamten Gehaltskürzungen im Interesse der Sanierung der Gemeindefinanzen zuzumuten, sofern die Gemeindebeamten besser besoldet würden als die Reichs- und Staatsbeamten. Eine zweite wesentliche Voraussetzung für die Lösung des Problems sei eine befriedigende Kassenlage des Reichs. Einstweilen seien in den Reichskassen verfügbare Mittel nicht vorhanden.

Der Reichsminister der Finanzen führte sodann weiter aus, daß er einen Verordnungsentwurf habe ausarbeiten lassen, der die Angleichung der Personalausgaben an die Besoldungsgrundsätze von Reich und Ländern zum Gegenstand habe, der ferner das Problem der kurzfristigen Schulden der Gemeinden behandle und schließlich Bestimmungen über eine Reichshilfe zugunsten notleidender Gemeinden treffe. Diesen Verordnungsentwurf beabsichtige er im weiteren Verlauf der Verhandlungen über die Sanierung der Gemeindefinanzen im einzelnen zur Erörterung zu stellen. Der Abdruck des Verordnungsentwurfs liegt in der Anlage bei2.

2

Der NotVOEntw. ermächtigte die Landesregg., alle zum Haushaltsausgleich von Ländern und Gemeinden erforderlichen Maßnahmen auf dem Verordnungswege vorzuschreiben (Art. 1). Die RReg. sollte die Ermächtigung erhalten, kurzfristige Schulden von Gemeinden gegen Übereignung bestimmter Vermögenswerte der Gemeinden durch Übernahme auf das Reich abzulösen (Art. 2). Art. 3 machte die Aufnahme jeder Art von Kredit durch eine Gemeinde von der vorherigen Zustimmung der Landesregierung abhängig (R 43 I /1451 , S. 391 bis 395).

Der Preußische Finanzminister HöpkerHöpker Aschoff führte aus, daß die preußischen Gemeinden nach den Berechnungen seines Ministeriums im laufenden Jahr mit einem Rückgang aus den bisherigen Steuern von insgesamt 426 Millionen zu rechnen hätten. Demgegenüber würden die den Gemeinden zur Verfügung gestellten neuen Steuerquellen einen Ertrag von etwa 346 Millionen erbringen. Infolgedessen verbleibe auf der Einnahmeseite ein Fehlbetrag von 80 Millionen. Die Ausgabenseite vermindere sich durch Einsparungen gegenüber dem Vorjahre um 120 Millionen. Andererseits erhöhe sich aber die Ausgabenseite durch die verstärkten Anforderungen für die Wohlfahrtserwerbslosen um 689 Millionen. Das Mehr aus Ausgaben berechne sich demzufolge auf 569 Millionen.

[1576] Sodann äußerte sich der Preußische Finanzminister zur Frage der Anpassung der Besoldungsordnung der Gemeinden an die entsprechenden Gesetze des Reichs und der Länder. Er meinte, daß auf diesem Gebiet noch mancherlei an Ersparnissen erreicht werden könne. Insbesondere hielt er es für möglich, eine Sonderregelung für die Lehrerbesoldung zu treffen. Da die Gemeinden in Preußen 40% der Lehrerbesoldung zu tragen hätten, werde sich hieraus eine nicht unwesentliche Entlastung der Gemeinden ergeben können. Er hielt es auch für angängig, die Besoldungsordnung der Gemeinden durch Notverordnung zu ermächtigen, hielt es aber für sehr schwierig, eine allgemeine anwendbare Form für eine Senkung der Gemeindebezüge zu finden. Wenn man einen generellen Abstrich verfüge, träfe man Gerechte und Ungerechte gleich hart, zumal da eine Reihe von Gemeinden, vor allen Dingen solche mittlerer Größe, ihren Beamten keine überhöhten Bezüge zukommen lassen.

Staatsminister SeveringSevering wies nach, daß die Preußische Staatsregierung mit allen Mitteln bemüht sei, im Wege der Staatsaufsicht den übermäßigen Besoldungsaufwand der Gemeinden einzuschränken und versicherte, daß Preußen den eingeschlagenen Weg energisch weiter verfolgen werde.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft regte Besprechungen mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden über eine Naturalversorgung der Wohlfahrtserwerbslosen an und stellte die Vermittlung des Reichsernährungsministeriums zur Verhandlung mit den landwirtschaftlichen Genossenschaften zur Verfügung.

Staatssekretär JoëlJoël äußerte sich gutachtlich dahin, daß eine Herabsetzung der Gehälter auch der Gemeinden und Gemeindeverbände im Wege der einfachen Gesetzgebung zulässig sei. Der Reichsfinanzhof und auch das Reichsgericht hätten dies in neuen grundsätzlichen Entscheidungen ausdrücklich anerkannt. Als zulässige Grenze für die Herabsetzung der Gehälter werde in diesen höchstrichterlichen Entscheidungen der allgemeine Unterhalt, berechnet nach den Gesamtumständen der Zeit, festgesetzt.

Der Reichskanzler schloß die Aussprache mit der Erklärung, daß man vor allen Dingen sehen müsse, über die ersten 2–3 Wochen hinwegzukommen. Zu diesem Zweck sollten durch Besprechungen der unmittelbar beteiligten Zentralstellen Mittel und Wege gesucht werden, um den in dringender Notlage befindenden Gemeinden und Gemeindeverbände vorläufig zu helfen. Die große Frage der Gemeindesanierung müsse binnen drei Wochen erledigt sein. Vor der endgültigen Regelung möge der Preußische Finanzminister insbesondere Vorschläge machen zur Herabminderung des Personalaufwandes.

Ministerialdirektor von LeydenLeyden wurde gebeten, alsbald eine Statistik über die kurzfristige Verschuldung der Gemeinden zu beschaffen. Ferner soll die Frage der Umgestaltung der Hauszinssteuer in Ressortbesprechungen eingehend geprüft werden3.

3

Zur Fortsetzung der Beratung s. Dok. Nr. 454, P. 5 und 6.

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