1.234.1 (bru2p): 1. Lohnkonflikt im Ruhrbergbau.

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1. Lohnkonflikt im Ruhrbergbau.

Der Reichskanzler teilte mit, daß die Bergbauunternehmer es abgelehnt hätten, auf den Vorschlag zur freiwilligen Verlängerung des bisherigen Tarifzustandes bis zum 1. November einzugehen1.

1

S. Dok. Nr. 484, Anm. 3.

Der Reichsarbeitsminister berichtete sodann über die Möglichkeiten zur Beilegung des Konflikts. Er legte den Entwurf einer Verordnung vor, in dem vorgesehen ist, den gegenwärtigen Tarifzustand bis zum 1. November aufrecht zu erhalten und der Bestimmungen darüber trifft, daß die über den 15. November hinaus laufenden Tarifverträge von diesem Zeitpunkt an mit 14tägiger Frist gekündigt werden können2. Auf Grund der Aussprache wurde die in diesem Verordnungsentwurf vorgeschlagene Lösungsmöglichkeit verworfen.[1738] Vielmehr wurde beschlossen, dem Herrn Reichspräsidenten den Erlaß einer Verordnung vorzuschlagen, die inhaltlich mit der Verordnung über die Beilegung von Schlichtungsstreitigkeiten öffentlichen Interesses vom 9. Januar 19313 übereinstimmt. Die Verordnung soll mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft und mit dem 10. Oktober außer Kraft treten4.

2

In den Akten der Rkei nicht ermittelt.

3

S. RGBl. 1931 I, S. 1 .

4

S. die NotVO über die Beilegung von Schlichtungsstreitigkeiten öffentlichen Interesses vom 27.9.31 (RGBl. I, S. 513 ).

Der Reichsarbeitsminister bemerkte hierzu noch, daß das laufende Schlichtungsverfahren durch den Schlichter für das Ruhrgebiet, Herrn Professor Brahn, am Montag, dem 28. September d. Js., zu Ende geführt werden würde. Das Verfahren werde zweifellos nicht zur Einigung der Parteien führen. Er werde alsdann einen Sonderschlichter bestellen und diesem auf Grund der zu erlassenden neuen Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zwei unparteiische Beisitzer beigeben. Er denke dabei an den Regierungspräsidenten Bergemann und Oberbürgermeister von Duisburg, Jarres5. Der vom Sonderschlichter und seinen Beisitzern zu fällende Schiedsspruch müsse alsdann für verbindlich erklärt werden.

5

Anstelle von OB Jarres wurde der Schlichter von Wuppertal, Beigeordneter Bragard, zum Beisitzer bestellt (DAZ Nr. 447–448 vom 30.9.31).

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg empfahl darauf zu dringen, daß der Schiedsspruch nur kurzfristig ausfallen möge, damit für die Neugestaltung der Lohnverhältnisse im Rahmen des von der Reichsregierung angekündigten Wirtschaftsprogramms freie Bahn bliebe6.

6

Zur Fortsetzung der Beratung s. Dok. Nr. 498, P. 1.

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