1.234.2 (bru2p): 2. Fortsetzung der Beratungen über den Entwurf einer dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen.

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2. Fortsetzung der Beratungen über den Entwurf einer dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen.

Garantie- und Anleihe-Ermächtigungen.

Ministerialdirektor Graf SchwerinSchwerin von KrosigkKrosigk trug den Inhalt der schriftlichen Vorlage vom 25. September […] vor7.

7

Der NotVOEntw. vom 25.9.31 ermächtigte den RFM, zur Förderung der dt. Wirtschaft Garantien von höchstens 30 Mio RM auf dem Gebiete der Kreditversicherung zu übernehmen. Des weiteren sollte der RFM ermächtigt werden, der Mansfeld AG in Eisleben eine außerordentliche Subvention von 3 Mio RM als verlorenen Zuschuß zu gewähren. Schließlich erhielt der RFM im Entw. die Ermächtigung, 300 Mio RM auf dem Wege des Kredits zu beschaffen (R 43 I /1452 , S. 675–677).

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg nahm Bezug auf seine schriftliche Vorlage vom 23. September8. […]

8

StS Trendelenburg hatte in seinem Schreiben vom 23.9.31 eine Förderung der inländischen Kreditversicherung durch eine Beteiligung des Reichs als Rückversicherer bei der Delkredereversicherung der Hermes Kreditversicherungsbank vorgeschlagen (R 43  I /1452 , 679 –686).

Das Reichskabinett stimmte sodann dem vorgeschlagenen Verordnungsentwurf des Reichsministers der Finanzen zu9.

9

S. die 3. NotVO zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6.10.31, 5. Teil, Kapitel IV (RGBl. I, S. 558 ).

[1739] Überlandverkehr mit Kraftfahrzeugen.

Es wurde festgestellt, daß der vor kurzem bereits in einer früheren Sitzung verabschiedete Verordnungsentwurf10 in die zur Beratung stehende Notverordnung aufgenommen werden soll11.

10

S. Dok. Nr. 465, P. 4.

11

S. die 3. NotVO zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen […] vom 6.10.31, 5. Teil, Kapitel V (RGBl. I, S. 558 ).

Lagerscheinwesen.

Staatssekretär Dr. JoëlJoël trug den Inhalt der Vorlage vom 21. September […] vor.

Das Reichskabinett stimmte dem Entwurf einer Verordnung über das Lagerscheinwesen zu12.

12

Die Vorlage des RJMin. (R 43 I /1081 , Bl. 15–17) wurde unverändert in die 3. NotVO zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen […] vom 6.10.31, 5. Teil, Kapitel VI (RGBl. I, S. 561 ) übernommen.

Erleichterung der Verwertung der Kartoffelernte.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trug den Inhalt der schriftlichen Vorlage vom 17. September […] vor. Das Reichskabinett stimmte dem vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Erleichterung der Verwertung der Kartoffelernte zu13.

13

Die Vorlage mit Begründung vom 17.9.31 befindet sich in R 43 I /2548 , Bl. 374–381. S. die 3. NotVO zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen […] vom 6.10.31, 5. Teil, Kapitel VII (RGBl. I, S. 561 ).

Vereinfachungen und Ersparnisse auf dem Gebiete der Rechtspflege.

Staatssekretär Dr. JoëlJoël trug den Inhalt der Vorlage vom 22. September 1931 […] vor14. Er machte jedoch schwere Bedenken gegen die auf preußischen Wunsch in § 16 der Vorlage vorgesehene Senkung der Armenrechtsgebühren der Rechtsanwälte geltend15.

14

Die neue Vorlage vom 22.9.31 befindet sich in R 43 I /1213 , Bl. 36–41.

15

Vgl. dazu die Einwendungen Joëls gegen die Senkung der Reichsanwaltsgebühren in Dok. Nr. 472, P. 4.

Das Reichskabinett stimmte dem Entwurf einer Verordnung über Vereinfachungen und Ersparnisse auf dem Gebiete der Rechtspflege zu16.

16

S. den 6. Teil, Kapitel I der 3. NotVO zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen […] vom 6.10.1931 (RGBl. I, S. 563 ).

Siedlungswesen17.

17

Vgl. zur bisherigen Beratung Dok. Nr. 479.

Ministerialdirektor Dr. WeigertWeigert teilte mit, daß das Reichsarbeitsministerium sich in einer Chefbesprechung mit den zuständigen preußischen Ressortministern auf dem Gebiete der ländlichen Siedlung weitgehend geeinigt habe. Über die Einigung werde ein Protokoll aufgenommen, das zu Beginn der kommenden Woche unterzeichnet werden würde18.

18

S. dazu Dok. Nr. 498, Anm. 14.

Reichsminister TreviranusTreviranus erklärte, daß er die Fortschritte, die durch dieses Protokoll erhofft würden, dankbar anerkenne, daß er aber nach wie vor der Meinung sei, daß als letzte Instanz zum Ausgleich von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Reichs- und preußischen Stellen ein Reichskommissar auch für die ländliche Siedlung eingesetzt werden müsse.

[1740] Staatssekretär Dr. WeismannWeismann erklärte, daß der Preußische Ministerpräsident gegen die Einflußnahme auf die ländliche Siedlung durch einen Reichskommissar ernsteste Bedenken habe. Er verwies auf einen schriftlichen Einspruch zur Sache, den der Preußische Ministerpräsident an den Herrn Reichskanzler gerichtet hat19.

19

In seinem Schreiben an den RK vom 23.9.31 hatte der PrMinPräs. gegen die Absicht der RReg., den VOEntw. über die vorstädtische Kleinsiedlung auf die gesamte ländliche Siedlung auszudehnen, Einspruch erhoben und erklärt, daß ein Reichssiedlungskommissar mit auf die ländliche Siedlung ausgedehnten Befugnissen für Preußen ganz unannehmbar sein würde. Die Zusammenarbeit zwischen Reich und Preußen sei in der Siedlungsarbeit gut. „Es würde die Siedlungsarbeit nicht fördern sondern hemmen, wenn Reichsstellen ermächtigt würden, in den preußischen Siedlungsapparat einzugreifen“ (R 43 I /1287 , Bl. 55).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, daß das Reichskabinett eine abschließende Entscheidung zur Sache wohl erst dann fällen könne, wenn der Wortlaut des von Herrn Ministerialdirektor Dr. Weigert erwähnten Protokolls vorläge. Dieser Auffassung schloß sich das Reichskabinett an. Als zweiten Punkt der für die in Aussicht genommene Neuregelung des Siedlungswesens noch offen steht, nannte der Reichsminister der Finanzen die Entscheidung darüber, welcher Stelle der Reichskommissar für die städtische Randsiedlung angegliedert werden soll. Die endgültige Beschlußfassung über diesen Punkt wurde gleichfalls auf die nächste Sitzung vertagt20.

20

S. Dok. Nr. 498, P. 2.

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