1.235.1 (bru2p): [Fortsetzung der Beratungen über den Entwurf einer 3. Verordnung des Reichspräsidenten]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 10). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 2 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

[Fortsetzung der Beratungen über den Entwurf einer 3. Verordnung des Reichspräsidenten]

Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden

Das Kabinett setzte die in der Sitzung vom 24. 9. begonnene Beratung über die Vorlage des Reichsministers der Finanzen fort1.

1

S. Dok. Nr. 485, Anm. 14.

Staatsminister SeveringSevering setzte eingehend die Gründe auseinander, die zu der Bitte veranlassen, die Verteilung der Reichsmittel in stärkerem Maße, wie dies im Plan des Reichsministers der Finanzen vorgesehen ist, in die Hand[1741] der Länderregierungen zu legen2. Nach eingehender Aussprache einigte man sich dahin, daß von den 230 Millionen Reichsmitteln, die zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden vorgesehen sind, 150 Millionen unmittelbar an die durch Wohlfahrtserwerbslose besonders belasteten Gemeinden verteilt werden sollen, daß 80 Millionen den Ländern zur Verteilung überlassen werden sollen. Mit dieser Maßgabe wurde die Vorlage des Reichsministers der Finanzen genehmigt3.

2

Vgl. Dok. Nr. 485, Anm. 15.

3

S. die 3. NotVO zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6.10.31, 1. Teil, Kapitel IV (RGBl. I, S. 540 ).

Staatsminister SeveringSevering verlies darauf die Sitzung.

Aufnahme von Anleihen und Darlehen durch die Gemeinden.

Der Reichsminister der Finanzen trug den Inhalt von Kapitel I Art. 1 seiner Vorlage vom 23.9.1931 […] vor4.

4

Die Vorlage befindet sich in R 43 I /2374 , S. 29–31.

Der Kabinett erklärte sich mit der Vorlage einverstanden5. In § 7 soll besonders zum Ausdruck gebracht werden, daß die Verordnung des Reichspräsidenten vom 5.8.1931 über Sparkassen- und Girokassen6 aufrechterhalten bleibt7.

5

S. die 3. NotVO zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen […] vom 6.10.31, 3. Teil, Kapitel II (RGBl. I, S. 544 ).

6

S. RGBl. 1931 I, S. 429 .

7

Dieser § 7 ist in den endgültigen Text der NotVO nicht aufgenommen worden.

Umschuldung kurzfristiger Schulden von Ländern und Gemeinden. (Gemeindeverbände)

Der Reichsminister der Finanzen trug den Inhalt von Kapitel I Art. 2 seiner Vorlage vom 23.9.1931 […] vor8.

8

Dieser Entw. sah die Bildung einer Umschuldungsstelle beim RFMin. für die Umschuldung kurzfristiger Schulden der Länder und Gemeinden vor. Die Umschuldungsstelle sollte ihre Tätigkeit auf gemeinsamen Antrag des Gläubigers und des Schuldners ausüben. Die Umschuldung sollte in der Weise vorgenommen werden, daß die bisherige kurzfristige Schuld durch Ausgabe von Obligationen und Festsetzung von Tilgungsraten ersetzt wurde (R 43 I /2374 , S. 32–34).

Reichsbankpräsident Dr. LutherLuther machte eingehende Ausführungen über die von der Reichsbank beabsichtigte Regelung der Umschuldung. Er erklärte weiterhin, daß er endgültige Vorschläge noch nicht machen könne, da zunächst noch mit den Gläubigern der umzuschuldenden Länder und Gemeinden unterhandelt werden müsse. Diese Verhandlungen seien für den Vormittag des 26. vorgesehen9. Es wurde daher beschlossen, die Weiterberatung auf den 26. zu vertagen10.

9

Nach Luthers Tagebuchaufzeichnung wurde am 26.9.31 nach einer Rbk-Sitzung eine vorläufige Umschuldungsstelle unter der Federführung des RFMin. gegründet (Nachl. Luther Nr. 366, Bl. 104). Vgl. auch Schäffers Tagebuchaufzeichnung vom 26.9.31 (IfZ ED 93, Bd. 14, Bl. 840–844).

10

S. Dok. Nr. 501, P. 2.

Extras (Fußzeile):