1.248.1 (bru2p): Fortsetzung der Ausspräche über die Sanierungsmaßnahmen.

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Fortsetzung der Ausspräche über die Sanierungsmaßnahmen.

Sparkassen.

Ministerialdirektor Dr. ReichardtReichardt trug den Inhalt der Verordnung vor1.

1

Der NotVOEntw. ermächtigte und verpflichtete die Landesregg. zu einer neuen Organisation der Spar- und Girokassen. Die bisher von den Gemeinden abhängigen Spar- und Girokassen sollten zu Instituten mit eigener Rechtspersönlichkeit umgestaltet werden. Die Kredite einer Sparkasse für eine Gemeinde durften künftig 25% der gesamten Einlagen nicht übersteigen. In den Bilanzen der Sparkassen mußten die Spareinlagen getrennt von den sonstigen Einlagen ausgewiesen werden. Die Spar- und Girokassen mußten mindestens 30% ihrer gesamten Einlagen als Liquiditätsreserve bei der zuständigen Girozentrale anlegen. Die Sparkassen durften nur noch höchstens 40% ihrer Spareinlagen in Hypotheken anlegen. Ebenfalls sollten die Landesgirozentralen und die Dt. Girozentrale, Dt. Kommunalbank, in eigene Rechtspersönlichkeiten umgestaltet werden (R 43 I /659 , Bl. 336–339).

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg erläuterte die Ausführungen dahin, daß[1777] der Entwurf nur den Rahmen und die Grundgedanken enthalte zur Reorganisierung des Girokassenwesens und der Girozentrale. Beabsichtigt sei die Herbeiführung stärkerer Liquidität im Zusammenhang mit der Umschuldung der Gemeinden. Die Abhängigkeit der Girozentrale von den Gemeinden werde vermindert, die deutsche Girozentrale beibehalten, der Einfluß des Reichs und Preußens auf sie ausgestaltet.

Im gewerblichen Genossenschaftswesen sei eine einheitliche bankmäßige Spitze nötig, die Zweiteilung der Preußenkasse und die Genossenschaftsabteilung der Dresdner Bank2 erschwerten die Bereinigung der Organisation. Vorarbeiten für diese Vereinheitlichung würden gemacht. Weitere Zusammenschlüsse würden später erfolgen.

2

Vgl. Dok. Nr. 453, Anm. 6.

Der Reichskanzler stimmte diesen Ausführungen zu. Die Girozentrale könne später mit einer anderen Organisation zusammengelegt werden.

Hinsichtlich der Anlegung der Liquiditätsreserve wünschte der Preußische Finanzminister die Möglichkeit offengehalten, daß diese Anlegung auch bei der Preußischen Staatsbank erfolgen könne. Die Preußische Staatsbank habe während der Krise an die Sparkassen etwa 200 Millionen gezahlt. Die Girozentrale sei damals festgefroren gewesen.

Der Reichsbankpräsident hielt die Liquidität besser gesichert, wenn die Reichsbank stets eingeschaltet würde.

Hinsichtlich der Lombardfähigkeit der Wertpapiere forderte der Preußische Finanzminister, daß die Hälfte der Papiere der Sparkassen zum Lombardverkehr zugelassen würde. Er fürchtete sonst eine Diskriminierung der preußischen Staatspapiere.

Der Reichsbankpräsident äußerte Bedenken.

Nach Ansicht des Preußischen Finanzministers soll Preußen in der Girozentrale durch einen Staatskommissar vertreten sein.

Die Verhandlungen mit Preußen sollen fortgesetzt, endgültige Beschlüsse in einer der nächsten Kabinettssitzungen gefaßt werden3.

3

Zur Fortsetzung der Beratung s. Dok. Nr. 507.

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