1.31.1 (bru2p): 1. Arbeitsprogramm der Reichsregierung.

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1. Arbeitsprogramm der Reichsregierung.

Der Reichskanzler ging von dem in seinem Auftrage an die Herren Reichsminister gerichteten Schreiben des Staatssekretärs in der Reichskanzlei vom 14. April 1931 […] aus. In diesem Schreiben ist der wesentliche Teil des Arbeitsprogramms der Reichsregierung für die kommenden Wochen bereits kurz gestreift1. Er bedauerte, daß die in der letzten Kabinettssitzung vor der Osterpause unerledigt gebliebenen agrarpolitischen Wünsche des Herrn Reichsministers Schiele nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, während der Osterpause zur Erledigung gebracht werden konnten, da es sich als untunlich herausgestellt habe, die Erledigung der zollpolitischen Anträge auf schriftlichem Wege vorzunehmen2. Er bat die Herren Reichsminister, in der heutigen Sitzung die in ihren Ressorts notwendig werdenden Vorlagen kurz vorzutragen, um die Aufstellung eines einheitlichen Arbeitsprogramms zu ermöglichen. Er hob hervor, daß die Arbeit der Reichsregierung auch jetzt wieder zu einem einheitlichen Ganzen zusammengefaßt werden müsse. Dabei müsse im Laufe der kommenden Aussprache auch das Reparationsproblem eingehend durchberaten[1021] werden3. Die Reparationsfrage sei heute zweifellos die schwerste Frage. Gleichviel, was bei der Aussprache herauskomme, jedenfalls müsse er dringend bitten, über diesen Teil der Beratungen strengstes Stillschweigen zu bewahren.

1

StS Pünder hatte in seinem Schreiben folgende Beratungsthemen genannt: die zollpolitischen Vorschläge des REM im Zusammenhang mit der handels- und ernährungspolitischen Gesamtlage; die Preis- und Lohnpolitik und die sozialpolitischen Reformen; die Wohlfahrtslasten der Gemeinden und die Stabilisierung des Reichshaushalts 1931/32; Sanierung der Knappschaft, Fragen der RB und des Kfz-Verkehrs, die Belebung des Baumarktes, Maßnahmen zur verstärkten Verwendung dt. Bauholzes und eine eingehende Aussprache über die Reichs- und Verwaltungsreform. Pünder hatte um vollständiges Erscheinen der RMM gebeten (Konzept des Schreibens in R 43 I /1501 , Bl. 307–308).

2

S. Dok. Nr. 277, P. 1 und Dok. Nr. 279.

3

Vgl. Dok. Nr. 291.

Der Reichsminister der Finanzen entwickelte sodann an Hand der als Anlage 1 beiliegenden Aufstellung ein Bild von der voraussichtlichen Entwicklung des Reichshaushaltsplanes 19314. Er kam zu dem Ergebnis, daß die Ausgabenseite mit Rücksicht auf entsprechende Ausfälle auf der Einnahmenseite um rund 440 Millionen RM gesenkt werden müßte. Ein Plan für diese Abstriche sei in seinem Ministerium im Entwurf ausgearbeitet. Er werde demnächst zur Vorlage an das Reichskabinett gelangen. Schon heute müsse er die Herren Ressortchefs darauf aufmerksam machen, daß wahrscheinlich alle Fonds halbiert werden müßten5.

4

Die von StS Pünder handschriftlich als „Geheim“ gekennzeichnete Anlage enthielt eine Aufstellung über das geschätzte Aufkommen an Besitz- und Verkehrssteuern sowie Zöllen und Verbrauchsabgaben im Rechnungsjahr 1931 im Vergleich zum Istaufkommen im Haushaltsjahr 1930/31 und zum Soll für das Etatsjahr 1931/32. Nach einer Schätzung des RFMin. vom 6.3.31 würden an Besitz- und Verkehrssteuern gegenüber dem Soll 422,5 Mio RM weniger in die Staatskasse fließen, bei den Zöllen und Verbrauchsabgaben 279,10 Mio RM weniger als im Voranschlag vorgesehen. Das geschätzte gesamte Einnahmedefizit betrug demnach für 1931/32 701,6 Mio RM; davon würden auf das Reich 440, auf Länder und Gemeinden 260 Mio RM entfallen. Außerdem rechnete das RFMin. mit einer eventuellen Mindereinnahme von 150–200 Mio RM bei der Einkommensteuer (Durchschlag der Aufstellung vom 22.4.31 in R 43 I /1449 , Bl. 175–176).

5

S. Dok. Nr. 289 und Dok. Nr. 290.

Auf Anregung des Herrn Reichskanzlers ging er dann noch kurz auf die Frage der Entwicklung des Aufkommens an Hauszinssteuer ein. Er führte aus, daß die Städte wegen Leerstehens größerer Wohnungen starke Verluste erleiden würden, und ferner, daß man die Hausbesitzer wegen der Erhöhung des Zinssatzes für Aufwertungshypotheken in gewisser Weise schadlos halten müsse.

Der Reichskanzler betonte anschließend, daß die Senkung der Löhne, die im Laufe des Jahres vorgenommen werden, zu weiteren Ausfällen an Steuern führen müsse und ferner, daß er ein starkes Absinken der Eingänge aus der Hauszinssteuer speziell für das Kalenderjahr 1932 voraussehe, da das Einkommen vieler Mieter unter das Existenzminimum sinken werde.

An den Reichsminister des Innern richtete er die Anregung, in seinem Ministerium prüfen zu lassen, ob im Rahmen des Arbeitsprogramms der Reichsregierung eine Reform des überspannten Berechtigungswesens möglich gemacht werden könnte.

Der Reichsminister des Innern sagte dies zu.

Der Reichsarbeitsminister verbreitete sich sodann in großen Zügen über nachstehende Arbeitsgebiete seines Ministeriums, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm der Reichsregierung ihre Erledigung finden sollen.

1.

Sanierung der Reichsknappschaft

2.

Arbeitslosenfrage speziell Arbeitslosenhilfe, Reform der Arbeitslosenversicherung

3.

[1022]Arbeitsstreckung durch gesetzliche Vorschriften über Verkürzung der Arbeitszeit

4.

Arbeitsbeschaffungsfragen

5.

Belebung des Baumarktes durch Zinsverbilligung und zweitstelliger Hypotheken des privaten Kapitalmarkts und endgültige praktische Regelung der Zinsenfrage für die Aufwertungshypotheken

6.

Reform der Unfallversicherung

7.

Änderung der Fürsorgepflichtverordnung6

8.

Einwandfreie Klarstellung des geltenden Rechts für die gehobene Fürsorge

9.

Verlängerung der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 1.12.30 hinsichtlich der Bestimmungen über die Krankenfürsorge (Artikel 3)

10.

Berichtigung der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 1.12.30 hinsichtlich der Bestimmungen über die Krankenfürsorge (Artikel 3)

11.

Freiflächen-Notgesetz (vgl. Gesetzentwurf über die Entschädigungspflicht und den Rechtsweg bei Enteignungen auf dem Gebiete des Städtebaues und der Grundstücksumlegung […]7

12.

Stärkere Verwendung einheimischen Holzes, insbesondere auch für Bauten, die mit Hauszinssteuermitteln gefördert sind (federführend Reichswirtschaftsministerium)

13.

Einsparungen im Versorgungswesen, im Verordnungs- und Verwaltungswege

14.

Erstattung rückständiger Gemeindeanteile an Krisenunterstützung an die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (federführend Reichsfinanzministerium)

6

FürsorgepflichtVO vom 13.2.24 (RGBl. I, S. 100 ) in der Fassung des Gesetzes vom 8.6.26 (RGBl. I, S. 255 ).

7

Der GesEntw. befindet sich in R 43 I /2337 , Bl. 71–80. Vgl. auch Dok. Nr. 318.

Der Reichsverkehrsminister berichtete unter Bezugnahme auf seine schriftlich den Herren Reichsministern zugegangene Vorlage vom 21. April 1931 […] über die Finanzlage der Deutschen Reichsbahngesellschaft. Nähere Einzelheiten sind in den in Anlage 2 beiliegenden Bemerkungen zur Übersicht der Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahngesellschaft über die wirtschaftliche Führung 1931 enthalten8. Abdruck der Anlage wurde in der Sitzung an die Herren Reichsminister verteilt.

8

Während das Geschäftsjahr 1930 der RB noch mit einem Gewinn von 28 Mio RM abgeschlossen hatte, rechnete die Hauptverwaltung der RB für das Jahr 1931 mit einem Fehlbetrag von 601 Mio RM, der durch die Heranziehung der Dividendenrücklage auf 525 Mio RM vermindert werden könne. Da Tariferhöhungen derzeit nicht erwogen werden könnten, bliebe zur Herstellung des Bilanzausgleichs nur der Weg der Ausgabensenkung und der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage übrig. Das RVMin. hatte darauf hingewiesen, daß die starke Drosselung der Ausgaben zu nicht genügender Unterhaltung und Erneuerung der Substanz des Reichseisenbahnvermögens und zur Gefährdung der. Betriebssicherheit sowie zu einer bedenklichen Herabminderung der Aufträge an die Wirtschaft führen werden („Finanzlage der Reichsbahn“, Abchrift in R 43 I /1449 , Bl. 177–182).

Der Reichssparkommissar bemerkte zu den Ausführungen des Reichsverkehrsministers, daß es fraglich sei, ob die Reichsbahngesellschaft schon jetzt[1023] die Dividendenrücklagen zum Ausgleich ihres Haushalts heranziehen dürfe. Der Rechnungshof werde prüfen müssen, ob nicht vor Inanspruchnahme der Dividendenrücklagen ein in sich ausgeglichener Wirtschaftsplan vorgelegt werden müsse, notfalls unter Rückgriff auf die Dividendengarantie des Reichs.

Der Reichsverkehrsminister erwiderte, daß er die von ihm vorgelegten Vorschläge in rechtlicher Hinsicht für vertretbar ansehe. Die Frage wurde darauf nicht weiter vertieft.

Der Reichsminister der Finanzen machte sodann auf Wunsch des Reichskanzlers zusammenfassende Darlegungen über die Kassenlage des Reichs. Er erklärte, daß der Geldbedarf für den Monat April gesichert sei, daß dagegen für den Monat Mai ein einstweilen ungedeckter Fehlbetrag von 90 Millionen bestehe, und daß für den Monat Juni rund die doppelte Summe fehle. Die erforderlichen Verhandlungen mit der Reichsbank seien eingeleitet.

Beschlüsse wurden in der Sitzung nicht gefaßt, mit allgemeiner Zustimmung nahm der Reichskanzler für die Fortsetzung der Beratung Sonnabend, den 25. April, vormittags 10 Uhr, in Aussicht. Alsdann sollen erörtert werden agrarpolitische Fragen, handelspolitische Fragen und Fragen der Preisbildung9.

9

S. Dok. Nr. 284, P. 1.

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