1.41.2 (bru2p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Frühjahrsprogramm der Reichsregierung.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Frühjahrsprogramm der Reichsregierung.

Unter Hinweis auf die besondere Vertraulichkeit des Gegenstandes gab der Reichskanzler den Inhalt des beiliegenden Schreiben des Staatssekretärs in der Reichskanzlei über den weiteren Ablauf der konkreten Ausgestaltung des Frühjahrsprogramms der Reichsregierung bekannt1. Der Reichskanzler erklärte,[1063] daß die Unterzeichnung der großen Notverordnung durch den Reichskanzler und die beteiligten Reichsminister vor der Abreise nach Chequers erfolgen müsse, die Unterzeichnung durch den Herrn Reichspräsidenten und die Veröffentlichung zweckmäßigerweise während der Abwesenheit des Reichskanzlers und Reichsaußenministers in England2.

1

Das Konzept dieses Schreibens befindet sich in R 43 I /1449 , Bl. 229–230. Pünder hatte am 8.5.31 auf dem Kopf des Entw. vermerkt, daß der RK das Schreiben aus Sorge vor Indiskretionen nicht an die RMM verteilen lassen, sondern in der Kabinettssitzung selbst verlesen wollte.

Pünder hatte in dem Schreiben ausgeführt, daß in verschiedenen Besprechungen zwischen dem RK, RFM und RArbM die konkrete Ausgestaltung des Frühjahrsprogramms der RReg. in den wichtigsten finanz- und sozialpolitischen Fragen einer vorläufigen Klärung entgegengeführt worden sei. Danach hätten „Besprechungen im gleichen Kreise unter Hinzuziehung des Außen- und Wirtschaftsministers sowie des Reichsbank-Präsidenten über die Frage stattgefunden, ob diese notwendigen innenpolitischen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können ohne gleichzeitige Inangriffnahme des Reparationsproblems, wobei die verschiedenen Möglichkeiten in theoretischer Erörterung einer Prüfung unterzogen wurden. Vorbehaltlich der endgültigen Stellungnahme des Reichskabinetts wurde hierbei schließlich in Aussicht genommen, die Sanierungsvorschläge kurz vor der Konferenz in Chequers, also in den ersten Tagen des Juni, dem Herrn Reichspräsidenten zu unterbreiten mit der Bitte, sie im Wege einer neuen Notverordnung in Kraft zu setzen. Gleichzeitig soll eine Kundgebung der Reichsregierung erlassen werden, in der die Gründe für ihr Vorgehen und die getroffenen Maßnahmen in aller Öffentlichkeit dargelegt werden sollen. Hinsichtlich des Reparationsproblems möchte hierbei schon darauf hinzuweisen sein, daß alle diese Maßnahmen selbstverständlich nur in einem Gesamtrahmen gesehen werden können, zu dem vor allem auch die Reparationslasten gehörten; die Reichsregierung sei mit der überwältigenden Mehrheit des deutschen Volkes der Auffassung, daß die Fortdauer solcher Reparationslasten nicht nur für die deutsche Wirtschaft unerträglich sei, sondern auch zum Ruin der ganzen Weltwirtschaft führen müsse. Konkrete Beschlüsse habe die Reichsregierung aber mit Absicht noch nicht gefaßt, da sie eben vor bedeutsamen internationalen Besprechungen über diese Fragen stünde.

Der geplante Zeitpunkt von Anfang Juni erscheint aus dem doppelten Grunde zweckmäßig, weil er einerseits außenpolitisch Reichskanzler und Außenminister in Chequers wertvollste Argumente hinsichtlich des deutschen Sanierungswillens liefert, und weil andererseits innenpolitisch ein Herausbringen der Notverordnung noch früher parteipolitisch unbequem wäre, eine Hinausschiebung aber das finanzielle Erträgnis zu stark schmälern würde“. Pünder hatte abschließend die RMM gebeten, „in eigener Zuständigkeit alle Fragen zu prüfen, die in der beabsichtigten großen Notverordnung erledigt werden müßten“.

Pünder vermerkte handschriftlich am 11. 5., der RK habe in der Kabinettssitzung das Schreiben unter allgemeiner Zustimmung verlesen. Der RPräs. sei durch StS Meissner orientiert und einverstanden. Zum geplanten Aufruf der RReg. vgl. auch Dok. Nr. 291, Anm. 9.

2

RK und RAM traten am 3. 6. ihre Reise nach Chequers an, der RPräs. unterzeichnete am 5.6.31 die 2. NotVO zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen.

Der Reichsbankpräsident teilte hierzu mit, daß er gegen diesen Zeitablauf keine Bedenken zu äußern habe.

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