1.6.1 (bru2p): Osthilfegesetz und Gesetz über die Abwicklung der Aufbringungsumlage und die Neugestaltung der Bank für Deutsche Industrieobligationen.

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Osthilfegesetz und Gesetz über die Abwicklung der Aufbringungsumlage und die Neugestaltung der Bank für Deutsche Industrieobligationen.

[Reichsminister TreviranusTreviranus beantragte die Einbringung einer Doppelvorlage zu den Beschlüssen des Reichsrats vom 9. März betreffend den Osthilfegesetzentwurf1.

1

Niederschriften über die Vollsitzungen des Reichsrats Jahrgang 1931, 8. Sitzung am 9.3.31, § 121, S. 91–95.

Das Kabinett beschloß die Einbringung der Doppelvorlage an den Reichstag2.]

2

Doppelvorlage vom 16.3.31, RT-Bd. 450  Drucks. Nr. 901 . Der RT verabschiedete am 26.3.31 das Osthilfegesetz gegen die Stimmen der KPD (RT-Bd. 445, S. 2045 ). Das Gesetz wurde am 8.4.31 im RGBl. I, S. 117  veröffentlicht.

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