1.75.1 (bru2p): Feststellung des Wortlauts des „Aufrufs der Reichsregierung“.

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Feststellung des Wortlauts des „Aufrufs der Reichsregierung“.

Ministerialdirektor Dr. RitterRitter teilte mit, daß der in der Ministerbesprechung vom 5. Juni besprochene Entwurf für den Aufruf der Reichsregierung absprachegemäß dem Herrn Reichskanzler nach London mitgeteilt worden sei. Der Herr Reichskanzler habe sich soeben, um 8 Uhr vormittags, fernmündlich mit ihm in Verbindung gesetzt und habe einige Abänderungswünsche geäußert1.

1

Vgl. Brüning, Memoiren S. 279.

Diesen Abänderungswünschen wurde entsprochen. Demzufolge wurde der Wortlaut des Aufrufs der Reichsregierung entsprechend der Anlage festgestellt2.

2

Der sogenannte Tribut-„Aufruf der Reichsregierung“ wurde von WTB Nr. 1173 am 6.6.31 veröffentlicht (u. a. in R 43 I /1450 , S. 23). Text in Schultheß 1931, S. 120 f.; unvollständig in: Ursachen und Folgen, Bd. VIII, S. 160.

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