1.93.1 (bru2p): Anlage:

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RTF

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R 43 I /312 , Bl. 89 d Durchschrift

A. Allgemeine Gesichtspunkte.

1. Nachdem Hoover eine 100%ige Zahlungseinstellung vorgeschlagen hat, wird jedes Zurückbleiben dahinter, insbesondere wenn wir ein volles Drittel leisten müßten, nicht Vertrauen erwecken, sondern neue Beunruhigung hervorrufen.

[1244] 2. Amerika verzichtet auf alle seine Forderungen; Frankreich sucht eine Form, in der ein Verzicht nicht zum Ausdruck kommt. Präjudiz für die Zukunft!

3. Ist ein solches Zurückbleiben hinter dem ursprünglichen Vorschlag im amerikanischen Kongreß und Senat noch durchzusetzen?

4. Zurückweisung der Behauptung, die Ersparnisse könnten zu deutschen Rüstungen verwendet werden, Frankreich hat eben zwei Milliarden Franken neu bewilligt.

B. Spezielle Gesichtspunkte.

1. Einstellung aller Sachlieferungen mit Ausnahme der vor dem 1. Juli 1931 fest abgeschlossenen unbedingt notwendigen Verträge (Kohlen?), soweit sie aus den bei BIZ verfügbaren Beträgen bezahlt werden können (43 Millionen Mark noch unverwendete Sachlieferungsquote, ferner rund 80 Millionen Mark blockierte Beträge).

Dies unter der Voraussetzung, daß nicht auch andere Staaten Forderungen. stellen, auch nicht auf Sachlieferungen, insbesondere England nicht bezüglich recovery act.

2. Bareinzahlung der 500 Millionen Mark kann nicht zugestimmt werden. Völlig unannehmbar ist die Vereinbarung fester Rückzahlungstermine und von Zinsen.

3. Völlig unannehmbar ist die Fälligkeit der 500 Millionen Mark bei Erklärung des Young-Aufschubs.

4. Völlig unannehmbar ist Weitergabe eines Teiles der eingezahlten Beträge an andere Staaten (Polen, Tschechoslowakei usw.).

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