1.180 (bru2p): Nr. 432 Der Sächsische Ministerpräsident an den Reichskanzler. Dresden, 5. August 1931

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Nr. 432
Der Sächsische Ministerpräsident an den Reichskanzler. Dresden, 5. August 1931

R 43 I /2311 , Bl. 247–249

[Finanzielle Notlage Sachsens]

An

den Herrn Reichskanzler

Den zuständigen Stellen der Reichsregierung, insbesondere dem Herrn Reichskanzler und dem Herrn Reichsfinanzminister, hat die sächsische Regierung zu wiederholten Malen die immer schwieriger werdende finanzielle Lage des Freistaates Sachsen und der sächsischen Gemeinden geschildert und um Unterstützung gebeten. Sie hat insbesondere Anfang Juli d. J. durch die sächsische Gesandtschaft eine Auslassung überreichen lassen, in der zunächst der Reichsregierung für die grundsätzliche Anerkennung der Notwendigkeit einer Hilfeleistung für die unter der Erwerbslosenlast leidenden Gemeinden gedankt und gebeten worden ist, über die durch die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 5. Juni 1931 erschlossene Hilfe1 hinaus Sondermittel für die sächsischen[1528] Gemeinden zur Verfügung zu stellen, einen erheblichen Teil der für Arbeitsbeschaffung vorgesehenen Summe von 140 Millionen RM aus dem Ertrage der Krisensteuer der sächsischen Wirtschaft zugute kommen zu lassen und Rückerstattung des von sächsischen Gemeinden schuldig gebliebenen sogen. Krisenfünftels nicht zu fordern2. Eine Antwort auf dieses Schreiben ist noch nicht eingegangen3.

1

Vgl. den 4. Teil der NotVO vom 5.6.31: „Wohlfahrtslasten der Gemeinden und Gemeindeverbände“ (RGBl. 1931 I, S. 302 ).

2

Das hier angezogene Schreiben des sächs. Gesandten Gradnauer vom 14.7.31, dem eine eingehende Begründung der Anträge durch die Sächs. Reg. beigefügt worden war, befindet sich in R 43 I /2311 , Bl. 232–237.

3

StS Pünder hatte in seiner Antwort an die sächs. Gesandtschaft vom 14.8.31 die Abschrift eines Telegramms des RK an den Sächs. FM Hedrich vom 12.7.31 als Anlage übersandt (Konzept Wiensteins in R 43 I /2311 , Bl. 238). In diesem Telegramm hatte der RK die Aufforderung Hedrichs, aus den durch das Hoovermoratorium gewonnenen Ersparnissen dem Land Sachsen 20 Mio RM zur Sanierung zur Verfügung zu stellen (Schreiben Hedrichs an RK vom 12.7.31, R 43 I /2311 , Bl. 229–230), abgelehnt (Konzept Pünders in R 43 I /2311 , Bl. 231). Am 21.7.31 hatte der Sächs. IM Mannsfeld in Vertretung des MinPräs. gegen Ankündigung des RFM in der Länderbesprechung vom 20. 7. protestiert, das Reich sei nicht in der Lage, den Ländern die für den 20. 7. fälligen Überweisungssteuern zu zahlen, da die Kasse leer sei. Falls bis zum 25. 7. die Steuern nicht überwiesen sein sollten, werde die Sächs. Reg. den Gemeinden und Gemeindeverbänden mitteilen, daß sie solange keine Überweisung von Steueranteilen bekommen würden, bis das Reich seiner Ablieferungsverpflichtung an Sachsen nachgekommen sei. „Die Folgen einer solchen Mitteilung, die natürlich auch in der weiteren Öffentlichkeit bekannt werden wird, brauchen wohl nicht näher dargelegt zu werden“ (R 43 I /2311 , Bl. 239–240, Zitat Bl. 239). Der PrMinPräs. hatte sich in einem Schreiben vom 24.7.31 dem sächs. Antrag angeschlossen (R 43 I /2311 , Bl. 243). Nach Vermerk des MinR Wienstein vom 30.7.31 hatte Sachsen durch Vermittlung des RFMin. von der Rbk Kredite zur Abgeltung seiner Verpflichtungen erhalten (R 43 I /2311 , Bl. 241).

Die Lage in den sächsischen Gemeinden und Bezirksfürsorgeverbänden hat sich in den letzten Wochen schon deshalb weiter verschärft, weil, während seit dem 1. April bis 15. Juli d. J. die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger der Arbeitslosenversicherung von 223 541 auf 128 565 und die Zahl der Krisenunterstützungsempfänger von 146 403 auf 125 100 zurückgegangen ist, die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen in der gleichen Zeit von 122 827 auf 154 528 sich erhöht hat, andererseits aber die gerade in Sachsen besonders großen Ausfälle bei den Reichsüberweisungssteuern, den Realsteuern und der Hauszinssteuer die Einnahmen in ungeahntem Ausmaße vermindert haben. Vorläufig ist es der Regierung noch gelungen, durch Gewährung von Sonderbeihilfen an besonders notleidende Bezirksfürsorgeverbände, die sonst zusammengebrochen wären und ihre Unterstützungen nicht hätten weiter zahlen können, eine Katastrophe zu verhüten. Wie der Reichsregierung bereits dargetan worden ist, ist aber der Freistaat Sachsen selbst jetzt in eine finanzielle Lage geraten, die ihm die Gewährung weiterer Beihilfen an Gemeinden unmöglich macht. Es herrscht bereits bei den Gemeinden ein Zustand, den man nur als Katastrophenpolitik und vollständige Demoralisierung bezeichnen kann. Die Gemeinden greifen in höchst bedenklicher Weise in die Bestände ihrer Girokassen, Sparkassen und Gemeindebanken, sie verwenden Baugelder und Baubeihilfen aller Art zu Unterstützungszwecken, zahlen keine Bezirksumlagen mehr und liefern Landes- und Kirchensteuern, die sie zu verwalten haben, einfach nicht mehr ab.

Die Regierung glaubt alles getan zu haben, um sparsamste Haushaltgebarung in den Gemeinden sicherzustellen. Man kann mit gutem Gewissen[1529] behaupten, daß keine Ausgabe, die nicht durch einen rechtlichen oder tatsächlichen Zwang bedingt ist, mehr geleistet wird. In fast allen Gemeinden des Landes ist durch Regierungsanordnung die Biersteuer verdoppelt und sind Zuschläge zur Bürgersteuer in Höhe von 200–300% verfügt worden. Ebenso ist in allen Gemeinden über 50 000 Einwohner und in einer Reihe kleinerer Gemeinden, namentlich solchen mit Reise- und Ausflugsverkehr, die Getränkesteuer zwangsweise eingeführt. Auf der anderen Seite sind die Richtsätze für die unterstützende Fürsorge um 15–20% gesenkt worden – eine Maßnahme, die selbstverständlich in weitesten Kreisen der Bevölkerung auf den heftigsten Widerstand stößt.

In politischer Beziehung herrscht trotzdem zur Zeit noch Ruhe. Das wurde dadurch erreicht, daß die gesamte kommunistische Presse auf 8 Wochen verboten worden ist, daß Propagandafahrten aller Art, also nicht nur solche auf Lastkraftwagen, untersagt worden sind und daß alle Versammlungen in geschlossenen Räumen, in denen die gegenwärtigen Krisenzustände besprochen werden sollen, rücksichtslos verhindert werden. Die Regierung hofft, daß die gegenwärtige verhältnismäßige Ruhe nicht eine Ruhe vor dem Sturm ist. Ein solcher müßte losbrechen und wäre dann auch mit den vorhandenen Polizeikräften und bei der Einstellung der Polizei nicht aufzuhalten, wenn es nicht möglich wäre, den Arbeitern ihren Lohn und den Unterstützungsbedürftigen die Unterstützung wenigstens in dem stark herabgeminderten Ausmaße auszuzahlen. Ernste Unruhen in Sachsen würden sich aber wahrscheinlich auf das gesamte Reich ausdehnen. Es darf an die Entstehung der letzten deutschen und der bolschewistischen Revolution in Rußland erinnert werden.

Wenn also in diesen Tagen die Reichsregierung ein neues Wirtschafts- und Sanierungsprogramm berät – bisher hat man ja keine Gelegenheit genommen, die Länder, insbesondere das unzweifelhaft unter der gegenwärtigen Krisenlage am meisten leidende Land Sachsen zuzuziehen –, möchte die sächsische Regierung nicht verfehlen, schon um sich in ihrer Verantwortung zu entlasten, die Reichsregierung mit allem Ernst und allem Nachdruck auf die kritischen Verhältnisse in Sachsen hinzuweisen und um schleunige Hilfe zu bitten. Das Reich möchte nicht erst vom Oktober dieses Jahres ab, sondern unverzüglich und es möchte mehr als in der letzten Notverordnung vom 5. Juni 1931 vorgesehen helfen und seine Hilfe besonders auf diejenigen Länder und Gemeinden zusammenfassen, die unstreitig unter der Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit nun seit Jahren in ganz besonderem Maße leiden. Um die Mittel dorthin leiten zu können, wo sie wirklich in erster Linie gebraucht werden, wird es sich vielleicht nicht umgehen lassen, diejenigen Länder auszuscheiden, die verhältnismäßig viel viel weniger zu leiden haben und denen infolgedessen der Ausgleich in der Belastung ihrer Gemeinden selbst zugemutet werden kann (etwa Länder, in denen der Landesdurchschnitt an Wohlfahrtserwerbslosen unter dem Reichsdurchschnitt liegt).

Die Reichsregierung darf um eine baldige Mitteilung der von ihr gefaßten Beschlüsse sowie darum gebeten werden, einen ablehnenden Beschluß keinesfalls zu fassen, ehe nicht Vertretern der sächsischen Regierung dazu Gelegenheit[1530] gegeben worden ist, die Lage des Landes Sachsen und seiner Gemeinden, die in Vorstehendem nur ganz kurz angedeutet werden sollte, ausführlicher darzulegen4.

4

Auf dieses Schreiben wurde keine schriftliche Antwort erteilt (Vermerk des MinR Vogels vom 19.8.31 mit Hinweis auf die Aussprache im RR am 13.8.31 (Schultheß 1931, S. 181 f.), R 43 I /2311 , Bl. 250).

Ein Schreiben gleichen Inhalts ist den Herren Reichsminister der Finanzen, Reichswirtschaftsminister und Reichsarbeitsminister zugegangen.

Sächsisches Gesamtministerium.

Schieck

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