1.100.3 (bru3p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Ausführung behördlicher Arbeiten durch Wohlfahrtserwerbslose.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Ausführung behördlicher Arbeiten durch Wohlfahrtserwerbslose.

Der Reichspostminister führte aus: Auf Anregung des Reichspostministeriums wolle der Deutsche Städtetag seinen Mitgliedsstädten empfehlen, der Deutschen Reichspost für jeden Wohlfahrtserwerbslosen, der zur Ausführung gewisser, durch postfremde Arbeiter herzustellenden Arbeiten (z. B. Hochbauten) eingestellt werde, einen Zuschuß bis zu 2 RM je Tagewerk zu gewähren.

Der Reichsverkehrsminister erklärte, daß dieses Verfahren durchaus zu begrüßen sei.

Ministerialrat Beisiegel führte aus, daß das Reichsarbeitsministerium Bedenken grundsätzlicher Art gegen dieses System habe. Es handele sich hierbei in Wirklichkeit um ein Lohnzuschußsystem, welches vom Reichsarbeitsministerium bisher bekämpft worden sei, weil es die Möglichkeit von Mißbräuchen offen lasse.

Das Reichskabinett erklärte sich mit dem Verfahren des Reichspostministers grundsätzlich einverstanden.

[2133] Über die Frage, wie eventuelle Mißbräuche bei diesem Verfahren am wirksamsten bekämpft werden können, sollen beschleunigt Ressortberatungen stattfinden.

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