1.102.1 (bru3p): 1. Reparationskonferenz der Regierungen.

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1. Reparationskonferenz der Regierungen.

Staatssekretär Dr. Pünder berichtete, daß ein Vertreter der englischen Botschaft angefragt habe, ob Lausanne als Tagungsort genehm sei1. Ihm sei daraufhin erklärt worden, daß dies aus technischen Gründen nicht der Fall wäre. Für Deutschland kämen entweder deutsche Orte oder in der Schweiz Luzern oder Zürich in Frage. Mit Den Haag wäre Deutschland einverstanden. Auf die Frage nach den Teilnehmern an der Konferenz sei geantwortet worden, daß der Vizekanzler und Reichsminister der Finanzen sowie der Staatssekretär im Auswärtigen Amt neben dem Reichskanzler teilnehmen würden; ob weitere Minister, sei noch nicht festgestellt.

1

Vgl. Dok. Nr. 604, Anm. 10 und 11.

Die Brit. Reg. schlug in einem Aide mémoire vom 30.12.31 den 18.1.32 als Beginn der Reparationskonferenz in Lausanne vor (R 43 I /335 , Bl. 166–167). Botschafter v. Hoesch meldete im Telegramm Nr. 3 vom 2.1.32, daß die Frz. Reg. den vorgeschlagenen Beginn der Reparationskonferenz für verfrüht halte; die Reparationskonferenz könne erst nach erfolgreicher Beendigung der Stillhalteverhandlungen in Berlin stattfinden (R 43 I /335 , Bl. 169).

Ministerialdirektor Ritter ergänzte diese Ausführungen. England habe Den Haag abgelehnt und wegen der zeitlichen Zusammendrängung der Konferenzen Lausanne gewünscht. Es soll auf französische Anregung hin erfolgt sein.

Es wurde beschlossen, daß an dem bisherigen Standpunkt festgehalten würde und Luzern oder Zürich vorgeschlagen werden solle. Im übrigen soll die Frage des Konferenzortes zu keiner Streitfrage gemacht werden. Hinsichtlich der personellen Zusammensetzung der Delegation soll es bei der bisherigen Erklärung verbleiben.

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