1.177.2 (bru3p): 2. Wenceslausgrube.

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2. Wenceslausgrube.

Ministerialdirektor Heintze teilte mit, daß die Angelegenheit mittlerweile sehr dringlich geworden sei2. Er verlas ein Telegramm, nach dem die Pumparbeiten zur Erhaltung der Grube bereits eingestellt worden seien. Auf eine Frage des Reichskanzlers teilte er mit, daß zur Weiterführung der Erhaltungsarbeiten 20 000 RM benötigt würden.

2

GenDir. Max von der Porten hatte auf Beschluß des RT-Wirtschaftsausschusses am 12.2.32 ein Gutachten über die Wiederinbetriebnahme der Wenceslausgrube im Kreis Neurode in Schlesien (vgl. Dok. Nr. 233) erstattet, in dem er zu dem Schluß gekommen war, daß zur Wiederinbetriebnahme verlorene Zuschüsse von zunächst 3 MioRM und 2,3 MioRM in den nachfolgenden Jahren erforderlich seien; nicht abschätzbar seien die Risiken bergpolizeilicher Auflagen (Durchdruck in R 43 I /2179 , Bl. 84–97). In seinem Referentenvortrag vom 26.2.32 hatte MinR Feßler empfohlen, keine Reichsmittel zur Verfügung zu stellen, da auch Preußen sich nicht beteiligen werde und im RT-Wirtschaftsausschuß die Stimmung gegen die Wiedereröffnung des Bergwerks sei (R 43 I /2179 , Bl. 100).

Der Reichskanzler meinte, bei der Bedeutung der Angelegenheit für das schlesische Grenzgebiet müsse dieser verhältnismäßig nicht so hohe Betrag aufgebracht werden können, um die Erhaltung der Grube zunächst zu sichern. Die Frage des weiteren Schicksals der Grube könne dann nach der Reichspräsidentenwahl entschieden werden.

[2347] Auf eine Frage des Reichswirtschaftsministers, wer die Mittel für die Erhaltungsarbeiten zur Verfügung stellen solle, bat der Reichskanzler, daß die Beteiligten, der Reichsminister der Finanzen und der Reichswirtschaftsminister, sich über das Weitere verständigen möchten3.

3

Die Entscheidung (Dok. Nr. 761, P. 5) wurde vertagt. Die Reg. v. Papen beschloß am 7.6.32, keine Reichsmittel für die Erhaltung der Wenceslausgrube zur Verfügung zu stellen: siehe diese Edition, Das Kabinett v. Papen, Dok. Nr. 13, P. 1.

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