1.177.5 (bru3p): 5. Buttereinfuhrkontingent für die deutschen Molkereizentralen in Graudenz und Posen.

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5. Buttereinfuhrkontingent für die deutschen Molkereizentralen in Graudenz und Posen.

Legationsrat Weißer trug den Inhalt der der Niederschrift als Anlage beigefügten Kabinettsvorlage des Auswärtigen Amtes vom 25. Februar […] vor und vertrat den Vorschlag, den beiden deutschen Molkereizentralen in Graudenz und Posen in Höhe der von ihnen in den letzten Jahren nach dem Reich eingeführten Buttermengen ein Kontingent einzuräumen, das zum bisherigen Zollsatz von 50 RM pro dz zu verzollen sei17. Er teilte mit, daß es sich um eine Menge von rund 70 000 Ztr. handele, die auf diese Weise zollbegünstigt nach Deutschland hereinkommen würden. Die Maßnahme solle hauptsächlich eine Stützung des Deutschtums in den betreffenden polnischen Gebieten bedeuten.

17

Am 28.1.32 hatte das AA beantragt, bei den dt. Molkereien in Graudenz und Posen von der Butterzollerhöhung abzusehen und ihnen einen ermäßigten Zollsatz von 25 RM für ein Kontingent von 75 000 Zentner Butter zu gewähren. Am 25.2.32 hatte das AA den Antrag modifiziert und einen ermäßigten Zollsatz von 50 RM beantragt. Der REM hatte mit Schreiben vom 6.2.32 dem Antrag des AA widersprochen, da das Kontingent die Hälfte der poln. Buttereinfuhr ausmache und 1/8 des Butterverbrauchs von Berlin abdecke (R 43 I /551 , Bl. 35–44). ORegR Planck hatte in seinem Referentenvortrag den Antrag des AA unterstützt (R 43 I /551 , Bl. 45).

[2351] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft nahm zu dem Antrag des Auswärtigen Amtes Stellung entsprechend seiner schriftlichen Erklärung vom 6. Februar, die der Kabinettsvorlage beiliegt. Er erklärte, nicht grundsätzlich gegen Stützungsmaßnahmen zugunsten des Deutschtums in den betreffenden Gebieten zu sein. Er halte aber für fraglich, ob die vorgeschlagene Maßnahme für Deutschtum in der gedachten Weise zweckmäßig sei. Er schlage vor, die Frage im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen für das Deutschtum in Polen zu erörtern und dann erst zu regeln.

Staatssekretär von Bülow gab zu, den Standpunkt des Ministers Schiele insofern zu teilen, als der Vorschlag des Auswärtigen Amtes zwei Seiten habe.

Staatssekretär Schäffer erklärte, für das Reichsfinanzministerium keine Bedenken zu haben, wenn die Maßnahme dem Reich kein Geld koste.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers wurde beschlossen daß die Angelegenheit in einer Besprechung der beteiligten Minister erledigt werden soll.

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