1.177.6 (bru3p): 6. Erstattung der Kosten der Nebenklage für den früheren Reichsminister der Finanzen, Hilferding, in Beleidigungsverfahren. (außerhalb der Tagesordnung).

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6. Erstattung der Kosten der Nebenklage für den früheren Reichsminister der Finanzen, Hilferding, in Beleidigungsverfahren. (außerhalb der Tagesordnung).

Staatssekretär Schäffer trug den Inhalt der Kabinettsvorlage des Reichsfinanzministers vom 17. Juni 1931 vor und vertrat den Antrag, das Kabinett möge beschließen, daß in politischen Beleidigungsprozessen gegenwärtiger oder früherer Mitglieder der Reichsregierung die Kosten der Rechtsvertretung – auch im Nebenklageverfahren – durch einen politisch erfahrenen Anwalt vom Reich übernommen werden18.

18

RM a. D. Hilferding hatte in einem Schreiben vom 30.4.31 an den RFM mitgeteilt, „daß er gegen alle Verbreiter des gegen ihn in der Presse erhobenen Vorwurfs, er habe als Reichsminister der Finanzen dem Reemtsma-Konzern 1 Million Steuerschuld erlassen und sei dafür nach seinem Rücktritt als Minister in den Aufsichtsrat der Reemtsma-AG gewählt worden, wo er ein Jahreseinkommen von 120 000 RM beziehe, Klage erheben müsse. Gleichzeitig hat er die Bitte ausgesprochen, ihm bei der Durchführung dieser Klagesachen ‚Rechtsschutz‘ zu gewähren“. Hilferding wollte die Kosten, die ihm als Nebenkläger entstanden, vom Reich erstattet erhalten. StS Joël war in seiner Stellungnahme vom 9.6.31 einer Entscheidung ausgewichen (R 43 I /1455 , S. 41–43). Vgl. auch Dok. Nr. 587.

Der Reichsminister der Justiz äußerte Bedenken gegen einen Beschluß, generell die Kosten der Nebenklage in solchen Fällen auf das Reich zu übernehmen. Er erkannte andererseits entsprechend seiner schriftlichen Stellungnahme, die in der Kabinettsvorlage im Wortlaut wiedergegeben ist, an, daß bei besonderer Lage des einzelnen Falles die Erhebung der Nebenklage und die Vertretung des Nebenklägers durch einen mit der Sache vertrauten Rechtsanwalt eine wertvolle Unterstützung für die Staatsanwaltschaft, sowie der erfolgreichen Durchführung des Strafverfahrens dienlich und darum empfehlenswert sein könne. Er schlug vor, darüber indes von Fall zu Fall zu entscheiden.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß das Kabinett in einem früheren Falle vor ein paar Jahren bereits einmal solche Kosten auf das Reich übernommen habe.

Der Reichsarbeitsminister erklärte sich damit einverstanden, daß in einzelnen Fällen die Übernahme der Kosten auf das Reich überprüft werde. Eine generelle Übernahme halte er jedoch für nicht angebracht.

[2352] Staatssekretär Weismann teilte mit, daß der Preußische Ministerpräsident eine große Zahl von Beleidigungsverfahren durchführen müsse. In diesen Fällen übernehme das Preußische Kabinett stets die Kosten der Nebenklage.

Staatssekretär Schäffer erklärte sich mit dem Standpunkt des Reichsarbeitsministers einverstanden. Er wies doch darauf hin, daß der Reichsminister a. D. Hilferding in zahlreichen Fällen mit dem gleichen Vorwurf verfolgt werde, der aus der Reemtsma-Angelegenheit hergeleitet worden sei. Er schlage daher vor, daß das Kabinett für den Reichsminister a. D. Hilferding die Kosten der Nebenklage übernehme in einer Reihe von Fällen, die mit diesem Vorwurfe zusammenhingen.

Das Kabinett beschloß, die Kosten der Nebenklage des Reichsministers a. D. Hilferding in einer Reihe von Fällen zu übernehmen, die mit dem beleidigenden Vorwurf aus Anlaß der Reemtsma-Angelegenheit zusammenhängen.

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