1.177.7 (bru3p): 7. Genehmigung zur Aussage eines früheren Reichsministers in einem Beleidigungsverfahren.

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7. Genehmigung zur Aussage eines früheren Reichsministers in einem Beleidigungsverfahren.

Staatssekretär von Bülow teilte mit, daß die in der Besprechung der Angelegenheit im Kabinett am 29. Februar19 vorgesehene weitere Erörterung unter den beteiligten Ressorts noch nicht habe stattfinden können und schlug eine spätere Fortsetzung der Beratung der Angelegenheit im Kabinett vor.

19

Vgl. Dok. Nr. 688, P. 2.

Demgegenüber wurde von anderer Seite geltend gemacht, daß die Vorlage schon im letzten Herbst eingereicht worden sei und eine beschleunigte Klärung der Frage erwünscht sei.

Staatssekretär von Bülow erklärte sodann, wenigstens den Wunsch vertreten zu müssen, daß die Vernehmung des Reichsbankpräsidenten a. D. Schacht verhindert werden und daß ferner dahin möglichst eingewirkt werden möchte, daß die politische Erörterung über die Sanktionsklausel in dem Verfahren weitgehendst eingeschränkt werde.

Das Kabinett stimmte diesem Wunsche zu.

 

Staatssekretär Schäffer schlug vor, das Auswärtige Amt möge den Minister a. D. Wirth veranlassen, seine Aussage vorher schriftlich zu formulieren und den seinerzeitigen, übrigen deutschen Vertretern auf der Haager Konferenz vorher zur Kenntnis bringen, nämlich den Ministern a. D. Curtius, Moldenhauer und Schmidt.

Staatssekretär Pünder erklärte, daß nach seiner Erinnerung von dem Verlauf der Haager Verhandlungen keine Bedenken gegen die Aussage des Ministers a. D. Wirth bestünden. Minister Wirth habe damals sich sogar sehr nachdrücklich gegen eine Erneuerung der Sanktionsklausel durch den Young-Plan zur Wehr gesetzt20.

20

Vgl. Vogt, Die Entstehung des Youngplans, S. 369–380.

Der Reichsminister der Justiz wies darauf hin, daß in einem früheren Beleidigungsverfahren des Reichsministers Stresemann gegen Rechtsanwalt Müller in Plauen Richtlinien aufgestellt worden seien, in welcher Weise die Gerichte in Beleidigungsverfahren das Verhandlungsthema zu begrenzen haben. Er meinte, die Genehmigung des Kabinetts könne an die weitere Voraussetzung geknüpft werden,[2353] daß der Reichsjustizminister auf die zuständige Landesjustizbehörde auch nach dieser Richtung einwirke und um die Berücksichtigung der Richtlinien bitte.

Das Kabinett stimmte diesem Vorschlag zu.

Es wurde beschlossen, daß dem Reichsminister a. D. Wirth die Genehmigung erteilt wird, in dem Strafverfahren gegen Plattner als Zeuge auszusagen. Das Kabinett ging dabei von der Annahme aus, daß die Vernehmung des Reichsbankpräsidenten a. D. Dr. Schacht voraussichtlich in dem Verfahren nicht erfolgen werde. Es ging ferner von der Voraussetzung aus, daß die zuständige Landesjustizbehörde vom Reichsminister der Justiz gebeten werden solle, auf eine Einschränkung der politischen Erörterung über die Sanktionsklausel im Interesse der Außenpolitik des Reichs möglichst einzuwirken, sowie namentlich auch auf eine Berücksichtigung der Richtlinien, die in dem früheren Prozeß des Reichsministers Stresemann gegen Rechtsanwalt Müller, Plauen, für die Haltung der Gerichte aufgestellt wurden zur Frage der Begrenzung des Verhandlungsgegenstandes in Beleidigungsverfahren aus Anlaß von politischen Vorgängen.

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