1.2.3 (bru3p): 3. Deutsch-französisches Wirtschaftskomitee.

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3. Deutsch-französisches Wirtschaftskomitee.

Staatssekretär Dr. von Bülow führte aus, daß auf deutscher und französischer Seite in Wahrheit je zwei Wirtschaftskomitees zu bilden seien, nämlich ein Beamtenkomitee und ein Komitee, bestehend aus privaten Wirtschaftsführern. Das Beamtenkomitee müsse auf deutscher Seite nach seiner Auffassung im wesentlichen der Zusammensetzung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses des Reichskabinetts entsprechen6. Er halte einen Mitgliederbestand von acht Personen für richtig. Ministerialdirektor z. D. Dr. Ruppel könne dem Wirtschaftskomitee nicht angehören, weil er nicht aktiver Beamter sei. Er halte es ferner nicht für richtig, den Leiter der Presseabteilung, Ministerialdirektor Dr. Zechlin, und den Reichsbank-Kommissar7 Ministerialdirektor Dr. Ernst als Mitglieder des Wirtschaftskomitees aufzuführen, weil die Franzosen gleichfalls davon abgesehen hätten, entsprechende Beamte in ihr Komitee aufzunehmen. Dabei müsse er darauf hinweisen, daß die Franzosen einen dem Reichsbankkommissar entsprechenden Beamten überhaupt nicht hätten.

6

Botschafter v. Hoesch hatte sich in einem Telegramm, in dem er über eine Unterredung mit MinPräs. Laval berichtete, nachdrücklich für die Berufung des StS Trendelenburg und des MinDir. Ritter als Vorsitzenden und Generalsekretärs des dt. Beamtenkomitees eingesetzt (Paris, Telegramm Nr. 1101 vom 14.10.31, R 43 I /73 , Bl. 39–41).

7

Richtig: RKom. für das Bankgewerbe: NotVO über Aktienrecht, Bankenaufsicht und eine Steueramnestie, 2. Teil, vom 19.9.31 (RGBl. I, S. 501 ).

Das zweite, vornehmlich aus privaten Wirtschaftsführern bestehende Komitee werde ungefähr 30–40 Personen umfassen. Das Reichskabinett werde baldigst abschließend zu der Zusammensetzung der Komitees Stellung nehmen müssen8.

8

Siehe Dok. Nr. 519, P. 1.

Das Reichskabinett nahm von diesen Ausführungen Kenntnis.

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