1.201.2 (bru3p): 2. Wirtschaftsankurbelung, insbesondere Arbeitsbeschaffung Arbeitsdienst Siedlung.

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2. Wirtschaftsankurbelung, insbesondere Arbeitsbeschaffung Arbeitsdienst Siedlung.

Auf den anliegenden Schnellbrief des Staatssekretärs in der Reichskanzlei vom 9. April5 […] waren folgende Vorschläge für die Arbeitsbeschaffung eingegangen:

5

Der Entw. dieses Schreibens befindet sich in R 43 I /2045 , Bl. 39–40.

[2431] 1.) Schreiben des Reichsministers der Finanzen vom 11. April 1932 […]6

6

Der RFM hatte in seinem Schreiben folgende Projekte benannt: 1) Beschäftigung der Industrie durch Russenaufträge in der Höhe von 200–300 MioRM; 2) Hausreparaturen in Höhe von 200 MioRM, wobei den Hausbesitzern durch Zinsverbilligung ein Anreiz gegeben werden sollte; 3) landwirtschaftliche Siedlung, die Gebäude sollten in Holzbauweise errichtet werden, dadurch könnten die Kosten je Siedlungsstelle auf 5 000 RM begrenzt werden. Mit 100 MioRM könnten 20 000 Siedler angesetzt werden. In der Randsiedlung könnte man bei einem Aufkommen von 100 MioRM 40 000 Randsiedler versorgen. 4) 200 MioRM für Straßenbau; 5) 200 MioRM für Kanalbauten und Hochwasserbauten; 6) Für landwirtschaftliche Meliorationen lägen ausführungsfähige Projekte in Höhe von 500 MioRM vor. Die Kosten für alle Programme kosteten etwa 1,4 Mrd. RM; gesichert sei die Finanzierung für die Russenaufträge und die Hausreparaturen. Die Finanzierung der anderen Projekte könne durch eine steuerfreie Prämienanleihe mit niedriger Verzinsung ermöglicht werden (vgl. hierzu auch Dok. Nr. 713, Anm. 7). Die Kosten könnten durch Vergabe der Aufträge an Notstandsarbeiten niedrig gehalten werden. Der Restbetrag müßte durch Steuern oder mit Hilfe der Rbk abgedeckt werden, Für die Tilgung der Rbk-Finanzhilfe müßte jährlich 100 MioRM vom Reich aufgebracht werden. Diesen Betrag wollte der RFM durch Wiedereinführung der Salzsteuer (40 MioRM), 4% Zins und 2% Tilgung für Meliorationen (18 MioRM), Einführung von Kanalgebühren in Höhe von 2% der Kanalbaukosten (4 MioRM), Hilfe von der RAfAuA für Entlastung von ALV-Zahlungen (40 MioRM) aufbringen. Soweit Straßenbau in Frage komme, könnte ein Betrag von 20 MioRM jährlich für Verzinsung und Tilgung aus der Kraftfahrzeugsteuer bereitgestellt werden (Abdruck des Schreibens in R 43 I /2045 , Bl. 54–56).

2.) Schreiben des Reichsverkehrsministers vom 11. April 1932 3 […]7

7

Der RVM hatte in seinem Schreiben vom 11.4.32 ausgeführt, daß Aufträge bei der RB wegen fehlender Eigenmittel über das bereits laufende Arbeitsbeschaffungsprogramm in Höhe von 250 MioRM nur möglich seien, wenn der RB keine zusätzlichen Lasten durch Verzinsung und Tilgung erwüchsen. Für Straßenbauten stünden 200 MioRM aus der KfZ-Steuer zur Verfügung. Nötig seien jedoch 500 MioRM, um 240 000 Arbeiter für 6 Monate unmittelbar und 120 000 Arbeiter für 4 Monate mittelbar zu beschäftigen. Für dieses Programm müßten 250 MioRM als verlorene Zuschüsse gewährt werden, für den Restbetrag könnte das Reich eine Ausfallbürgschaft zugunsten der Wegeunterhaltungspflichtigen übernehmen. Für Flußuferbefestigungen hatte der RVM 28 MioRM veranschlagt, womit 14 000 Arbeiter unmittelbar und 7 000 Arbeiter mittelbar für 8 Monate beschäftigt werden könnten. Für den beschleunigten Bau von Kanälen waren 57,135 MioRM erforderlich; bei diesen Arbeiten könnten 20 000 Arbeiter auf den Baustellen und mittelbar noch 10 000 Arbeiter beschäftigt werden. Schließlich hatte der RVM seinen Vorschlag für das Abwracken alter Schiffe wiederholt (vgl. Dok. Nr. 644). Dem Reeder könne für das Abwracken ein Anreiz dadurch geschaffen werden, daß das Reich ihm den Unterschied zwischen dem Verkaufspreis an die Abwrackwerft und dem Buchwert des Schiffes bezahlte. Der RVM hatte 400 000 Bruttoregistertonnen als abwrackreif pro Jahr bezeichnet und den Geldbedarf mit 12 MioRM beziffert (R 43 I /2045 , Bl. 41–46).

3.) Schreiben des Reichswirtschaftsministers vom 11. April d. Js. […]8 und

8

Die Denkschrift des RWiM vom 11.4.32 beschäftigte sich mit der Entwicklung der Akzeptbank und ihre Umgestaltung in eine Industriebank im März 1932 und mit dem Komplex der Russengeschäfte (vgl. Dok. Nr. 691, P. 4). Neue Vorschläge zur Arbeitsbeschaffung waren im Schreiben des RWiM nicht enthalten (R 43 I /1455 , S. 449–465).

4.) Schreiben des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 12. April 1932, betreffend Arbeitsbeschaffung durch Meliorationen9.

9

Das Schreiben des REM vom 12.4.32 hatte sich auf Meliorationsvorschläge der PrStReg. vom 24.10.30 bezogen, die die Finanzierung von Arbeiten in der Höhe von 400 MioRM vorgesehen hatten (vgl. Dok. Nr. 151, Anm. 8). Bei Ausdehnung des Programms auf das gesamte Reich würde sich der Betrag auf 600 MioRM belaufen. Dem REM war es gelungen, durch Verhandlungen mit den LandesRegg. und Beschränkung der Meliorationsprojekte auf die in technischer und organisatorischer Hinsicht baureifen und privatwirtschaftlich rentablen Projekte den Geldbedarf auf 200 MioRM zu reduzieren. Eine weitere Reduzierung auf 100 MioRM könne durch den Einsatz des freiwilligen Arbeitsdienstes erreicht werden. Für die Finanzierung der landwirtschaftlichen Meliorationen hatte der REM den Plan einer Prämienanleihe von 50 MioRM ausarbeiten lassen (R 43 I /1455 , S. 467–469).

Die Vorlagen wurden in der Sitzung verteilt und von den federführenden Herren Reichsministern mündlich erläutert.

[2432] Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß am kommenden Tage, also am 13. d. Mts., der Krisenkongreß der Gewerkschaften stattfinde10 und daß die Reichsregierung wohl nicht daran vorbeikomme, eine bestimmte, positiv gehaltene Erklärung zur Frage der Arbeitsbeschaffung abzugeben, damit in der interessierten Öffentlichkeit nicht der Eindruck aufkomme, daß die ganze Tätigkeit der Reichsregierung nur negativ sei11. Zur Sache selbst sei er durchaus davon überzeugt, daß man das Arbeitslosenproblem nicht nur mit mechanischen Mitteln, d. h. durch Kürzung der Unterstützungen der öffentlichen Hand, beikommen könne. Die Reichsregierung müsse alles daransetzen, den Arbeitsmarkt zu entlasten. Die Kernfrage erblickte er in der Förderung der bäuerlichen Siedlung. Ferner müsse die vorstädtische Randsiedlung gefordert werden. Er übte ferner Kritik an der Tätigkeit des Aufsichtsamts für Privatversicherungen gegenüber den Bausparkassen. Er hielt es für falsch, daß das Aufsichtsamt die Bausparkassen durchgängig für krank erkläre und zur Liquidierung zwinge. Dem System der Bausparkassen liege im allgemeinen ein gesunder Gedanke zugrunde. Es sei verfehlt, diesen Gedanken durch allzu rigoroses Einschreiten zu töten.

10

Vgl. Dok. Nr. 699, Anm. 39.

11

Der RK hatte grundsätzlich seine Bereitschaft erklärt, vor dem ADGB-Kongreß zu sprechen, unter der Voraussetzung, daß er nicht in dieser Woche an der Genfer Abrüstungskonferenz teilnehmen müsse (Vermerk ORegR Plancks vom 22.3.32, R 43 I /2024 , Bl. 313; Entw. des RArbMin. zu einer Rede des RK mit einem Schreiben MinR Beisiegels an StS Pünder vom 9.4.32 in R 43 I /2024 , Bl. 322–327).

Von MinR Vogels stammten die „Bemerkungen für die auf den Krisenkongreß zu machenden Ausführungen“ für die Rede des RK: „Eine der wesentlichsten Voraussetzungen für die Mitwirkung des Reichs bei der Wiederankurbelung der Wirtschaft ist die Herbeiführung eines möglichst gesicherten Ausgleichs zwischen Einnahmen und Ausgaben für den Bedarf der öffentlichen Hand. Dieses Ziel wird erreicht werden, und zwar im wesentlichen durch größtmögliche Sparsamkeit. Alle unproduktiven Ausgaben müssen auf ein Minimum herabgesetzt werden, um möglichst große Mittel für die Förderung produktiver Zwecke freizusetzen. Im übrigen kommt es bei den Maßnahmen der Reichsregierung zur Arbeitsbeschaffung nicht darauf an, ein groß aufgemachtes, äußerlich bestechend wirkendes Programm aufzustellen. Weit wesentlicher und wichtiger ist es, planmäßig und systematisch allen Möglichkeiten nachzugehen, die geeignet sind, den Arbeitsmarkt mittelbar oder unmittelbar zu entlasten. Manches ist nach dieser Richtung schon geschehen, die Wiederflottmachung der großen Bankinstitute diente letzten Endes doch nur dem Zweck, sie in den Stand zu setzen, der Wirtschaft den unbedingt notwendigen Kredit wieder zuzuführen. Die Herabsetzung des Zinsniveaus verfolgte ebenfalls keinen anderen Zweck. Die Senkung der Personalausgaben, vor allen Dingen bei den großen Betriebsverwaltungen des Reiches, haben gleichfalls wesentliche Mittel freigesetzt, die in vermehrte Arbeitsbeschaffung umgesetzt werden können“ (R 43 I /2024 , Bl. 328). Der RK sagte mit Schreiben vom 13.4.32 seine Teilnahme am Kongreß wegen der Genfer Verhandlungen ab (Entw. von ORegR Pukaß in R 43 I /2024 , Bl. 321). Nach den „Tagesnotizen für den Reichskanzler und Staatssekretär“ hatte der PrMinPräs. Braun dem RK von einer Teilnahme am Kongreß abgeraten (Nachl. Pünder  Nr. 44, Bl. 51). Der RK reiste am 14.4.32, 21 Uhr, nach Genf ab (Nachl. Pünder, Nr. 44, Bl. 49).

Er streifte sodann auch das Arbeitszeitproblem. Auch dieses sei nicht rein mechanisch zu lösen. Die von den freien Gewerkschaften geforderte allgemeine Einführung der 40-Stundenwoche, verbunden mit Einstellungszwang neuer Arbeiter, lehne er ab. Dagegen halte er es durchaus für möglich, daß in besonders geeigneten Gewerbezweigen, insbesondere in solchen, die nicht für den Weltexport arbeiten, den Wünschen der Gewerkschaften entgegengekommen werde.

Zur Frage der Arbeitslosenfürsorge führte er aus, daß nach der Auffassung seines Ministeriums wenig Hoffnung bestehe, daß die Zahl der Erwerbslosen im laufenden Jahr hinter dem Vorjahr zurückbleiben werde, im Gegenteil, die Aussichten,[2433] daß die Durchschnittszahl der Erwerbslosen die des Vorjahres übersteigen werde, hätten viel mehr Wahrscheinlichkeit für sich. Er habe bereits prüfen lassen, ob und inwieweit die Erwerbslosenfürsorge umgebaut und billiger gestaltet werden könne. Wesentliche Kürzungen in den Unterstützungssätzen seien wohl kaum möglich. Immerhin werde sich aber manches machen lassen. Darüber könne aber erst nach den politischen Wahlen vom 24. April näher gesprochen und beschlossen werden12.

12

Vgl. Dok. Nr. 732, P. 4.

Der Reichskanzler schloß die allgemeine Aussprache über die vorliegenden Vorlagen mit der Bitte, die einzelnen Projekte in Ressortbesprechungen weiter zu fördern. Er erklärte weiter, daß er einzelne der Herren Reichsminister für den Nachmittag zu einer Chefbesprechung einladen werde, um die auf dem Krisenkongreß der Freien Gewerkschaften vom 13. April abzugebende Erklärung der Reichsregierung näher vorzubereiten13.

13

Ein Vermerk über diese Chefbesprechung von 18.20 Uhr–20.45 Uhr, an der Stegerwald, Dietrich, Treviranus, Warmbold und Schlange teilnahmen (Nachl. Pünder , Nr. 44, Bl. 51), konnte nicht ermittelt werden.

Auf dem Kongreß sprach der RArbM am 13.4.32; die Rede ist in Auszügen abgedruckt in: Schulz, Politik und Wirtschaft in der Krise, Dok. Nr. 465; vgl. auch Schultheß 1932, S. 66–68. Der Kongreß forderte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, wie sie auch die RReg. diskutierte, für 1 Mio. Arbeitslose mit einem Kostenaufwand von 2 Mrd. RM in Anlehnung an den Arbeitsbeschaffungsplan von Woytinsky-Tarnow-Baade (vgl. Dok. Nr. 664, Anm. 3) und verlangte die Einführung der 40-Stunden-Woche (Protokoll des Außerordentlichen [15.] Kongresses der Gewerkschaften Deutschlands in R 43 I /2024 , Bl. 329–336 und WTB-Nr. 785 vom 13.4.32, a.a.O., Bl. 337–339).

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