1.211.1 (bru3p): 1.) Entwurf einer Verordnung über die Besteuerung des Branntweins.

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1.) Entwurf einer Verordnung über die Besteuerung des Branntweins.

Ministerialdirektor Ernst (Reichsfinanzmin.) erläuterte den wesentlichen Inhalt des den Herren Reichsministern mit der Vorlage vom 16. April 1932 – […] – zugegangenen Entwurfs einer Verordnung des Reichspräsidenten über die Besteuerung des Branntweins1.

1

Zur ursprünglichen Vorlage vgl. Dok. Nr. 697, P. 7 und Dok. Nr. 699, P. 1. In der Vorlage vom 16.4.32 hatte der RFM auf die vom RK beanstandete Ermächtigung verzichtet, allen Branntwein mit Ausnahme des sogenannten Edelbranntweins dem Ablieferungszwang zu unterwerfen (Dok. Nr. 697, Anm. 24). Der jetzt vorliegende Entw. habe die Billigung aller Brennereibetriebe gefunden. Die Abgabe wurde von 400 RM auf 250 RM gesenkt. Monopolhinterziehung oder Monopolhehlerei konnte mit Entzug des Brennereirechts auf Zeit oder auf Dauer bestraft werden (Entw. mit Anschreiben und Begründung in R 43 I /2413 , Bl. 219–220).

Der Reichsminister der Finanzen fügte ergänzend hinzu, daß er über die Vorlage fernmündlich mit dem in Genf weilenden Herrn Reichskanzler gesprochen habe. Dieser habe gegen die Verabschiedung der Vorlage Bedenken nicht geäußert, habe nur gebeten, die Verordnung aus wahlpolitischen Gründen in der Presse nicht groß zu erwähnen.

Staatssekretär Heukamp regte an, in naher Zukunft Ressortbesprechungen darüber stattfinden zu lassen, ob nicht eine Erhöhung der Spritbeimischungsquote zum Kraftfahrtreibstoff angeordnet werden könne.

Staatssekretär Dr. Meissner erklärte, daß auch der Herr Reichspräsident den Wunsch nach Steigerung der Quote teile und daher bitten lasse, die bestehenden Möglichkeiten hierfür baldigst zu prüfen.

In gleichem Sinne äußerte sich der Reichswehrminister.

Der Reichspostminister äußerte gewisse Bedenken, widersprach jedoch nicht, daß Ressortbesprechungen ins Auge gefaßt werden.

[2463] Der Reichsminister der Finanzen sagte zu, die Angelegenheit im Sinne der gemachten Anregungen weiter verfolgen zu wollen.

Im Verfolg einer Anregung von Staatssekretär Dr. Trendelenburg versprach er weiter, wohlwollend prüfen zu wollen, ob nicht auch in naher Zukunft eine Herabsetzung der Preise für technischen Sprit zugestanden werden könne. Bezüglich des zur Erörterung stehenden Verordnungsentwurfs stellte er die Zustimmung des Reichskabinetts fest2.

2

NotVo. über die Besteuerung des Branntweins vom 20.4.32, RGBl. I, S. 181 .

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