1.224.1 (bru3p): Siedlung

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Siedlung

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft schätzte die durchschnittliche erststellige Belastung auf 80 RM für den Morgen, die weitere Vorbelastung auf 30 bis 40 RM, insgesamt also für 2 Millionen Morgen auf etwa 240 Millionen RM. Der Siedler müsse 4,5% Zinsen zahlen, der Rest werde vom Reich getragen werden müssen, also etwa 9 Millionen RM jährlich.

Die zweiten Hypotheken könnten auf etwa 120 Millionen geschätzt werden, so daß eine Gesamtbelastung von 360 Millionen zu errechnen sei mit einer Zinslast von 16 Millionen zu 4½%.

Insgesamt könne die auf den 2 Millionen Morgen ruhende Zinsenlast unter Berücksichtigung auch der kleinen Schulden auf etwa 35 Millionen berechnet werden, unter Berücksichtigung von einer weiteren Millionen Morgen für Siedlungen nicht geeigneten Landes auf 52,5 Millionen1.

1

Vgl. zu diesen Ausführungen des REM auch den Schnellbrief des RArbM mit einem Vermerk über den Stand der Verschuldung vom 9.5.32. Der RArbM rechnete mit rund 735 000 ha, also 3 Mio. Morgen nicht entschuldungsfähigen Grundbesitzes in Ostdeutschland (R 43 I /1289 , Bl. 355–360).

Der Reichsminister der Finanzen hielt es für besser, den Landschaften für die Zahlung von Hypothekenzinsen Zuschüsse in Höhe von etwa 12 Millionen zu gewähren, als diesen Betrag für Stützungszwecke an einzelne Besitzer auszugeben. Voraussichtlich werde es notwendig sein, die Siedler auf drei Jahre von jeder Zinszahlung[2495] freizustellen. Die kleinen Gläubiger der Besitzer müßten befriedigt werden. Für die Entschädigung der Besitzer oder Gläubiger käme die Zahlung durch ein 4½%iges Papier in Frage. Dies werde auch für die Sparkassen zu gelten haben2.

2

Vgl. auch Dok. Nr. 741.

Der Reichskommissar für die Osthilfe wies darauf hin, daß die Sparkassen dadurch illiquide werden könnten und daß sich daraus eine Gefahr für die kleinen Gläubiger ergeben würde. Insoweit müßten sie und die Genossenschaften unterstützt werden.

Der Reichsbankpräsident erklärte, daß die Preußenkasse dadurch hinsichtlich ihrer materiellen Liquidität keine Änderung erführe.

Der Reichskanzler legte besonderen Wert auf die Befriedigung der kleinen Gläubiger und die Auszahlung der Hypotheken mit dem 4½%igen Papier. Er hielt im Gegensatz zum Reichskommissar für die Osthilfe nicht für möglich, daß die Landstellenleiter allein darüber entscheiden sollen, bis zu welchem Betrage die Hypotheken ausgeboten werden sollen. Hierzu müßte die Mitwirkung der Beteiligten, insbesondere der Hypothekengläubiger, Landschaften und Genossenschaften, vorgesehen werden3.

3

Zur weiteren Behandlung der Siedlungsfrage siehe Dok. Nr. 741.

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