1.237.1 (bru3p): Fortsetzung der Aussprache über finanz-, wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen.

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Fortsetzung der Aussprache über finanz-, wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen.

Der Reichsminister der Finanzen hatte im Anschluß an die Beratungen über die zukünftige Gestaltung der Arbeitslosenhilfe1 und finanzielle Deckung die anliegende Zusammenstellung fertigen lassen2. Sie wurde der weiteren Aussprache[2526] zu Grunde gelegt. In ihr wird der Gesamtbedarf für die Arbeitslosenhilfe im laufenden Rechnungsjahr auf 3033 Millionen RM berechnet. Die in der Zusammenstellung aufgeführten Deckungsvorschläge für Kru und Wohlu stellte der Reichsminister der Finanzen lediglich zur Erörterung, ohne sich mit diesen Vorschlägen zu identifizieren. Bedenken äußerte er von seinem Standpunkt aus insbesondere gegen die finanzielle Heranziehung der Beamten und gegen die Erhöhung der Versicherungsbeiträge.

1

Vgl. zum bisherigen Stand der Diskussion Dok. Nr. 747.

2

Die Berechnung des RFMin, als Durchschrift in R 43 I /1456 , S. 111, hatte folgenden Wortlaut:

Wenn das Reich nicht Schaden leiden soll, dürfen die Gemeinden nicht mit einem festen Betrage, der oben auf 680 Mill. berechnet ist (übrigens unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Gemeinden nicht verpflichtet, aber ermächtigt werden sollen, die Bürgersteuer auch in den Monaten Juli bis Dezember 1932 weiter zu erheben), sondern müssen mit einem Prozentsatz an Kru und Wohlu beteiligt werden. Er würde rund gerechnet 33⅓% der in Kru und Wohlu zu leistenden Unterstützungen betragen“.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß der zu deckende Geldbedarf um 213 Millionen RM höher sei, wie ihn der Reichsminister der Finanzen angenommen habe. Dieser Betrag setze sich wie folgt zusammen:

Minderschätzung des Aufkommens von Steuern und Zöllen auf der Einnahmeseite des Reichsetats

105 Millionen RM

Fortführung der in Angriff genommenen Siedlungen

50 Millionen RM

Weiterer Zuschuß des Reichs zur Knappschaftsversicherung

25 Millionen RM

Beitragsentlastung der Untertagearbeiter im Bergbau von der Alu

33 Millionen RM

Von dieser Summe könne ein Betrag von 50 Millionen RM durch Einsparungen bei der Kriegsbeschädigtenfürsorge gedeckt werden. Eine allgemeine Kürzung der Kriegsbeschädigtenrenten sei dazu nicht erforderlich, vielmehr sei es möglich, daß die Ersparnisse durch Beschränkung auf Einzelgebieten der Versorgung erzielt werden.

Der Reichskommissar für Preisüberwachung Herr Dr. Goerdeler, machte längere Ausführungen darüber, wie er sich die Gestaltung des Arbeitslosenetats denke3. In erster Linie setzte er sich für die Suspendierung der Erwerbslosenversicherung ein, was zur Folge haben würde, daß die bisher Versicherten der Bedürftigkeitsprüfung unterworfen werden. Die Differenzierung der Unterstützungssätze in Alu, Kru und Wohlu soll in Zukunft wegfallen. Von dieser Maßnahme versprach er sich eine recht erhebliche Herabsetzung des notwendigen Aufwandes für die Arbeitslosenhilfe. Ferner sollen die Länder dadurch zur Tragung der Lasten mit herangezogen werden, daß die Überweisungen des Reichs an die Länder insgesamt um 100 Millionen RM gekürzt werden. Er glaubte, den Ländern zumuten zu können, durch weitere Ersparnisse diesen Betrag freizumachen.

3

Vgl. Dok. Nr. 470, Anm. 2.

Der Präsident der Reichsanstalt, Herr Dr. Syrup, äußerte sich eingehend zu der Frage, ob es zweckmäßig sei, die Betreuung in Zukunft den Arbeitsämtern oder den Gemeinden zu überlassen4. Insbesondere verbreitete er sich über die bisherige Praxis[2527] der Kassenführung. Er kam zu dem Ergebnis, daß die Betreuung durch die Gemeinden nicht nur keine Ersparnisse bringen werde, daß vielmehr bei der Auszahlung der Unterstützungen durch die Gemeindekassen aus kassentechnischen Gründen ein vermehrter Notenbedarf von 2 bis 300 Millionen RM entstehen werde.

4

Dies war Goerdelers Vorschlag: siehe Dok. Nr. 644; vgl. dagegen die Eingabe des Langnamvereins vom 31.3.32 in Dok. Nr. 707, Anm. 1.

Die Aussprache führte noch nicht zu übereinstimmenden Meinungen. Die Fortsetzung der Beratung wurde daher auf den folgenden Tag vertagt5.

5

Vgl. Dok. Nr. 752 und Dok. Nr. 753.

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