1.40 (bru3p): Nr. 554 Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über eine Sitzung des Ausschusses II des Wirtschaftsbeirats im Reichswirtschaftsministerium am 16. November 1931, vormittags

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Nr. 554
Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über eine Sitzung des Ausschusses II des Wirtschaftsbeirats im Reichswirtschaftsministerium am 16. November 1931, vormittags

R 43 I /1166 , Bl. 75–76

1. Zur Frage der Zinshöhe hielt der Reichswirtschaftsminister nach längerer Aussprache eine generelle Zinssenkung für unmöglich1. Solange der Kredit konsumtiver Natur sei, wäre keine Zinssenkung organisch. Die organische Zinssenkung müsse vorbereitet werden durch Senkung der volkswirtschaftlichen Aufwendungen. Der richtige Zeitpunkt werde von Bedeutung sein.

1

Zu den Beratungen des Wirtschaftsbeirats über die Zinsfrage siehe auch Dok. Nr. 551. Gegen eine generelle Regelung der Zinsmarge sprach sich auch RBankKom. Ernst in der Ministerbesprechung vom 4.12.31 aus: siehe Dok. Nr. 586.

Überwiegend herrscht die Auffassung, daß jede Preissenkung bei den Habenzinsen und der Zinsspanne auf dem Geldmarkte anfangen müsse. Jedenfalls müsse auch der Wucherparagraph intensiver angewendet werden. Würde es möglich sein, den Reichsbankdiskont um 2%2 herabzusetzen, so wäre eine sehr wesentliche[1962] Entlastung der Wirtschaft erreicht, da dadurch auch die anderen Zinssätze kurzfristiger Kredite unmittelbar oder mittelbar ermäßigt würden.

2

Der Rbkdiskont wurde am 9.12.31 um 1% von 8% auf 7% gesenkt (Schultheß 1931, S. 266); siehe hierzu auch Dok. Nr. 589.

Bei langfristigen Krediten wurde eine allgemeine Zinssenkung von mehreren Mitgliedern des Ausschusses für nötiggehalten.

2. Über die Voraussetzungen für den Silverberg-Plan, den Mangel an Kredit in Deutschland, herrschten Meinungsverschiedenheiten, insbesondere auch darüber, ob der Zeitpunkt für Maßnahmen dieser Art gegeben sei. Beide Fragen wurden von Silverberg und Geheimrat Schmitt in Übereinstimmung bejaht, während sie von den Vertretern der Reichsbank und von anderer Seite bestritten wurden.

Der Reichswirtschaftsminister stellte fest, daß der Zeitpunkt für Maßnahmen zur Krediterweiterung nicht als gegeben angesehen werden könne, wenn nicht das Ziel der Arbeiten des Ausschusses für Produktionskosten und Preise bereits als erreicht angesehen würde. Daß Maßnahmen auf dem Kreditgebiete, falls sie als nötig anerkannt würden, nur im richtigen Zeitpunkt möglich seien, wurde schließlich allgemein anerkannt. Eine neue Festsetzung aller Werte wurde vom Reichswirtschaftsministerium als Ziel des Wirtschaftsplanes bezeichnet. Sie würden nicht gleichzeitig inkrafttreten können, insbesondere nicht auf der Kapitalseite.

3. Der Plan Silverberg, der überreicht wurde (Anlage)3, wurde in seinen technischen Einzelheiten eingehend durchgesprochen. Dabei ergab sich deutlich, daß es sich um Schaffung neuer Umlaufmittel handelt. Die Reichsbank vertrat die Auffassung, daß diese Umlaufmittel schließlich an sie herankommen müßten, und daß ihre Diskontierung durch die neu zu schaffende Diskont-Bank den Kredit nur verteuern würde, da schließlich die Reichsbank ihren Diskont nochmals fordern müßte.

3

In der Anlage zu diesem Dok. abgedruckt.

Nach Ausführungen des Vizepräsidenten der Reichsbank sind die Möglichkeiten der Reichsbank, Wechsel aufzunehmen, durch die etwa 1,5 Milliarden Finanzwechsel stark eingeschränkt, die sich im Besitze der Reichsbank befinden.

Der Reichsbankpräsident selbst hielt seine Erklärung aufrecht, daß jeder gute Warenwechsel aufgenommen würde. Allerdings unter der Voraussetzung, daß daraus für die Währung keine Gefahren entständen.

Der Reichswirtschaftsminister deutete darauf hin, daß es nötig sein würde, im Zeitpunkt des Anlaufens der Wirtschaft den Schwierigkeiten entgegenzuwirken, die sich aus der Blockierung der Reichsbank durch die Finanzwechsel ergeben.

Am Schluß der Nachmittagssitzung formulierte der Reichswirtschaftsminister das Ergebnis ungefähr folgendermaßen:

1)

Der Ausschuß lehnt einstimmig alle Maßnahmen ab, die zu einer Inflation führen könnten.

2)

Er hält es für geboten, daß Maßnahmen hinsichtlich der Kreditgewährung, die etwa notwendig werden sollten, nur im Rahmen der Reichsbank getroffen werden.

3)

Wenn ein umfassendes Programm aufgestellt ist, wird zu prüfen sein, ob und wann für das Anlaufen der Wirtschaft Maßnahmen getroffen werden müssen.

4)

Die Reichsbank wird gebeten, zu prüfen, wann und bei welchen Maßnahmen sie in der Lage ist, den vom Ausschuß geäußerten Wünschen Rechnung zu tragen.

[1963] Die Verhandlungen werden am 17. 11. vormittags 10 Uhr im Reichswirtschaftsministerium fortgesetzt4. Die Aussprache über die Zinshöhe soll zu Ende geführt und der Plan Dr. Stern (im Volkswirt) diskutiert werden5.

4

Vgl. Dok. Nr. 559.

5

Vgl. Dok. Nr. 551, Anm. 3.

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