1.42.4 (bru3p): zu e: Zersetzung von Schupo und Reichswehr:

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II Band 3Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

zu e: Zersetzung von Schupo und Reichswehr:

Reichsminister Dr. Groener teilte mit, daß er eine rücksichtslose Bekämpfung der Zersetzungstätigkeit in Schupo und Reichswehr, die nach seinen Beobachtungen fast durchweg von der KPD ausgehe, für notwendig halte. In der Reichswehr werde die Zersetzungstätigkeit brutal bekämpft.

Der Preußische Minister des Innern erklärte, daß er eine Zentrale zur Bekämpfung der Zersetzungstätigkeit in Schupo und Reichswehr schaffen werde10. Auch er gab zu, daß die Zersetzungstätigkeit fast ausschließlich von der KPD ausgehe. Die Nationalsozialisten widmeten sich mehr den Beamten. Sie führten über jeden Beamten nach Möglichkeit Kartotheken und vermerkten hier insbesondere die Einstellung des betreffenden Beamten zum Nationalsozialismus. Zum Beweis hierfür verlas der Preußische Innenminister das Schreiben einer Ortsgruppe der NSDAP in Schweidnitz über den dortigen, inzwischen nach Lauenburg versetzten Leiter des Finanzamts an die Lauenburger Ortsgruppe der NSDAP. In dem Schreiben wurde besonders hervorgehoben, daß der betreffende Regierungsrat Vorsitzender der Ortsgruppe der Deutschen Volkspartei in Schweidnitz gewesen sei und den Nationalsozialismus in boshafter Weise bekämpft habe.

10

Mit dem Erlaß des PrIM vom 11.11.31 wurde im Landeskriminal-Polizeiamt beim Polizeipräsidium Berlin eine Zentralstelle zur Beobachtung und Bekämpfung der Zersetzung in der Reichswehr geschaffen: R 58 /1238 ; der Erlaß ist auszugsweise gedruckt in: Chr. Graf, Politische Polizei, S. 405–406.

Der Reichsminister des Innern führte zum Schluß der Sitzung Folgendes aus:

Er müsse sich alle Schritte vorbehalten. Er nehme an, daß die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung des politischen Terrors ausreichten. Der Erlaß neuer[1974] Notverordnungen zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen müsse in der nächsten Zeit nach seiner Auffassung vermieden werden.

Sodann wurde noch kurz die Frage der Erklärung des Totensonntags zum Gedenktag für die Opfer des Weltkriegs berührt. Der Preußische Minister des Innern teilte mit, daß das Preußische Staatsministerium die Beschlußfassung hierüber zurückgestellt habe und das Reich nunmehr die Initiative in dieser Angelegenheit ergreifen müsse. Exzellenz Groener sagte das zu11.

11

Die Pr. Reg. wollte den Totensonntag zum Gedenktag für die Opfer des Krieges erklären, weshalb RIM Groener diese Frage in der Innenministerkonferenz erörtern wollte (Rundschreiben vom 14.11.31 in R 43 I /712 , Bl. 141–142). Der RK schrieb wegen einer reichseinheitlichen Regelung am 16.11.31 an den Pr.MinPräs. Braun (Entw. in R 43 I /712 , Bl. 146, die pr. Stellungnahme a.a.O., Bl. 147–157). Am 23.11.31 setzte sich der PrIM Severing in einem Schnellbrief noch einmal für den Totensonntag als Gedenktag für die Toten des Weltkrieges ein. Severing verwies darauf, daß bereits durch eine Kabinettsordre König Friedrich Wilhelm III. vom 17. November 1816 der Totensonntag zum Gedenktag an die Opfer der Freiheitskriege bestimmt worden sei; auch der Toten der späteren Kriege sei stets in Verbindung mit dem Totensonntag gedacht worden. Die Tatsache, daß ein evangelischer Feiertag zum nationalen Volkstrauertag bestimmt werde, gebe keinen Anlaß zu konfessionellem Zwist. Dagegen wandte sich Severing entschieden gegen die Absicht, den Sonntag Reminiscere zum Trauertag zu erklären (Schreiben an den RIM, in Abschrift an den RK in R 43 I /712 , Bl. 162–166).

RIM Groener lud mit Rundschreiben vom 14.12.31 die IMM zu einer Sitzung ein über die Festlegung des Volkstrauertags auf den Sonntag Reminiscere oder auf den Totensonntag (R 43 I /712 , Bl. 168, mit einer Aufzeichnung über die unterschiedlichen Gedenktage in den Ländern und dem angegebenen Schreiben Severings. Auch die Aufzeichnung des RIMin. vom 23. 11. sprach sich für den Totensonntag als allgemeinen Gedenktag aus: a.a.O., Bl. 169–173). Am 12.1.32 fand eine Besprechung ohne Beschlußfassung statt. Protokoll mit Anlagen in R 43 I /712 , Bl. 176–189. Mit Schreiben des RIM vom 26.1.32 wurde der Volkstrauertag für 1932 noch einmal auf den Sonntag Reminiscere (21.2.32) gelegt: R 43 I /712 , Bl. 190.

Wienstein

Extras (Fußzeile):