1.44.1 (bru3p): Osthilfemaßnahmen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II Band 3Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

Osthilfemaßnahmen.

Reichsminister Schlange legte einen entsprechend den in der Vormittagssitzung über die Angelegenheit erörterten Bedenken abgeänderten Entwurf einer Verordnung zur Sicherung der Ernte und der landwirtschaftlichen Entschuldung im Osten ab. Er trug die Änderungen vor, die im wesentlichen den § 18 betreffen. In dieser Form wurde die Vorlage sodann genehmigt. Der Inhalt ist aus der der Niederschrift beigefügten Anlage ersichtlich1.

1

Die Anlage ist in R 43 I /1453  nicht vorhanden.

[1979] Der Reichsbankpräsident erklärte feststellen zu müssen, daß er auch nach der nochmaligen Änderung, die die Gefahren für die Genossenschaften und sonstigen öffentlichen Kreditinstitute mildere, noch schwere Gefahren für die Preußenkasse und das gesamte Bankwesen des Ostens erblicke2.

2

Die NotVo. vom 17.11.31 wurde im RGBl. 1931 I, S. 675  veröffentlicht.

Mit der DurchführungsVo. zu dieser NotVo. vom 5.12.31 (RGBl. 1931 I, S. 691 ) trug der Osthilfekommissar den Beschwerden und Bedenken von Handel und Banken wegen des unzureichenden Gläubigerschutzes Rechnung.

Über Schlange-Schöningen in Brünings Urteil vgl. dessen Memoiren, S. 458.

Der Reichskanzler bat zum Schluß den Reichskommissar für die Osthilfe, an die schon lange vorgesehene Reorganisation des Genossenschaftswesens im Osten möglichst sofort heranzugehen3.

3

Zur Reform der Genossenschaften siehe Dok. Nr. 589, Anm. 6. Zu weiterführenden Entschuldungsplänen des OsthilfeKom. siehe Dok. Nr. 624.

Extras (Fußzeile):