1.46.5 (bru3p): 5. Berliner Bank für Handel und Grundbesitz.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 6). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II Band 3Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

5. Berliner Bank für Handel und Grundbesitz.

Der Reichsbankenkommissar berichtete über das Ergebnis seiner Feststellungen6. Das Institut habe eine ungesunde Entwicklung genommen. Die Passiven betrügen 91 Millionen, von denen 61 schlecht gedeckt seien. Es handele sich um Bilanzverschleierung. Die Bank habe Häuser gekauft und führe sie als laufende Einnahmen weiter. Für die nächsten Tage liege ein Bedarf von 3–4 Millionen vor. Die Dresdner Bank habe 3 Millionen zur Verfügung gestellt7. Mit einem definitiven Verlust von 30 Millionen RM sei zu rechnen. Hilfe sei nicht möglich. Der Schalterschluß lasse sich nicht vermeiden. Der Staatsanwalt müsse gegen den Direktor vorgehen8.[1984] Die geordnete Abwicklung der Geschäfte könne dadurch gewährleistet werden, daß das Reich einen gewissen Betrag zur Verfügung stelle, um eine Quote zu garantieren. Schließlich könne dann die Bank durch die Dresdner Bank übernommen werden.

6

Die Berliner Bank für Handel und Grundbesitz war im Oktober 1931 an die RReg. wegen einer Stützungsaktion herangetreten, wobei sich besonders der Aufsichtsratsvorsitzende, MdPrLT Ladendorff (WP) bei Brüning zugunsten der Bank verwendet hatte. Am 11.11.31 hatte die Bank sich erneut an die RReg. gewandt und mit der Schalterschließung der Bank am 16.11.31 gedroht, falls die RReg. nicht bis dahin 2–3 MioRM zur Stützung bereitstellen würde (R 43 I /650 , Bl. 3–7). Am 17.11.31 drohte die Bank den Schalterschluß für den 19. 11. früh an (R 43 I /650 , Bl. 16).

7

Die Dresdner Bank hatte bereits 3 MioRM Kredit gegen Effekten und die Rbk hatte 1 MioRM Lombardkredit gewährt (R 43 I /650 , Bl. 4). Der RK hatte am 12. 10. dem Abg. Ladendorff eine Hilfe von höchstens 3 MioRM in Aussicht gestellt (Vermerk des MinR Feßler vom 19.11.31, R 43 I /650 , Bl. 17).

8

Die Bank hatte seit 1926 mit branchenüblichen Habenzinsen öffentlich geworben (Schreiben des Centralverbands des Deutschen Bank- und Bankiersgewerbes vom 20.11.31 in R 43 I /650 , Bl. 28–36), der Bankdirektor Seiffert entzog sich durch Flucht den staatsanwaltlichen Ermittlungen (R 43 I /650 , Bl. 62).

Bei der Mitteldeutschen Bodenkredit-Bank in Greiz, die mit der Bank für Handel und Grundbesitz zusammenhänge, sei die Lage weniger gefährlich. Eine Rückwirkung auf den Hypothekenmarkt sei nicht zu befürchten9.

9

Neben der Mitteldeutschen Bodenkredit-Bank gehörte auch die Gewerbebank Trier zur Berliner Bank für Handel und Grundbesitz, die Gewerbebank Trier war 1930 als konkursreifes Unternehmen von der Berliner Bank übernommen worden (Schreiben des RBankKom. an den RWiM in Durchschrift vom 28.12.31, R 43 I /650 , Bl. 166–167).

Der Reichskanzler erklärte, er habe nie zugesagt, daß der Bank nichts passieren werde10. Auf die bestimmte Versicherung, daß sie mit 3 Millionen RM wieder flottgemacht werden könne, habe die Dresdner Bank den Betrag zur Verfügung gestellt. Der Staatsanwalt werde eingreifen müssen, wenn strafbare Handlungen vorlägen11.

10

Dies war in dem in Anm. 6 genannten Schreiben der Berliner Bank vom 11.11.31 behauptet worden. Vgl. auch Anm. 7.

11

Dazu Dok. Nr. 569, Anm. 7.

Extras (Fußzeile):