1.51.3 (bru3p): 3) Die finanzielle Lage der Invalidenversicherung.

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3) Die finanzielle Lage der Invalidenversicherung.

Zu Beginn der Besprechung gab der Abgeordnete Breitscheid im Namen seiner Fraktion eine Erklärung zu der amtlichen Verlautbarung über den Abschluß der Arbeiten des Wirtschaftsbeirates ab. Der Inhalt dieser Erklärung und der Antwort des Reichskanzlers sowie das wesentliche Ergebnis der Besprechung über die Punkte der Tagesordnung sind in der beiliegenden Mitteilung der sozialdemokratischen Teilnehmer an die Presse zutreffend wiedergegeben (Anlage)1.

1

Die Anlage in R 43 I /2663 , Bl. 167 ist hier nicht abgedruckt.

Ergänzend ist noch folgendes zu bemerken:

Der Reichskanzler gab gegenüber dem Protest des Abgeordneten Breitscheid gegen die Richtlinien des Wirtschaftsbeirats seinem Befremden darüber Ausdruck, daß in der Abendausgabe des „Vorwärts“ vom 23. November eine Erklärung abgedruckt worden ist, die der Gewerkschaftsvertreter Graßmann in der unter dem Vorsitz des Herrn Reichspräsidenten abgehaltenen Schlußsitzung des Wirtschaftsbeirats im Namen der Gewerkschaften aller Richtungen abgegeben haben soll (Anlage)2. Der Reichskanzler stellte fest, daß Herr Graßmann eine derartige Erklärung weder abgegeben, noch daß er von der Gesamtheit der Gewerkschaften einen diesbezüglichen Auftrag erhalten habe3. Er verwahrte sich nachdrücklich dagegen, daß auf diese Weise durch den Vorwärts die Arbeiten des Wirtschaftsbeirats geflissentlich vor der Öffentlichkeit in einem irreführenden Lichte dargestellt worden sind.

2

Hier nicht abgedruckt, siehe jedoch Schulz: Politik und Wirtschaft in der Krise 1930–1932, Dok. Nr. 365. Zur Kritik von Arbeitgeberseite an der Arbeit des Wirtschaftsbeirats ebenda Dok. Nr. 366. Vgl. auch diese Edition, Dok. Nr. 564, Anm. 9.

3

Schäffer notierte unter dem 22. 11. diese Äußerung Graßmanns über Preise und Löhne: „Hier müssen wir uns näher äußern. Wenn wir die Forderungen zu machen hätten, würden sie wesentlich anders aussehen. Man müßte [es] mehr auf die Preisspanne absehen, als auf das Produkt der landwirtschaftlichen Erzeugnisse“ (IfZ ED 93, Tagebuch Schäffers Bd. 15, Bl. 1068). Vgl. auch die Erklärung des Bundesausschusses des ADGB vom 25.11.31 in: Schultheß 1931, S. 261.

[2000] Die Abgeordneten der SPD, denen die Tatsache der Nichtabgabe der Erklärung offenbar unbekannt war, erwiderten, daß ein Versehen des Vorwärts insofern vorliegen müsse, als er die Abgabe der Erklärung Graßmanns in die Schlußsitzung des Beirats verlegte. Nach ihren Informationen habe Graßmann sich in dem wiedergegebenen Sinne zum mindesten in den voraufgegangenen Sitzungen des Wirtschaftsbeirats geäußert.

Agrarfragen.

Die in dem anliegenden Kommuniqué wiedergegebene Erklärung des Reichskanzlers zur Frage des Brotpreises ist richtig4.

4

Siehe Anm. 1.

Der Abgeordnete Dessauer hatte ausgeführt, daß aufgrund der Entstehungsgeschichte und nach dem Wortlaut des § 1 des Brotgesetzes vom März 1931 nur die Gesetzesauslegung zulässig sei, daß die Reichsregierung unter allen Umständen Maßnahmen treffen müsse zur Verhütung der Überschreitung des Höchstpreises für Brot5.

5

Das Gesetz über Zolländerungen vom 28.3.31 bestimmte in Art. 1, Abs. 2: „Ungeachtet dieser Bestimmungen ist die Reichsregierung verpflichtet, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln einer Erhöhung des Brotpreises über den vom Statistischen Reichsamt ermittelten durchschnittlichen Brotpreis der letzten sechs Monate vor Inkrafttreten dieses Gesetzes vorzubeugen“ (RGBl. 1931, I, S. 101 ).

Reichsminister Schiele widersprach dieser Auslegung nicht, machte aber geltend, daß Artikel 1 des Brotgesetzes nur im Zusammenhang mit Artikel 3 dieses Gesetzes richtig interpretiert werden könne6.

6

Artikel 3 lautet: „Die Reichsregierung hat die ihr zur Verfügung stehenden Mittel in der Weise einzusetzen, daß

a) das Mißverhältnis zwischen dem Index der wirtschaftlichen Erzeugnisse und den übrigen Indizes beseitigt wird,

b) insbesondere der Index der landwirtschaftlichen Erzeugnisse in ein angemessenes Verhältnis zu dem Index der landwirtschaftlichen Produktionserfordernisse gebracht wird.

Steigt im Gegensatz zu dieser allgemeinen grundsätzlichen Preispolitik die vom Statistischen Reichsamt ermittelte Reichsindexziffer für Ernährung über 133 und bleibt sie vier Monate auf diesem Stande, so hat die Reichsregierung unverzüglich durch geeignete Maßnahmen einschließlich der Herabsetzung von Zollsätzen auf die Preisgestaltung so einzuwirken, daß die Indexziffer auf oder unter den Index 133 sinkt“ (RGBl. 1931 I, S. 101 ).

Sodann wurden den Erschienenen mit dem Ersuchen um vertrauliche Behandlung nähere Mitteilungen über die von der Reichsregierung beabsichtigte Preispolitik für Futtergetreide und Brotgetreide gemacht.

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