1.72.2 (bru3p): Bankenfrage.

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Bankenfrage.

Der Reichskommissar für das Bankwesen führte zur Frage der Habenzinsen aus, daß die Spitzenverbände des Bankgewerbes sich mit einer Regelung des Verhältnisses der Habenzinsen zu dem Monats- und 3-Monatsgeld einverstanden erklärt haben. Örtliche Ausschüsse sollten zum Zweck dieser Vereinbarung getroffen werden. Die Außenseiter werden gezwungen, sich an die Vereinbarungen zu halten, bei Androhung von Strafe und Entzug des Depotrechtes.

Eine generelle Regelung der Zinsmarge erklärte der Reichsbankenkommissar für unmöglich9. Er hielt es für notwendig, die Risikoprämie individueller zu gestalten als bisher und dafür die Normalmarge zu beschränken. Die Schwierigkeit läge in der Abstimmung der verschiedenen Interessen der Bankengruppen zueinander. Würden Vereinbarungen mit den Großbanken für alle Verbindungen festgesetzt, so würde eine Anzahl von Privatbankiers zum Erliegen kommen. Diese müßten andere Margen haben als die Großbanken. Ihre Lage wäre ebenso prekär, wie die der Genossenschaften.

9

Vgl. auch die Beratungen des Wirtschaftsbeirats in Dok. Nr. 551, Nr. 554, Nr. 559 und Nr. 564.

Es wäre allerdings möglich, für den Fall, daß keine Vereinbarung mit den Bankvertretungen zustande kommt, den Zinssatz mit Zustimmung der Reichsbank durch den Reichskommissar für das Bankgewerbe festsetzen zu lassen.

[2056] Nach eingehender Aussprache über die Formulierung dieser Bestimmungen, in der der Reichsminister des Innern für eine scharfe Fassung eintrat, wurde beschlossen, daß die Fassung in einer Ressortbesprechung vereinbart werden soll10. Die Berliner Stempelvereinigung wird hierzu am 5. Dezember gehört werden. Die Bestimmung soll eine kurze Frist angeben, bis zu der die Vereinbarung freiwillig erfolgen muß, andernfalls werden die Zinsen vom Reichsbankenkommissar im Benehmen mit der Reichsbank festgesetzt11.

10

Hierzu Dok. Nr. 589.

11
 

Vgl. auch den Auszug aus Luthers Tagebuch vom 4.12.31 in: Schulz, Politik und Wirtschaft in der Krise 1930–1932, Dok. Nr. 377.

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