1.75.2 (bru3p): Gehälter und Löhne.

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Gehälter und Löhne.

Der Reichsminister der Finanzen erörterte die Frage, ob die höheren Offiziere aus der vorgesehenen Regelung herausgelassen werden sollten, oder ob ihnen eine Sonderzulage gewährt werden sollte, und trat für letztere Maßnahme ein, während der Reichswehrminister die Wehrmacht aus den Bestimmungen herausgelassen haben wollte4.

4

Vgl. Dok. Nr. 585, P. 2.

Dagegen äußerte der Reichsarbeitsminister Bedenken.

[2062] Der Reichskanzler behielt die Entscheidung einer Besprechung mit dem Reichswehrminister vor5.

5

Hierzu Dok. Nr. 596, P. 1.

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