1.76.1 (bru3p): Ehrenschutz.

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Ehrenschutz.

Der Reichsminister der Justiz erläuterte die Vorlage1. Er sprach sich dagegen aus, daß Mindeststrafen festgesetzt würden, da er dann Angriffe befürchtete.

1

Vgl. Dok. Nr. 587. Der abgeänderte Entw. war in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

Der Reichsminister der Finanzen und Staatssekretär Zweigert erklärten sich mit den Bestimmungen einverstanden.

Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu2.

2

Vgl. dagegen die Beratungen des Rkab. in Dok. Nr. 594, P. 7.

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