1.98.6 (bru3p): 6.) Änderung des Osthilfegesetzes.

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[2125]6.) Änderung des Osthilfegesetzes.

Der Reichsverkehrsminister trug den wesentlichen Inhalt der Vorlage vor. Danach sollen in einem § 13 a gewisse Bahnbauten im Ostgrenzgebiet und im Saargrenzgebiet als „gemeinnützig und zusätzlich im Sinne des § 139 a AVAVG“ angesehen werden. Es soll erreicht werden, daß für diese Bahnbauten der freiwillige Arbeitsdienst in Anspruch genommen werden kann, so daß die Bauten beschleunigt und in der jetzigen Krisenzeit möglichst viele Arbeiter beschäftigt werden können15.

15

Der RVM hatte der Rkei den Entw. als Ergänzung des OsthilfeGes. mit Schreiben vom 26.11.31 übermittelt. In seinem Referentenvortrag vom 8.12.31 hatte RegR Krebs den Entw. begrüßt (R 43 I /1811 , Bl. 184–188).

Der Reichsarbeitsminister erklärte bereit zu sein, im Rahmen seiner Zuständigkeit die erforderlichen Anweisungen zu erteilen, um das mit der Vorlage des Reichsverkehrsministers verfolgte Ziel auch ohne besondere gesetzliche Anordnung zu verwirklichen.

Aufgrund dieser Zusicherung des Reichsarbeitsministers zog der Reichsverkehrsminister seine Vorlage zurück.

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