1.146 (bru3p): Nr. 660 Besprechung vom 5. Februar 1932, 10 Uhr

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Nr. 660
Besprechung vom 5. Februar 1932, 10 Uhr

R 43 I /2376 , S. 259–262

Anwesend: Brüning, Dietrich; StS Pünder; MinDir. Schwerin v. Krosigk, Zarden; RbkPräs. Luther; RbkVPräs. Dreyse; PrMinPräs. Braun; PrFM Klepper; StS Weismann, Schleusener; MinDir. Brecht, Wellmann; Protokoll: MinR Vogels.

Ministerialdirektor Graf Schwerin von Krosigk nahm Bezug auf die verschiedenen voraufgegangenen Besprechungen über den gleichen Beratungsgegenstand1 und führte aus, daß die in einer dieser Vorbesprechungen geäußerte Anregung, die preußische Justizverwaltung auf das Reich zu übernehmen, vom etatsrechtlichen Standpunkt aus geprüft worden sei. Die preußische Justiz erfordere einen Zuschuß von 160 Millionen RM. Übernehme man die Justizverwaltung mit diesem Betrage auf das Reich, so erhöhe sich der Fehlbetrag im Reich für den Etat 1932, der nach[2260] den letzten Berechnungen noch 100 Millionen betrage, auf 100 + 160 = 260 Millionen. Da der Fehlbetrag im preußischen Etat bisher rund 120 Millionen betragen habe, so werde sich nach der Entlastung von der Justizverwaltung sogar noch ein Überschuß von 40 Millionen ergeben. Diesen Umstand werde sich das Reich insofern zu Nutzen machen müssen, daß es die Länder stärker mit der Wohlfahrtsfürsorge belaste. Insgesamt hoffe er, das Reich im Rechnungsjahr 1932 nach der Durchführung von Reformen um 100 Millionen RM bei der Wohlfahrtsfürsorge entlasten zu können. Wenn das Reich sich sodann durch vermehrte Ausprägung von Silbermünzen eine weitere Einnahme von 150 Millionen verschaffen könne, werde auch das Defizit des Reichs im großen und ganzen ausgeglichen sein.

1

Vgl. Dok. Nr. 655, Anm. 1.

Der Reichskanzler erklärte, daß auf diesem Wege der Reichsetat wohl kaum ausgeglichen werden könne, da in den Reichsetat unbedingt erhebliche Mittel für ein Arbeitsbeschaffungsprogramm eingestellt werden müßten2. Keine Reichsregierung werde sich nämlich auf die Dauer durchsetzen können, wenn auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung nicht durchgegriffen werde.

2

Vgl. hierzu Dok. Nr. 682, P. 1.

Der preußische Ministerpräsident äußerte gleichfalls sehr erhebliche Zweifel bezüglich der Durchführbarkeit des Planes der Übertragung der preußischen Justiz für das Reich. Diese Frage sei in erster Linie eine politische Frage. Zu ihrer Durchführung bedürfe es verfassungsändernder Gesetze sowohl im Reich wie auch in Preußen. Er glaube nicht, daß die erforderlichen Mehrheiten für derartige Gesetze zustandekommen könnten.

Der preußische Finanzminister wies darauf hin, daß eine Verbindung der preußischen Justizverwaltung mit der Reichsjustiz bisher nur in dem Zusammenhang erwogen worden sei, durch die Reform wesentliche Ersparnisse zu erzielen, indem nämlich das Justizwesen und die Gerichtsverfassung reichsgesetzlich vereinfacht werden sollen. Er regte an zu prüfen, ob denn nicht die Vereinfachungsmaßnahme sofort durchgeführt werden könnten, auch wenn die Landesjustizverwaltung noch nicht auf das Reich übergehe. Preußen werde dann wenigstens den finanziellen Vorteil der Vereinfachung haben.

Dieser Gedanke wurde jedoch nicht weiter verfolgt, da Vertreter der Justizressorts nicht anwesend waren.

Im weiteren Verlauf der Besprechung kam man immer wieder auf die alte Fragestellung zurück, ob es Mittel und Wege gäbe, Preußen bis nach den Wahlen einen Kassenkredit von 120 Millionen zu verschaffen.

Der Reichsbankpräsident wiederholte den in früheren Besprechungen eingenommenen Standpunkt, daß Verhandlungen eines Anleihekonsortiums nur erfolgversprechend sein könnten, wenn der preußische Etat materiell ausgeglichen sei3.

3

Zu diesem Standpunkt Luthers siehe Dok. Nr. 613.

Der preußische Ministerpräsident verblieb demgegenüber dabei, daß es nach seiner Meinung für die Beschaffung des Kassenkredits nicht darauf ankommen könne, daß der preußische Etat schon im jetzigen Stadium des Entwurfs ausgeglichen sei oder nicht, da die Frage, ob und wie der preußische Etat ausgeglichen werde,[2261] erst durch die parlamentarischen Verhandlungen im Landtag entschieden werde. Die Besprechungen wurden daher ergebnislos abgebrochen4.

4

Zur Fortsetzung der Verhandlungen siehe Dok. Nr. 689.

Der Reichskanzler glaubte den Vertretern Preußens daher nur empfehlen zu können, den Fragenkomplex bei den bevorstehenden Staatsministerialsitzungen nochmals durchzuprüfen.

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