1.154 (bru3p): Nr. 668 Vermerk des Ministerialrates Vogels über die Reparationsfrage, 10. Februar 1932

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Nr. 668
Vermerk des Ministerialrates Vogels über die Reparationsfrage, 10. Februar 1932

R 43 I /336 , Bl. 260

Am 10. Februar nachmittags 5 Uhr fand in der Reichskanzlei unter Vorsitz des Herrn Reichskanzlers und in Anwesenheit der Mitglieder des reparationspolitischen Ausschusses der Reichsregierung eine Besprechung über die Reform des Bankwesens statt. Über diese Besprechung ist eine besondere Niederschrift mit Anwesenheitsliste gefertigt1. Zu Beginn der Besprechung machte der Herr Reichskanzler, der wenige Stunden zuvor aus Genf zurückgekehrt war2, einige Bemerkungen über seine in Genf geführten Unterhaltungen zur Reparationsfrage mit dem britischen Außenminister Simon und dem französischen Delegationsführer Tardieu. Als Ergebnis dieser Unterhaltungen führte er an, daß bisher alle Versuche, zwischen Frankreich und England eine Einigung in der Reparationsfrage herbeizuführen, gescheitert seien3. Er habe auch feststellen müssen, daß der englische Druck, eine solche Einigung zustande zu bringen, wesentlich nachgelassen habe. Im Vordergrund der Interessen der englischen Regierung ständen im gegenwärtigen Augenblick die ostasiatischen4 und indischen5 Fragen. Zudem habe es den Anschein, als ob England aus den finanziellen Sorgen wegen seiner Banken für die nächste Zeit heraus sei6. Sir John Simon habe wenigstens ziemlich geflissentlich diesen Eindruck zu erwecken versucht. Aus den Unterhaltungen mit Herrn Tardieu glaube er aber den Schluß ziehen zu können, daß die Franzosen etwa binnen zwei[2285] Wochen geneigt sein würden, wegen Festlegung eines Termins für eine Reparationskonferenz mit sich reden zu lassen7. Eine besondere Erregung über den deutscherseits in der Reparationsfrage eingenommenen Standpunkt habe er nicht feststellen können. Anscheinend sei man auf Seiten der Franzosen einigermaßen in Sorge darüber, daß die deutsche Regierung sich veranlaßt sehen könnte, ihren Standpunkt binnen kurzem erneut öffentlich bekanntzugeben. Er habe Herrn Tardieu auf eine diesbezügliche Bemerkung hin erwidert, daß die deutsche Regierung angesichts des bisherigen negativen Verlaufs der Bemühungen um das Zustandekommen einer Konferenz gar nicht daran vorbeikommen könne, vor der Öffentlichkeit ihren Standpunkt formal-juristisch zu sichern8.

1

Vgl. Dok. Nr. 667.

2

Der RK hatte an der Eröffnung der Abrüstungskonferenz vom 6.–10.2.32 teilgenommen und am 9. 2. eine Rede gehalten: siehe WTB Nr. 295 vom 9.2.32, R 43 I /519 , Bl. 272–274, Schultheß 1932, S. 450–453; vgl. auch Brüning, Memoiren, S. 524 f.

3

Vgl. Dok. Nr. 637, Anm. 6. Materialien über die brit.-frz. Verhandlungen über den neuen Termin der Reparationskonferenz zwischen dem 20. 1. und 12.2.32 in R 43 I /336 , ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 201, Nr. 202, Nr. 208, Nr. 212, Nr. 216, Nr. 221, Nr. 224, Nr. 226, Nr. 228, Nr. 241.

4

Vgl. Dok. Nr. 504, Anm. 17. Zur brit. VB-Resolution vom 5.2.32 wegen Beendigung des chinesisch-japanischen Konflikts siehe ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 237.

5

Nach Gandhis Verhaftung und dem Verbot der indischen Kongreßpartei am 4.1.32 hatte in Indien eine Volksbewegung des gewaltlosen Widerstands begonnen (Schultheß 1932, S. 382).

6

Am 18.2.32 senkte die Bank von England den seit dem 21.9.31, dem Tag der Pfundabwertung, bestehenden Diskontsatz von 6% auf 5% (Schultheß 1932, S. 260).

7

Vgl. Dok. Nr. 669.

8

Vgl. Dok. Nr. 669, Anm. 4.

Der Standpunkt Italiens zur Reparationsfrage sei gänzlich unverändert9.

9

Zur Haltung der Ital. Reg. vgl. das Telegramm Nr. 22 vom 22.1.32 von Botschafter v. Schubert über eine Unterredung mit dem Ital. AM Grandi in R 43 I /336 , Bl. 76–78 und den Bericht v. Schuberts vom 27.1.32 über die Haltung der ital. Presse zur Reparationsfrage, R 43 I /336 , Bl. 198–199. Vgl. auch Dok. Nr. 620.

Vogels

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