1.156 (bru3p): Nr. 670 Besprechung im Reichswirtschaftsministerium über Arbeitsbeschaffung, 12. Februar 1932, [11 Uhr]

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[2288] Nr. 670
Besprechung im Reichswirtschaftsministerium über Arbeitsbeschaffung, 12. Februar 1932, [11 Uhr]

R 43 I /900 , Bl. 60–62 Durchschrift

Anwesend: StS Trendelenburg, Geib; MinDir. Reichardt, Gährs; MinR Beisiegel, Stephan, Faaß, Bayrhoffer, Poerschke, Oppermann, Paxmann, Sackersdorff; ORegR Lautenbach, Oppenheimer, ORegBauR Schütte; Referenten Pohl, Rüstow; RbkDir. Nordhoff; Dir. Poersch; Protokoll: MinR Ronde.

Der Vorsitzende, Staatssekretär Trendelenburg, wies einleitend darauf hin, daß die Besprechung lediglich dem Zwecke dienen solle, die mit einer öffentlichen Arbeitsbeschaffung verbundene Probleme zu klären1. Die Stellungnahme der Reichsregierung zur Frage der Arbeitsbeschaffung hänge nicht nur von wirtschaftlichen, sondern auch von politischen Erwägungen ab. Die Entscheidung hierüber könne nur durch das Kabinett getroffen werden.

1

Der Vermerk wurde von MinR Ronde am 20.2.32 den RMM, der Rbk, der RB und dem RSparKom. wegen der Sachverständigenbefragung durch den Zentralausschuß des Vorl. RWiR vom 23.–26.2.32 zur Kenntnis übersandt (R 43 I /900 , Bl. 59). Über die Besprechung fertigte RegR Krebs einen Vermerk vom 12.2.32 für die Akten der Rkei (R 43 I /900 , Bl. 46).

Danach stellte Oberregierungsrat Lautenbach die Hauptgesichtspunkte dar, die zu beachten seien, wenn durch öffentliche Arbeitsbeschaffung eine wiederbelebende Wirkung auf die Gesamtwirtschaft erzielt werden solle2.

2

Vgl. hierzu auch die Ausführungen in Dok. Nr. 664.

Staatssekretär Trendelenburg faßte die Darlegungen noch einmal kurz in folgenden Thesen zusammen:

1. Die Mittel zur Finanzierung öffentlicher Aufträge dürfen nicht anderweitigen produktiven Verwendungsmöglichkeiten z. B. durch Besteuerung der Wirtschaft entzogen werden. Eine Ankurbelung der Wirtschaft ist nur möglich, wenn es sich nicht nur um eine Kaufkraftverlagerung, sondern um die Schaffung zusätzlicher Kaufkraft durch Kreditausweitung handelt.

[2289] 2. Der Zeitpunkt für den Einsatz einer etwaigen öffentlichen Arbeitsbeschaffung sei unter wirtschaftlichem Gesichtspunkt abhängig

a) von der innerwirtschaftlichen Gesamtlage und der Frage, ob der Tiefpunkt der Depression erreicht sei;

b) von der Rücksicht auf die Devisenbilanz, d. h. von der Frage, ob eine Konjunkturbelebung ohne Rückschlag infolge Verschlechterung der Devisenbilanz möglich sei.

Bei der anschließenden Diskussion wies der Vertreter der Reichsbank (Geheimrat Nordhoff) darauf hin, daß seiner Meinung nach jede Arbeitsbeschaffung durch Kreditausweitung darauf hinauskomme, daß entsprechend den Wagemannschen Plänen3 ein Teil des Notenumlaufs anstatt durch Wechsel durch eine öffentliche Schuld gedeckt werde. Eine solche Verquickung der Finanzgebarung des Reichs mit der verfassungsgemäß unabhängigen Währungspolitik der Reichsbank müsse abgelehnt werden.

3

Vgl. Dok. Nr. 651, Anm. 1 und Dok. Nr. 653.

Staatssekretär Trendelenburg erwiderte, daß offenbar ein Mißverständnis vorliege. Die von Oberregierungsrat Lautenbach dargelegte Möglichkeit öffentlicher Arbeitsbeschaffung habe keineswegs die Deckung eines erheblichen Teils des Notenumlaufs durch öffentliche Schuldtitel zur Voraussetzung. Lediglich in Höhe eines unerheblichen Bruchteils (etwa in Höhe von 10% des Wertes der öffentlichen Aufträge) sei ein Rückgriff der Banken auf die Reichsbank erforderlich. Im übrigen dürfe die Frage der Arbeitsbeschaffung nicht nur unmittelbar unter dem Gesichtspunkt der Währung betrachtet werden, da ein weiterer Zusammenbruch der Wirtschaft möglicherweise noch größere Gefahren für die Währung zur Folge habe.

Der Vertreter des Reichsarbeitsministeriums (Staatssekretär Geib) führte aus, daß er vollkommen mit der vom Herrn Staatssekretär Trendelenburg vertretenen Auffassung übereinstimme, vor allem auch darin, daß die Finanzierung etwaiger öffentlicher Aufträge nur auf dem Wege einer Kreditausweitung durch Schaffung zusätzlicher Kaufkraft in Frage komme. u. a. sei nicht damit zu rechnen, daß die notwendigen Mittel durch Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung auf dem Wege der geplanten Reorganisationen aufgebracht werden könnten, da die praktischen Möglichkeiten hierzu viel zu gering seien4.

4

Diese Meinung vertrat offenbar der RK: Dok. Nr. 682, P. 1.

Staatssekretär Trendelenburg erwiderte, daß eine Arbeitsbeschaffung lediglich bei Einsatz erheblicher Mittel zweckmäßig sein könne. Durch Aufwendung geringfügiger Beträge würde ein Erfolg nicht erzielt, sondern lediglich die Wirtschaftspolitik der Reichsregierung diskreditiert werden. Abgesehen von dem unbeträchtlichen Ausmaß der durch Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung zu gewinnenden Mittel würde es sich hierbei auch lediglich um eine Kaufkraftverschiebung, nicht aber um die Schaffung zusätzlicher Kaufkraft handeln.

Der Vertreter des Reichsverkehrsministeriums (Ministerialdirektor Gährs) schloß sich ebenfalls der Stellungnahme des Reichswirtschaftsministeriums an. Auf dem Gebiete seines Ressorts sei die Vergebung produktiver öffentlicher Aufträge in großem Umfange möglich, falls sich ein Weg zu ihrer Finanzierung finde.

[2290] Nach Aufforderung durch den Herrn Staatssekretär berichtete Dr. Rüstow über die Behandlung des Problems der Arbeitsbeschaffung im Reichswirtschaftsrat. Bisher habe sich der Reichswirtschaftsrat lediglich mit der Frage beschäftigt, auf welchen Gebieten die praktische Möglichkeit zu produktiven öffentlichen Arbeiten gegeben sei. Die nächsten Sitzungen am 23.–25. Februar sollten der Befragung von Sachverständigen gewidmet sein. Das Problem der Finanzierung der öffentlichen Arbeiten beabsichtige der Reichswirtschaftsrat erst in zweiter Linie zu behandeln.

Staatssekretär Trendelenburg schloß die Besprechung mit der Bemerkung, daß die Zurückstellung der entscheidenden Finanzierungsfrage im Reichswirtschaftsrat der Regierung Gelegenheit gebe, die eigene Stellungnahme zur Frage der Arbeitsbeschaffung zu klären.

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