1.193 (bru3p): Nr. 707 Vermerk des Staatssekretärs Pünder über die finanzielle Notlage der Gemeinden vom 4. April 1932

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[2411] Nr. 707
Vermerk des Staatssekretärs Pünder über die finanzielle Notlage der Gemeinden vom 4. April 1932

R 43 I /2323 , Bl. 27–28

Während der Osterzeit sind bei mir zahlreiche schriftliche und mündliche sorgenvolle Äußerungen über die Finanzlage der deutschen Städte eingegangen. Wenn man früher in Bezug auf die Notlage der deutschen Städte vielfach übertreibende Tendenzen beobachten konnte, ist dies jetzt nach meiner Beobachtung nicht mehr der Fall1. Es ist auch ganz offensichtlich, daß sich die deutsche Presse, gerade auch in den publizistischen Organen, die bisher für die Kommunen wenig Interesse und Verständnis aufbrachte, weit mehr als früher mit den Notrufen der Städte befaßt2. Die Kritik richtet sich in erster Linie naturgemäß gegen die Preußische Staatsregierung, von der allerdings dann fast stets gleichzeitig bemerkt wird, daß sie wegen der bevorstehenden Landtagswahl3 überhaupt nicht mehr recht verhandlungsfähig sei, infolgedessen richtet sich der kommunale Unmut weit stärker als bisher gegen die Reichsregierung. Unversteckt wird ihr der Vorwurf gemacht, daß sie nicht nur kein Verständnis für die kommunalen Dinge habe, sondern darüber hinaus bewußt auf den Ruin der deutschen kommunalen Selbstverwaltung[2412] hinsteuere. Dieser Unmut richtet sich vor allem gegen die Person des Herrn Reichsministers der Finanzen Dietrich, wobei noch vielfach bemerkt wird, daß er sich seit vielen Monaten zu sachlicher Aussprache den deutschen Städten nicht mehr zur Verfügung gestellt habe. Dieser Unmut, der sich keineswegs nur bei der Reichsregierung oppositionell gegenüberstehenden Persönlichkeiten, sondern auch bei Oberbürgermeistern einer ruhigen, verständigen mittleren Linie in gleicher Weise findet, geht so weit, daß die kommunalen Vertreter Besprechungen beim Herrn Reichsminister der Finanzen künftig überhaupt nicht mehr nachzusuchen beabsichtigen.

1

Der OB von Schneidemühl und Vertreter von RPreisKom. Goerdeler, Schroeder, hatte sich mit Schreiben vom 16.3.32 an den StSRkei gewandt, die Notlage der Stadt Schneidemühl geschildert und um eine Finanzhilfe von 250 000 RM, um die fälligen Zinsverpflichtungen zahlen zu können, gebeten (R 43 I /2323 , Bl. 4–5). Der PrIM Severing hatte in einem Schreiben vom 19.3.32 eine einmalige Reichshilfe von 1,5 MioRM für die notleidende Stadt Essen beantragt (R 43 I /2323 , Bl. 7–8). MinR Vogels hatte am 23.3.32 zum Sachstand vermerkt, „daß eine Anzahl anderer deutscher Städte sich in einer ähnlichen Notlage befindet, und daß diese sich für den Fall, daß Essen unmittelbar vom Reich geholfen werden würde, mit entsprechenden Gesuchen an das Reich wenden würden. Aber nicht nur Städte, sondern auch einzelne deutsche Länder haben erklärt, ohne außerordentliche Reichshilfe den Abschluß des Rechnungsjahres nicht ermöglichen zu können. Alle diese Gesuche hat der Herr Reichsminister der Finanzen bisher im Hinblick auf die Notlage des Reichs ablehnen müssen. Das Schreiben des Preußischen Innenministers ist auch insofern ungewöhnlich, als sich hier die innere Verwaltung und nicht das in der Sache allein zuständige Finanzressort an das Reich wendet. Aus dem Schreiben ist nicht einmal ersichtlich, daß der Antrag an das Reich mit Wissen und Willen des zuständigen Finanzministers erfolgt“ (R 43 I /2323 , Bl. 9).

Am 31.3.32 hatte sich der Langnamverein an den RK mit der Bitte gewandt, die kurz- und mittelfristige Verschuldung der Gemeinden in Höhe von 3 Mrd. RM rasch zu konsolidieren. Zur Konsolidierung gehörte nach Auffassung des Langnamvereins die Reform der Gemeindeverwaltung, die Privatisierung kommunaler Unternehmen und die Zusammenfassung der gesamten Erwerbslosenbetreuung in einer einzigen Organisation, nicht mehr wie bisher im Nebeneinander von Arbeitsämtern und kommunalen Wohlfahrtsämtern, die den Arbeitsämtern übertragen werden sollte (R 43 I /2323 , Bl. 11–15). Am 31.3.32 hatte der Bayer.StM des Äußeren Held in einem Schreiben an den RK an die große finanzielle Notlage vieler Gemeinden erinnert, die durch das gewaltige Anwachsen der Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen entstanden sei und deshalb von der RReg. gefordert, die Reichshilfe zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten den neuen gestiegenen Zahlen anzupassen, die Gemeindeanteile an der Krisenfürsorge auf das Reich zu übernehmen und im Arbeitsbeschaffungsprogramm in erster Linie Dauererwerbslose zu beschäftigen (R 43 I /2323 , Bl. 18–24).

2

Die Presseausschnittsammlung hatte Pünder von Präs. Mulert erhalten (R 43 I /2323 , Bl. 29).

3

Am 24.4.32.

Besonders ungünstig hat die letzte etatsrechtliche Notverordnung der Reichsregierung gewirkt, in der gleichzeitig die Biersteuersenkung durchgeführt und dafür den Städten ein gewisser Ersatz geboten worden ist4. Mit welcher Bitterkeit die Kommunen solchen Anordnungen gegenüberstehen, zeigt deutlich der soeben eingegangene Brief des Oberbürgermeisters Dr. Sahm an den Herrn Reichskanzler5. Eine ähnliche Einstellung traf ich dieser Tage in einer mündlichen Besprechung bei Herrn Oberbürgermeister Dr. Goerdeler an.

4

Vgl. die NotVo. über Biersteuersenkung, Realsteuersperre 1932 und sonstige steuerliche, wirtschafts- und zollpolitische Maßnahmen vom 19.3.32 (RGBl. I, S. 135 ). In den §§ 5 und 6 des Kapitels II im Ersten Teil der NotVo. hatte das Reich zur Entlastung der Gemeinden mit mehr als 5 000 Einwohnern 2,4 MioRM, für Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern 4 MioRM zur Verfügung gestellt (RGBl. 1932 I, S. 135 , hier S. 137).

5

OB Sahm hatte in seinem Schreiben vom 30.3.32 an den RK die Senkung der Gemeindebiersteuer von 10 RM auf 6 RM und die Senkung der Reichsbiersteuer für die Verwaltung der Stadt Berlin als schwer verständlich bezeichnet. Die NotVo. führe zu dem Ergebnis, „daß die Stadt Berlin einen Einnahmeausfall von nicht weniger als 6 MioRM aus der Herabsetzung der Gemeindebiersteuer und etwa 600 000 RM aus der Senkung der Reichsbiersteuer (Wirkung durch veränderte Zuweisung an Preußen) erleidet. Wenn ich mir vor Augen führe, welche harten und einschneidenden, die Bevölkerung mit Recht erbitternden Maßnahmen ich oft durchführen muß, um hunderttausend Reichsmark oder ähnliche Beträge zu sparen, dann werden Sie verstehen, welche bitteren, unsere Arbeitsfähigkeit geradezu lähmenden Empfindungen, bei mir und meinen verantwortlichen Mitarbeitern durch derartige Reichsmaßnahmen ausgelöst werden“. Sahm hatte um eine Unterredung beim RK nach der RPräs.-Wahl am 10.4.32 nachgesucht und eine Denkschrift über die finanzielle Situation Berlins angekündigt (R 43 I /2323 , Bl. 17; Schreiben vom 4.4.32 mit Ankündigung der Denkschrift, a.a.O., Bl. 25; Die „Denkschrift zum Haushaltsplan der Stadt Berlin“ in R 43 I /2323 , Bl. 52–57, mit Sichtparaphe des RK). Vgl. auch Dok. Nr. 720, Anm. 4.

Aus diesen Gründen habe ich auf dringendes Ersuchen heute zu längerer Aussprache den Präsidenten des Deutschen Städtetages, Dr. Mulert, empfangen, der mir allerdings bestätigte, daß sich der maßgeblichsten deutschen Oberbürgermeister, die im allgemeinen politisch durchaus hinter der Reichsregierung Brüning ständen, ein außerordentliches Maß von Bitterkeit bemächtigt hätte. Selbst von Oberbürgermeistern, die der Staatspartei angehörten, könne man hören, daß ein baldiger Sturz der Reichsregierung in keiner Weise unzweckmäßig wäre. Das Präsidium des Städtetages tage am 15. d. Mts. und werde sich mit diesen Dingen beschäftigen. Es werde vielleicht noch gelingen, einen Beschluß, wonach sämtliche deutschen Städte den gesamten Zins- und Amortisationsdienst einstellen würden, noch eben zu verhindern, nachdem tatsächlich bereits eine größere Anzahl von Städten in diesen Verzug geraten sei. Es könne sich hierbei aber nur um eine Vertagung von wenigen Wochen handeln, da der Not der deutschen Städte eben in keiner Weise gesteuert werden könne.

[2413] Hinsichtlich der wichtigsten Wünsche hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, der außer dem Städtetag auch der Deutsche Landkreistag, der Reichs-Städtebund, der Verband der preußischen Provinzen und der deutsche Landgemeindetag angehören, unter dem 21. März 1932 einen Brief […] an den Herrn Reichsminister der Finanzen gerichtet, auf den irgendeine Eingangsbestätigung noch nicht ergangen sei. Ohne die in dem Schreiben näher aufgeführten Punkte im einzelnen zu wiederholen, sei hervorgehoben, daß das wichtigste Verlangen nach meiner Auffassung darin besteht, daß der Neuzugang von ausgesteuerten Erwerbslosen aus der Krisenfürsorge abzustoppen sei6.

6

Die Eingabe der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände an den RFM vom 21.3.32 hatte folgende Forderungen gestellt: Stop des Neuzugangs von ausgesteuerten Erwerbslosen aus der Krisenfürsorge; Reichshilfe von mindestens 40 MioRM monatlich für die Bezirksfürsorgeverbände; Ermächtigung an die Gemeinden zur Forterhebung der Bürgersteuer; Erlaß einer NotVo., durch die die Verpflichtung der Gemeinden zur Tilgung ihrer Anleihen im Etatsjahr 1932 hinausgeschoben wird (Durchdruck in R 43 I /2323 , Bl. 30–32).

Ich habe Herrn Präsidenten Mulert gesagt, daß eine Besprechung beim Herrn Reichskanzler infolge dessen Abwesenheit bis nach den Landtagswahlen nicht möglich sei. Außerdem werde der Herr Reichskanzler ganz bestimmt verlangen, daß zuvor mit dem zuständigen Herrn Reichsminister der Finanzen die Verhandlungen geführt würden. Entsprechend werde ich auch Herrn Oberbürgermeister Dr. Sahm auf seine schriftliche Bitte, alsbald vom Herrn Reichskanzler empfangen zu werden, antworten. Ich habe daher Herrn Mulert gegenüber übernommen, mich von mir aus sobald wie möglich an den Herrn Reichsminister der Finanzen zu wenden, der ja augenblicklich auch als Vizekanzler den abwesenden Herrn Reichskanzler vertrete, um bei ihm eine Besprechung mit Herrn Mulert über das erwähnte Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 21. März d. Js. anzuregen7.

7

Vgl. Dok. Nr. 720, P. 1.

Pünder

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