2.10.7 (cun1p): 7) Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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7) Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse

Nach eingehender Erörterung wurde dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergänzungsvorschlages bei Rk. 10028 gegen die Stimme des Vertreters des Ernährungsministers zugestimmt9.

9

Der Gesetzentwurf war am 13. 11. vom damaligen RWiM Schmidt vorgelegt worden, in der Kabinettssitzung vom 20. 11. wegen der Bedenken des RK Wirth aber nicht mehr verabschiedet worden (R 43 I /2465 , Bl. 340-343, 344). Auf Anregung des RFM schlägt der RWiM am 2. 12. als Ergänzung noch einen Punkt b) vor. In dieser Form gelangt der Gesetzentwurf am 12.1.23 an den RT (RT-Drucks. Nr. 5473, Bd. 376 ) und wird hier trotz des Widerspruchs des RR gegen die Erhöhung der Holzabgabe (RT-Drucks. Nr. 5518, Bd. 376 ) unverändert verabschiedet und am 3.3.23 als Gesetz erlassen (RGBl. I, S. 159  f.). Die damit erreichte Erhöhung der Holzausfuhrabgabe von ½ auf 1½% erscheint den Verlegern immer noch unzureichend, so daß sie seit Dezember 1922 wiederholt wegen weitergehender Subventionen für das Papierholz vorstellig werden (R 43 I /2465 , Bl. 350 f., 353-354, 357 und 2466, R 43 I /2466 , Bl. 17-23 ). Vgl. auch Anm. 32 zu Dok. Nr. 48.

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