2.136.2 (cun1p): [2) Zahlung von Geldstrafen an die Besatzungsmächte.]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

[2) Zahlung von Geldstrafen an die Besatzungsmächte.]4

4

Dem Protokoll ist in den Anlagen die folgende Notiz Kempners für Hamm vom 24. 4. beigelegt. Eine Durchschrift findet sich auch in R 43 I /213 , Bl. 222. Im Band „Inhaltsangabe von Kabinettsprotokollen“ (R 43 I /1347 ) wird dieser Kabinettsbeschluß über die Nichtzahlung von Geldstrafen in verkürzter Form bei der Kabinettssitzung vom 21. 4. wiedergegeben.

Über die Frage der Nichtzahlungen von französischen Gerichten verhängter Geldstrafen ist in der Ressortbesprechung am 19. April verhandelt worden5. Die Notiz über diese Besprechung wird hiermit nochmals vorgelegt. Ferner ist in der Kabinettssitzung vom 21. April hierzu folgendes beschlossen worden: „Die im Zusammenhang mit der Ruhraktion und der Pfänderpolitik von den Militärgerichten oder sonstigen Organen der Besatzungsmächte verhängten Geldstrafen sollen nicht bezahlt werden und werden nicht erstattet. Nicht zu bezahlen sind Kontributionen, die Gemeinden oder sonstigen Körperschaften[421] auferlegt werden. Es ist unzulässig, zur Abwendung einer Untersuchungs- oder Strafhaft in Angelegenheiten der vorbezeichneten Art Sicherheiten zu hinterlegen.“

5

Das Ergebnisprotokoll dieser Besprechung vermerkt: „Punkt 1 der Tagesordnung betr. Durchführung des Kabinettsbeschlusses über die Nichtbezahlung von Geldstrafen [vgl. Dok. Nr. 111, P. 6] wird zurückgestellt, da ein neuer Beschluß des Reichs- und Preußischen Kabinetts bisher nicht erfolgt ist. GehR Fellinger vom PrHandelsMin. weist darauf hin, daß eine schleunige Entscheidung unbedingt notwendig sei, da über diesen Punkt stündlich Anfragen aus allen Teilen der Bevölkerung an die Zentralbehörden ergingen.“ (R 43 I /212 , Bl. 291 f.).

Extras (Fußzeile):