2.150.3 (cun1p): 3) Zahlung der Askari-Löhne.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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3) Zahlung der Askari-Löhne.

Das Kabinett stimmte grundsätzlich der Auszahlung von etwa 12 Goldmillionen rückständiger Askari-Löhnen zu3. Der Zeitpunkt der Zahlung bleibt vorbehalten.

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Kempner, der selbst einige Jahre in Deutsch-Ostafrika gewirkt hatte, vermerkt als Referent zu diesem Vorgang: „Bei Abschluß des Waffenstillstandes wurden die Europäer der Schutztruppe von Deutsch-Ostafrika nach Europa zurückgebracht. Den Askari (eingeborenen Soldaten) und farbigen Trägern hatten Sold und Löhne teilweise für die letzten Jahre in Folge völligen Mangels an Zahlungsmitteln nicht gezahlt werden können. Der Gouverneur Schnee und der General v. Lettow sagten den Leuten zu, daß das Deutsche Reich ihnen die rückständigen Löhne pp. zahlen würde. Dies ist bisher nicht erfolgt, weil England Schwierigkeiten in den Modalitäten der Auszahlung machte. Nach langen Verhandlungen hat sich schließlich die englische Regierung bereiterklärt, eine deutsch-englische Kommission zu bilden, die die Auszahlung vornehmen soll.“ In seinem Gutachten zur Vorlage erklärt Kempner: „Ich empfehle dringend zu beschließen, daß die Löhne gezahlt, die nötigen Mittel bereitgestellt und die Vorbereitungen für Entsendung von zwei Deutschen als Mitglieder der Kommission getroffen werden. […] Zahlreiche Schwarze sind im Kriege für uns gefallen, zahlreichere zu Krüppeln geschossen. Wie die bisherige Nichtzahlung der geschuldeten Löhne bei den Stämmen vom Sudan bis zum Kap bekannt ist, so wird auch die erfolgte Zahlung rasch in großen Teilen Afrikas bekannt werden. Rechtliche und ethische Gründe sprechen in gleich starkem Maße für die Zahlung.“ (R 43 I /624 , Bl. 258, hier auch weitere Akten zu diesem Vorgang).

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