2.167.8 (cun1p): 8) Entwurf eines Arbeitsgerichtsgesetzes.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Text

RTF

[508] 8) Entwurf eines Arbeitsgerichtsgesetzes.

Das Kabinett stimmt der Vorlage zu6.

6

Am 30. 4. hatte der RArbM den 49seitigen Gesetzentwurf nebst Erläuterungen und 127seitiger Begründung übersandt (R 43 I /2062 , Bl. 199, 200-225, 226-230, 231-316). Im RT forderten Redner verschiedener Parteien am 3. 5. den RArbM zur baldigen Vorlage des Gesetzentwurfs auf, der schon seit langer Zeit zwischen den Ressorts beraten worden sei (RT-Bd. 359, S. 10786 , 10789 , 10795).

 

Es soll noch eine Rücksprache mit dem Herrn Staatsminister Saemisch über den Entwurf stattfinden7.

7

MinR Kempner hatte in seinem Gutachten als Abteilungsleiter den Gesetzentwurf aus finanziellen Bedenken abgelehnt: „Man wird zu einer gesunden Finanzgebahrung des Reichs niemals kommen, wenn man den erst in bescheidenem Anfang stehenden Abbau der Behörden dadurch wirkungslos macht, daß man im Ausmaß der letzten Jahre neue Behörden schafft (Reichsversorgungsgericht, Reichswirtschaftsgericht, Reichsentschädigungsamt, Reichsausgleichsamt, Reichsverwaltungsgericht, Reichskriminalpolizeiamt usw.). Wenn das Reich auch nur langsam wieder zu gesunden finanziellen Verhältnissen kommen will, so muß es den Mut haben, auch sozial sehr erwünschte Maßnahmen so lange zurückzustellen, bis eine Balancierung des Haushalts erfolgt ist.“ (R 43 I /2062 , Bl. 319 f.). Die Stellungnahme des RSparKom. fehlt in R 43 I. Am 6. 7. wird der Entwurf dem RWiR und dem RR zugeleitet, bleibt dort aber unerledigt.

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