2.183.5 (cun1p): 5) Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des deutsch-amerikanischen Abkommens vom 10. August 1922.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

5) Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des deutsch-amerikanischen Abkommens vom 10. August 1922.

Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu4.

4

Nach dem dt.-amerik. Abkommen vom 10.8.1922 (RGBl. 1923 II, S. 113  ff.) sollten die finanziellen Verpflichtungen Deutschlands gegenüber den USA durch eine gemischte Kommission festgesetzt werden. Der vorliegende VO-Entwurf enthält einige Vorschriften, um die Arbeit der gemischten Kommission zu beschleunigen und das Verhältnis des Reichs zu den durch das Verfahren betroffenen Privatpersonen klarzustellen (R 43 I /96 , Bl. 112-116). Die VO wird unter dem 28.6.23 verkündet (RGBl. II, S. 299  f.).

Extras (Fußzeile):