2.33.4 (cun1p): 4) Zwischenfälle in Königsberg und Breslau mit Offizieren der Kontrollkommission.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[112] 4) Zwischenfälle in Königsberg und Breslau mit Offizieren der Kontrollkommission.

Der Herr Reichsminister des Auswärtigen trägt vor, daß der General Nollet in ultimativer Form gefordert habe, daß ihm bis zum 5. Januar mitgeteilt werden müsse, ob die Obersten Kusserow und Guhr aus dem Verbindungsdienst entfernt worden seien4. In Anbetracht der schwierigen außenpolitischen Lage und der Pariser Konferenz bitte er den Herrn Reichswehrminister um Entgegenkommen in dieser Angelegenheit.

4

Note der IMK vom 15.12.22 in R 43 I /415 .

Der Herr Reichswehrminister erklärt, daß es nur möglich sei, die Herren unter Umständen in andere Reichsstellen zu versetzen; von einer Maßregelung der Herren könne nicht die Rede sein, da sie sich seiner Ansicht nach durchaus korrekt benommen hätten. Oberst Michelis trägt den genauen Sachverhalt vor5.

5

Nach einer Aufzeichnung des AA vom 28.12.22 lagen den beiden Vorfällen folgende Sachverhalte zugrunde: Oberstlt. Kusserow, der Leiter der Verbindungsstelle Königsberg, hatte dem Vors. einer Unterkommission der IMK eine schriftliche Anfrage an den OPräs. zurückgesandt, da er dieselbe Frage unter Zitierung des OPräs. bereits beantwortet hatte und in der nochmaligen Anfrage eine persönliche Verletzung erblickte. Oberst Guhr, der Leiter der Verbindungsstelle Breslau, hatte das Verhalten eines frz. Oblts. anläßlich der Inspektion von Befestigungsanlagen in Neiße als Spionage bezeichnet (R 43 I /415 , Bl. 426 f.). Über die Beurteilung dieser Fälle ergaben sich Meinungsverschiedenheiten zwischen dem AA und dem RWeMin. Darüber berichtete Moraht dem StS Rkei am 27.12.22: „Das AA ist der Ansicht, daß die RReg. nicht in der Lage ist, die beiden deutschen Offiziere, die sich zweifellos nicht innerhalb der Grenzen korrekten Verhaltens gegenüber den Organen der IMK gehalten haben, weiter zu decken und die amtlichen Beziehungen zur IMK dadurch weiter zu belasten. Das RWeMin. will die beiden Offiziere indessen nicht ohne weiteres fallen lassen; es verlangt, daß das AA zunächst für ihre anderweitige dienstliche Verwendung Sorge trägt.“ Zur Begründung dieser Forderung hatte das RWeMin. in einem Schreiben an das AA am 23. 12. ausgeführt: „Wenn Offiziere des Verbindungsdienstes, dessen einzige Schuld es ist, daß sie die Interessen des Reiches energisch vertreten haben, ohne Wahrnehmung ihrer Interessen von ihren Stellungen entfernt werden, so muß das den nachteiligsten Einfluß auf die Haltung der übrigen, in ähnlichen Stellen befindlichen Offiziere ausüben. Nur dann, wenn der Staat für derartige Opfer der Willkür der IMK eintritt und ihre wirtschaftliche Existenz sicherstellt, wird ein verantwortungsfreudiges Arbeiten in diesen Stellungen noch weiter verlangt und erwartet werden können.“ (R 43 I /415 , Bl. 425).

Der Herr Reichsminister der Finanzen ist der Auffassung, daß das Verlangen des Generals Nollet abgelehnt werden müsse.

Der Herr Reichsminister des Innern ist ebenfalls der Auffassung, daß ein Nachgeben unmöglich sei.

Der Herr Reichsminister des Auswärtigen schlägt in Anbetracht der allgemeinen Lage nochmals vor zu prüfen, ob man nicht die Note des Generals Nollet unter Protest annähme.

Das Kabinett beschließt, die Forderung des Generals Nollet auf Entfernung der beiden Offiziere aus dem Verbindungsdienst abzulehnen. Das Kabinett erkennt jedoch grundsätzlich die Verpflichtung an, für die pekuniäre Schadloshaltung der beiden Offiziere zu sorgen, falls durch Ultimatum der Botschafterkonferenz die Entlassung der Offiziere erpreßt werden sollte6.

6

Der letzte Satz ist nachträglich dem Protokoll angefügt worden aufgrund eines entspr. Antrags des RWeMin. vom 8.1.23 und der darauf am 14. 1. erfolgten Verfügung durch StS Hamm (R 43 I /416 , Bl. 29, 31).

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