2.39.1 (cun1p): 1) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines 10. Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1922.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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1) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines 10. Nachtrags zum Reichshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1922.

Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu1.

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Der Gesetzentwurf sieht weitere Lohnerhöhungen für die Staatsbediensteten vor und war nach Verhandlungen mit den Arbeitnehmerorganisationen am 8. und 9.1.23 zustandegekommen (R 43 I /2565 , Bl. 109, 113-120). Die Arbeitnehmerorganisationen hatten zuvor mit Schreiben vom 28.12.22 erklärt, daß die Neuregelung der Dezemberbezüge nicht befriedigt hätte. „Die Organisationen erhielten aus den Kreisen ihrer Verwaltungsstellen und Funktionäre viele Hunderte von Protestschreiben, die erkennen lassen, daß eine hochgradige Erregung, wie sie nie zuvor bestanden hat, allenthalben vorhanden ist. Die weiter steigende Teuerung hat die vorhandene Notlage bis zur Unerträglichkeit gesteigert, und die ablehnende Haltung der Regierung, die Dezemberbezüge nach den Wünschen der Organisationen einer Revision zu unterziehen, hat den Unmut des Personals noch beträchtlich erhöht. Das gilt ganz besonders für das Personal der Reichsverkehrsbetriebe, das in einer ganzen Anzahl von Bezirken den Streik androht. Nur mit Aufbietung aller Kraft und in Anwendung aller Mittel war es bisher den Organisationen möglich, Arbeitsniederlegungen zu verhindern. Die Streikgefahr ist noch vorhanden und steigert sich jeden Tag.“ (R 43 I /2565 , Bl. 107). Als RT-Drucks. Nr. 5470 (Bd. 376 ) gelangt der Entwurf am 12. 1. an den RT und wird hier zusammen mit dem 9. Nachtrag am 15. 1. verabschiedet (RT-Bd. 357, S. 9443 ) und am 16. 1. verkündet (RGBl. II, S. 37  f.).

[131] Der Herr Reichspostminister betonte, daß angesichts dieser Lohn- und Gehaltserhöhungen eine Balancierung des Postetats ausgeschlossen sei.

Der Herr Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß diese Frage besonders erörtert werden würde.

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