2.41.4 (cun1p): 4) Entwurf der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den Ersatz der durch die Besetzung deutschen Reichsgebiets verursachten Personenschäden.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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4) Entwurf der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den Ersatz der durch die Besetzung deutschen Reichsgebiets verursachten Personenschäden.

Das Kabinett stimmt dem Entwurf zu5.

5

Der Gesetzentwurf war am 16.12.22 vom RSchM übersandt worden (R 43 I /1382 , Bl. 47-50). Er sieht eine einheitliche Regelung bei der Gewährung von Vorschüssen durch die Feststellungsbehörden vor und erweitert darüber hinaus das Recht zur Bewilligung von Vorschüssen. Außerdem wird eine Zentralstelle beim Reichsarchiv eingerichtet, um die spätere Verrechnung der Vorschüsse zu erleichtern und damit die endgültige Auszahlung der Entschädigungssummen zu beschleunigen. Das Gesetz wird am 14.3.23 unverändert verkündet (RGBl. I, S. 189  f.). Mit diesem Gesetz wird den vielfachen Klagen der betroffenen rheinischen Bevölkerung über die Mängel des Besatzungspersonenschädengesetzes vom 17.7.22 (RGBl. I, S. 624  ff.) entsprochen.

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