2.76.2 (cun1p): 2) Außerhalb der Tagesordnung: Geldversorgung im altbesetzten Gebiet.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

Extras:

 

Text

RTF

2) Außerhalb der Tagesordnung: Geldversorgung im altbesetzten Gebiet.

Der Herr Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium trug den anliegenden Antrag vor2. Das Kabinett war der Auffassung, daß der Revers nicht als Verpflichtungsurkunde unterschrieben werden solle, sondern nur als Feststellung der Tatsache, daß das Geld nicht für die Eisenbahner verwendet werden solle.

2

Mit Telegrammbrief vom 16. 2. hatte der RVM der Rkei mitgeteilt, „daß die französische Besatzungsbehörde in Koblenz in Verhandlungen mit der dortigen Reichsbankstelle erklärt habe, daß die Gehalts- und Lohnzahlungen an Beamte usw. nicht beanstandet werden würden, wenn die Reichsbank einen Revers unterschreiben würde, daß zu Zahlungen an die Eisenbahner – Gehalts- und Lohnzahlungen – Gelder nicht zur Verfügung gestellt würden. Das Reichsbankdirektorium hat mich um Stellungnahme zu der französischen Forderung ersucht. Ich verkenne nicht, daß durch eine Nichtunterzeichnung des Reverses die gesamte Geldversorgung des betreffenden Gebiets stark beeinträchtigt werden würde und daß hinsichtlich der Versorgung des Eisenbahnpersonals es an sich gleichgültig erscheinen kann, ob der Revers unterzeichnet wird oder nicht. Dagegen muß ich auf den schlimmen moralischen Eindruck hinweisen, den die Unterzeichnung des Reverses auf die Eisenbahner machen müßte. Sie würden sich hinter den übrigen Reichsbeamten zurückgesetzt fühlen, während sie das Bewußtsein haben dürfen, mit in vorderster Linie zu kämpfen. Ich bitte, eine Stellungnahme des Kabinetts herbeiführen zu wollen.“ (R 43 I /208 , Bl. 266).

Extras (Fußzeile):