2.98.1 (cun1p): 1) [Geschäftsordnung der Rhein-Ruhr-Zentrale]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Text

RTF

1) [Geschäftsordnung der Rhein-Ruhr-Zentrale]

Der Herr Reichskanzler legte dar, daß für die vom Bürgermeister Schmid geleitete Rhein-Ruhr-Abteilung der Reichskanzlei eine Geschäftsordnung geschaffen werden solle und verlas die Grundzüge einer solchen2.

2

Am 10. 3. hatte Bgm. Schmid dem RK die Umwandlung der ihm unterstellten Abt. IV der Rkei in eine Zentralstelle Rhein-Ruhr vorgeschlagen, die nach einheitlichen Gesichtspunkten die Maßnahmen der einzelnen Ressorts im Ruhrkampf koordinieren und beschleunigen sollte. Zu diesem Zweck schlug Schmid vor, an jedem zweiten Tag unter seinem Vorsitz Besprechungen der StS abzuhalten, daneben Ressortverhandlungen nur über Finanzfragen und technische Einzelfragen (R 43 I /1790 , Bl. 14a). Daraufhin wurde eine Geschäftsordnung ausgearbeitet, die in ihrer endgültigen Fassung wie folgt lautet:

„1) Bei der Rkei wird zur Sicherung einheitlicher und rascher Bearbeitung der aus dem französisch-belgischen Einbruch ins Ruhrgebiet sich ergebenden Aufgaben eine Zentralstelle Rhein-Ruhr gebildet. Sie hat dafür zu sorgen, daß für alle Angelegenheiten, die sich in dem Einbruchsgebiet wie im altbesetzten Gebiet als Folgen des Ruhreinbruchs ergeben, die Einheitlichkeit und Raschheit der Bearbeitung und die Zuverlässigkeit des Vollzuges durch ständiges enges Benehmen der beteiligten Ministerien gesichert wird. An der Zuständigkeit der einzelnen Ministerien zur Erledigung der sachlichen Aufgaben wird durch die Einrichtung nichts geändert.

2) Alle Angelegenheiten, die von allgemeiner politischer Bedeutung sind oder den Geschäftskreis mehrerer Ministerien berühren, werden von den beteiligten Ressorts in Vertretersitzungen erörtert, die für Arbeits- und gewerkschaftliche Fragen im RArbMin., für die übrigen Angelegenheiten bei der Zentralstelle Rhein-Ruhr stattfinden. Mindestens einmal wöchentlich, bei besonderem Anlaß auch öfter, treten zu solchen Besprechungen die StS der beteiligten Ministerien zusammen.

3) Vor der Herausgabe aller wichtigeren Anordnungen und Erlasse in Rhein-Ruhr-Angelegenheiten holt das federführende Ministerium auf kürzestem Wege die Äußerung der Zentralstelle Rhein-Ruhr ein, um die Übereinstimmung mit etwaigen Maßnahmen anderer Ressorts festzustellen.

4) Alle allgemeinen Anordnungen der RMin. in Rhein-Ruhr-Angelegenheiten werden im Abdruck bei der Zentralstelle Rhein-Ruhr gesammelt.

5) Mit den Landesregierungen von Preußen, Bayern, Hessen, Baden und Oldenburg wird Einvernehmen in der Beteiligung an den Arbeiten und Besprechungen der Zentralstelle Rhein-Ruhr gepflogen.“ (R 43 I /993 , Bl. 18 und 1790, Bl. 25).

[310] Der Herr Reichsminister der Finanzen billigte die Vorschläge und wies auf die Überlastung seines Amtes, besonders der Staatssekretäre, hin, warnte vor Übermaß an Sitzungen und hob hervor, daß die eigentlichen Ressortangelegenheiten in Finanzsachen, ebenso wie dies für das Reichsarbeitsministerium hervorgehoben sei, beim Finanzministerium bearbeitet werden müßten. Es müsse hier Gleichstellung für alle Ressorts gelten.

Der Herr Reichskanzler schloß sich dem an, daß Sitzungen nicht im Übermaß stattfinden sollten und hielt es für zweckmäßig, an einem fest bestimmten Tage über die allgemeinen Fragen eine Sitzung der Staatssekretäre zu veranstalten und an diese eine Sitzung über die Rhein-Ruhr-Angelegenheiten zu schließen.

Der Herr Reichsarbeitsminister verglich den Abwehrkampf mit Kriegsführung. Der Gedanke der Zentrale sei richtig und notwendig. Es handle sich im wesentlichen dabei um Vertretung des Reichskanzlers. Er äußerte sich dabei auch um die Personenfrage [sic!].

Auch der Herr Reichsminister des Innern hielt den Gedanken für richtig, die Stelle mit der des Staatssekretärs für die besetzten Gebiete zu vereinigen. Auch daran könne gedacht werden, einen der Reichsminister zu ersuchen, diese Fragen zusammenzufassen.

Der Herr Reichsschatzminister wies darauf hin, daß die hier in Frage stehende Aufgabe die naturgemäße Aufgabe des Staatssekretärs in der Reichskanzlei sei3. Nichts wäre gefährlicher, als ein neues Ressort zu schaffen. Die Betrauung eines Ministers mit dieser Aufgabe würde die Schwierigkeiten bei den Ressorts nur steigern.

3

RSchM Albert war unter Scheidemann, Bauer, Müller und Fehrenbach selbst Unterstaatssekretär bzw. Staatssekretär in der Rkei gewesen.

Der Herr Reichsarbeitsminister meinte, es handle sich im eigentlichen Sinne um die Schaffung eines zweiten Staatssekretärs.

[311] Der Reichswehrminister hielt es für notwendig, daß die Stelle bei der Reichskanzlei eingerichtet werde. Das Wesentliche sei, eine erste Kraft an der Spitze zu haben.

Der Herr Reichsverkehrsminister warnte, eine militärische Betrachtungsweise hineinzutragen. Was man brauche, sei eine der Zusammenfassung dienende Stelle bei der Reichskanzlei, am besten unter Leitung des Staatssekretärs in der Reichskanzlei.

Der Herr Reichsarbeitsminister wiederholte, daß man eigentlich einen zweiten Staatssekretär in der Reichskanzlei schaffen könne. Jedenfalls müsse die Autorität der Reichskanzlei dahinter stehen.

Der Herr Reichskanzler erklärte, daß die Wahrnehmung aller dieser Aufgaben dem Staatssekretär in der Reichskanzlei neben den nächstliegenden unabweisbaren Dienstaufgaben kaum möglich sei.

Der Herr Reichsarbeitsminister meinte, daß, wenn die Arbeit sich auf Berichterstattung und Vermittlung beschränke, die Sache klar liege; wenn aber wirklich die Geschäfte gefördert und Widerstände überwunden werden müßten, werde eine Stelle der gedachten Art kaum genügen.

Der Herr Reichswirtschaftsminister hielt für die beste Lösung, daß in der Stelle und bei den Sitzungen der Staatssekretäre der Reichskanzler den Vorsitz führen und bei Verhinderung vertreten werde.

Der Herr Reichskanzler schloß damit ab, daß die Stelle nun bei der Reichskanzlei errichtet werden solle ohne Änderung der sachlichen Zuständigkeiten. Der Leiter der Zentralstelle soll der bisherige Leiter der Ruhr-Abteilung bleiben.

Der Herr Reichskanzler ersuchte die Herren Reichsminister darum, die Staatssekretäre, Ministerialdirektoren und Referenten ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Förderung der Arbeiten der Stelle hinzuweisen. Er erklärte zum Schluß, daß nun nach dieser grundsätzlichen Zustimmung des Kabinetts das Beste aus der Sache herausgeholt und die Geschäftsordnung im einzelnen festgelegt werden solle4.

4

Am 17. 3. legt StS Hamm dem RK noch eine neunseitige handschriftliche Stellungnahme zur Einrichtung der Rhein-Ruhr-Zentrale vor. Er sei dafür eingetreten, „die Zentrale, wie sie bisher als Abteilung der Rkei mit weitestgehender Selbständigkeit bestand, so auch in der Geschäftsordnung als solche zu begründen und hatte demgemäß bei meinem Entwurfe, der auch die Zustimmung des Herrn Leiters der Abt. IV fand, daran gedacht, daß die Zentrale in der Rkei, nicht bei der Rkei errichtet würde. Das schien mir wichtig aus allgemeinen Erwägungen: erfahrungsgemäß sind alle Angelegenheiten aufgeteilt unter die einzelnen Ministerien; darüber steht der RK, der sich als seines Büros der Rkei bedient. Es steht natürlich bei ihm, ob er in dieser Rkei eine einheitliche Leitung beibehalten oder eine Zweiteilung einführen will. Geschäftlich und rechtlich scheint es mir zweckmäßig, es bei der Einrichtung der einheitlichen Leitung zu belassen, da aus dem Doppelbestande gewissermaßen einer Zivilkanzlei und einer Ruhrkanzlei infolge Unvollständigkeit der Unterrichtung Schwierigkeiten entstehen können. Die einheitliche verantwortliche Kenntnis an der behörden- und staatsrechtlich hierzu berufenen Stelle scheint mir daher tatsächlich und politisch ein Vorteil zu sein. Auf diesen Vorteil muß natürlich verzichtet werden, wenn die sachlichen Verhältnisse eine solche Zusammenfassung nicht mehr zulassen, m. a. W., wenn die Raschheit und Sicherheit der Arbeitserledigung eine andere Anordnung fordert. Das ist eine Ermessensfrage. Nach meinem Urteil würde den Arbeitserfordernissen es genügen, wenn die Zentrale als Abteilung der Rkei mit sehr erweiterter Selbständigkeit, so wie bisher schon, ausgestattet und wenn durch Rundschreiben des Herrn RK und persönliche Betonung dieser Auffassung in einer Sitzung der Minister und StS überall der Wille zu raschester Zusammenarbeit geweckt und gefördert würde. Ich verkenne demgegenüber nicht die Gründe, die für eine andere Entscheidung sprechen.“ Unbedingt erforderlich sei dann aber die ständige Informierung des StSRkei über alle wichtigen Vorgänge in der Rhein-Ruhr-Zentrale. Zur Erörterung der allgemeinen Fragen ebenso wie der besonderen Rhein-Ruhr Fragen sollten die StS jedenfalls einmal wöchentlich in der Rkei zusammentreten (R 43 I /1790 , Bl. 18-22). Nach den Weisungen des RK wird die Geschäftsordnung der Rhein-Ruhr-Zentrale endgültig ausgearbeitet (s. Anm. 2) und mit Genehmigung des RPräs. aufgrund des Art. 55 der RV als Teil der künftigen Geschäftsordnung der RReg. erlassen und am 21. 3. sämtlichen RM, dem PrStMin. und den Regierungen und RR-Vertretungen von Bayern, Hessen, Baden und Oldenburg übersandt (R 43 I /1790 , Bl. 23-25). In der Folgezeit kommt es zu zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen Bgm. Schmid und anderen Ressorts, insbesondere dem RFMin. Bereits am 26. 3. beklagt sich Schmid beim RK: „Seit Wochen werde ich von der Etatabteilung des Finanzministeriums unter Führung des MinDir. v. Schlieben in immer schärferem Maße in meiner Amtstätigkeit behindert, so daß die dringende Gefahr einer völligen Lahmlegung besteht.“ (R 43 I /1790 , Bl. 27 f.). Trotz der Ausgleichsbemühungen bleiben die Spannungen mit dem RFMin. bestehen (vgl. Dok. Nr. 216). Am 2. 5. erfolgt die offizielle Ernennung Schmids zum ‚Kommissar des Reichskanzlers für die Ruhrabwehr‘, nachdem Schmid den RK am 15. 4. noch einmal auf die Dringlichkeit der Berufung hingewiesen hatte: „Die sachliche Notwendigkeit einer Legalisierung und äußeren Kennzeichnung unserer seither verfassungswidrig ausgeübten Tätigkeit ist unbestreitbar, ganz abgesehen davon, daß man uns auch persönlich nicht auf die Dauer die Rolle ‚wilder‘ Privatangestellter zumuten kann.“ (R 43 I /1790 , Bl. 32 f.). Im Berufungsschreiben vom 2. 5. umreißt der RK noch einmal die Aufgaben Schmids unter Hinweis auf die Anordnung vom 21. 3. und fügt hinzu: „Es gehört weiter zu Ihren Pflichten, mich über die Entwicklung der Verhältnisse im besetzten und Einbruchsgebiet sowie über die Abwehrtätigkeit der Reichs- und Landesbehörden fortgesetzt auf dem Laufenden zu halten und mir Vorschläge für die etwa nötig werdenden weiteren Maßnahmen der RReg. zu machen. Zu Kabinettssitzungen und Ministerbesprechungen, in welchen Rhein-Ruhr-Angelegenheiten zur Erörterung kommen, gedenke ich Sie regelmäßig zuzuziehen.“ (R 43 I /1790 , Bl. 55). Diese Formulierung geht auf einen Vorschlag StS Hamms zurück, der damit die Zusicherung, Schmid zu allen Kabinettssitzungen über Rhein-Ruhr-Fragen hinzuzuziehen, abwendet (R 43 I /1790 , Bl. 53). Am 23. 5. beklagt sich Schmid gegenüber dem RK, daß er „über die Linien der großen Politik und über die politischen Absichten des gegenwärtigen Reichskabinetts nahezu völlig im Dunkeln gehalten werde und auf Zeitungsmitteilungen angewiesen sei.“ (R 43 I /1790 , Bl. 71 f.). Sowohl StS Hamm als auch Pressechef Heilbron suchen ein Übergreifen Schmids in ihre eigenen Kompetenzen zu verhindern, wodurch auch innerhalb der Rkei Spannungen entstehen (Akten dazu in R 43 I /1790 ).

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