2.106 (cun1p): Nr. 106 MdR v. Graefe an Reichskanzler Cuno. 25. März 1923

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[330]Nr. 106
MdR v. Graefe an Reichskanzler Cuno. 25. März 1923

R 43 I /2678 , Bl. 151 handschriftlich

[Betrifft: Maßnahmen gegen das Verbot der DVF in Preußen]

Hochverehrter Herr Reichskanzler!

Angesichts der durch die Übergriffe des preußischen Innenministers Severing gegen die verfassungsmäßigen Rechte deutscher Reichstagsabgeordneter und ihrer Parteiorganisation äußerst zugespitzten innerpolitischen Lage bedauere ich ganz besonders, daß die mir ursprünglich für gestern zugesagte Unterredung nicht stattfinden konnte1. Das, was Herr Severing angerichtet hat, wirkt wie ein Hohn auf die von Ihnen in München gesprochenen vaterländischen Worte, ja, fast möchte ich sagen, wie eine Kriegserklärung gegen Ihr Programm. Um so mehr glaube ich mich zu der Hoffnung berechtigt, daß die gleichzeitig indirekt mit uns vor aller Welt angegriffene Reichsregierung uns den uns verfassungsmäßig zustehenden amtlichen Schutz gegen widerrechtliche Vergewaltigung nicht versagen wird.

1

Der RK war am 24. 3. vormittags von seiner Reise aus Süddeutschland zurückgekehrt, mußte wegen einer Erkankung aber die angesetzten Besprechungen absagen. In einem „Bericht aus Rossbachkreisen“, den Kuenzer am 25. 3. an Hamm sendet, heißt es: „v. Graefe, Wulle und Henning haben mehrere vergebliche Versuche gemacht, den RK zu sprechen. Sie wollen ihn angeblich an seine Zusagen erinnern. Die Stimmung der drei Abgeordneten soll sehr gehoben sein. Sie sind scheinbar durch das geringe Material Severings sehr erleichtert. v. Tettenborn sollen in Schlesien allerdings gravierende Schriftstücke abgenommen sein. Alles wird dahin gedreht, daß Severing die Einheitsfront sprengen wolle und zwar zu Ungunsten Cunos, um Wirth oder einen Sozialisten ans Ruder zu bringen.“ (R 43 I /2678 , Bl. 246 f.). In einer Aufzeichnung „Besprechung mit dem PrIM Severing am 25. 3.“ wird aus Rossbachs Schreiben an seinen Verteidiger Bloch vom 21. 3. zitiert: „Bitte klären Sie den Fall im RWeMin., am besten bei Seeckt selbst oder Schleicher oder Bock. Hoffentlich wird dem RK in München ordentlich der Rücken gestärkt. An Graefe habe ich auch geschrieben. Bitte setzen Sie sich mit ihm gleich in Verbindung. Genauer Bericht nach München über meine Inhaftierung ist nötig, damit dort die Angelegenheit noch einmal gründlich mit dem RK besprochen werden kann, ohne daß er unter Berliner Luft steht. Cuno muß noch einmal auf unsere (Graefes und meine) Aussprüche hingewiesen werden mit allem Nachdruck.“ (R 43 I /2678 , Bl. 196-203, hier: Bl. 199f).

Wir haben deshalb das in Abschrift anliegende Schreiben an den Herrn Reichsminister des Innern gerichtet2 und bitten Sie, hochverehrter Herr Reichskanzler,[331] als den letzten Endes für die Innehaltung der Reichsverfassung Verantwortlichen der Durchführung unseres Antrages beschleunigten Erfolg zu verschaffen, ehe die Entrüstung im Kreise unserer Freunde die letzte Eindämmung durch uns durchbricht3.

2

In diesem Schreiben vom 25. 3. protestieren die drei DVF-Abg. v. Graefe, Henning und Wulle gegen Severings Vorgehen, das auch ihre Arbeit als RT-Abg. unmöglich mache. Sie ersuchen daher den RIM, „daß er mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln die verfassungsmäßigen Rechte der Reichstagsabgeordneten, die durch das Vorgehen des Ministers des Innern in Preußen aufs Schwerste verletzt sind, wiederherstellt und schützt. Wir stellen ergebenst anheim, als derartige Mittel in Betracht zu ziehen: 1) Sofortige Einwirkung auf den Minister des Innern in Preußen, den verfassungsmäßigen Zustand wiederherzustellen. 2) Nötigenfalls Herbeiführung einer vorläufigen Entscheidung des Staatsgerichtshofes aufgrund des § 17 des Gesetzes zum Schutze der Republik dahingehend, daß die Wirkung der Verfügung des Ministers des Innern in Preußen aufgeschoben wird. 3) Ersuchen an den Staatsgerichtshof, aus außen- und innenpolitischen Gründen über die von den Unterzeichneten gegen das verfassungswidrige und durch keinerlei Tatsachen begründete Verbot des Herrn Ministers des Innern in Preußen einzureichende Beschwerde mit größter Beschleunigung zu entscheiden.“ (R 43 I /2678 , Bl. 208 f.).

3

Der Wunsch nach Beschleunigung des Verfahrens wird von der Rkei unterstützt. So schreibt Hamm am 28. 3. an Oeser: „Im Auftrage des Herrn RK beehre ich mich, wie bereits mündlich geschehen, so auch hiermit noch darauf hinzuweisen, daß dem Herrn RK die beschleunigte Durchführung des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof wegen der Auflösung der DVF aus politischen Gründen dringend notwendig erscheint.“ (R 43 I /2678 , Bl. 248). Dementsprechend ersucht der RIM am 9. 4. den Staatsgerichtshof, das Verfahren „mit möglichster Beschleunigung“ durchzuführen (R 43 I /2678 , Bl. 269).

Ich muß morgen in München weilen, hoffe aber, bereits am Dienstag früh [27. 3.] hier zurück zu sein und werde dann nicht verfehlen, mich für die vertagte Besprechung zur Verfügung zu halten4.

4

v. Graefe spricht am 27. und 28. 3. in der Rkei vor, kann vom kranken RK aber nicht empfangen werden; stattdessen spricht er mit v. Bibra und Hamm (R 43 I /2678 , Bl. 243).

Endlich bitte ich, sehr ergebenst daran erinnern zu dürfen, daß Sie gütiger Weise eine Unterredung mit General v. Seeckt für mich vermitteln wollten; meine gestrige Anfrage bei ihm stieß auf Ablehnung, bevor er nicht mit Ihnen darüber gesprochen hätte. Im Interesse der Erhaltung einer wirklichen Einheitsfront unter den vaterländischen Kreisen muß ich auf eine solche Unterredung entsprechenden Wert legen, da Herr General v. Seeckt vielleicht doch nicht lückenlos über die Stimmung im Kreise meiner Freunde, die für sein Wirken nicht bedeutungslos sind, informiert sein dürfte5.

5

Kuenzers Bericht aus Rossbachkreisen vom 25. 5. führt darüber aus: „v. Graefe beabsichtigt als Kampfmittel die ‚Abmachungen‘ mit General v. Seeckt und seiner Umgebung evtl. in einigen Tagen zu gebrauchen. Diese Abmachungen scheinen doch ziemlich weit zu gehen. Daß das RWeMin. mit der Orgesch und diese mit Hitler-Rossbach sehr nahestehen, ist ja bekannt. Persönlich bin ich der Ansicht, daß die Sache für S. sehr unangenehm wäre.“ (R 43 I /2678 , Bl. 247). Hamm vermerkt am 28. 3.: „Herr v. Graefe suchte mich heute auf und kam auf seinen Wunsch zurück, der Herr RK möge für ihn eine Besprechung mit General v. Seeckt veranlassen; Herr v. Bibra habe ihm gestern etwas Ähnliches zugesagt. Ich sagte ihm, daß der Herr RK die Frage einer Besprechung zwischen General v. Seeckt und ihm durchaus den beiden Herren überlassen wolle. Er machte geltend, daß er, ohne jede Drohung, doch die Pflicht fühle, General v. Seeckt zu sagen, daß er nun in rückhaltlosester Weise durch Zeugenschaft, zu der er sich angeboten habe und auf der er bestehe, seine Freunde zu entlasten habe. Militärische Vorbereitungen seien von Partei wegen überhaupt nicht betrieben worden. Nur für den Fall der notwendigen Abwehr eines Linksputsches oder der Abwehr eines von Frankreich uns aufgezwungenen Krieges habe man sich da und dort mit militärischen Fragen befaßt. Das sei jeweils nur im engsten Einvernehmen und mit Wissen der Reichswehrstellen geschehen. Waffen habe die Partei außer den dieser bekannten nicht. Er könne deshalb es nicht verantworten, daß seine Freunde weiter in Haft gehalten und als Verbrecher betrachtet würden. Er müsse hiergegen auftreten, und zwar in Zeugenaussagen, und wenn sich das verzögere, durch öffentliche Darlegungen in der Presse. Daraus könne Schaden entstehen. Diesen nach Möglichkeit abzuwenden, gäbe er Gelegenheit, indem er ganz persönlich und außerdienstlich Unterhaltung pflegen wolle.“ Am 29. 3. vermerkt Hamm: „General v. Seeckt blieb bei seiner Auffassung bestehen, daß für ihn kein Anlaß vorhanden sei, Herrn v. Graefe zu empfangen. Dieser Auffassung entgegenzutreten, besteht kein Anlaß.“ (R 43 I /2678 , Bl. 247). In einem weiteren Schreiben an den RK beklagt sich v. Graefe am 7. 4. darüber, daß v. Seeckt sein wiederholtes Ersuchen um eine persönliche Besprechung abgelehnt habe. „Ich vermag nicht zu entscheiden, ob das trotz Ihrer Vermittlungsversuche geschehen ist, was mich erstaunen würde, oder ob Sie Ihre Zusage infolge anderweitiger Einflüsse zurückgezogen haben, was mir begreiflicherweise Anlaß zu allerlei Kombinationen geben müßte.“ (R 43 I /2678 , Bl. 256-258). Zu den Verhandlungen Seeckts mit Ludendorff über die Verwendung der nationalen Verbände vgl. Meier-Welcker: Seeckt, 1967, S. 359 f.

[332] Ich benutze die Gelegenheit, Sie meiner besonderen Verehrung erneut zu versichern, indem ich stets in vorzüglicher Hochachtung verharre

Ihr aufrichtig ergebener

v. Graefe-Goldebee

MdR

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