2.11 (cun1p): Nr. 11 Besprechung mit den Ministerpräsidenten der Länder. 5. Dezember 1922, 18 Uhr

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Nr. 11
Besprechung mit den Ministerpräsidenten der Länder. 5. Dezember 1922, 18 Uhr

R 43 I /2327 , Bl. 152 f..

Anwesend: Cuno, v. Rosenberg, Becker, Oeser, Hermes, Brauns, Albert, StS Brugger; für Preußen: Braun, Wendorff, Göhre; für Bayern: v. Knilling, Wutzelhofer, v. Preger; für Sachsen: Buck, Gradnauer; für Württemberg: Hieber, Bolz; für Baden: Remmele, Nieser; für Hessen: Ulrich, v. Biegeleben;[31] für Braunschweig: Jasper, Boden; für Hamburg: Diestel, Strandes; für Oldenburg: Tantzen, Scheer; für Thüringen: Frölich; für Mecklenburg-Schwerin: Stelling, Tischbein; für Bremen: Donandt, Nebelthau; für Lübeck: Neumann; für Anhalt: Deist; für Waldeck: Schmieding, Sachs; für Mecklenburg-Strelitz: v. Reibnitz; Protokoll: MinR Wever.

Der Reichskanzler begrüßte die Erschienenen. Vom ersten Tage an habe er die Fühlung mit den Ländern aufgenommen1. Die Erhaltung der Einheit des Reichs auf der Grundlage der Verfassung sei heute nötiger als je. In offener Aussprache wolle er die notwendigen Maßnahmen vorbereiten und gemeinsam mit ihnen die Lasten tragen. Zweck der heutigen Besprechung sei die Erörterung der Lage in außen-, inner-, finanz-, sozial- und ernährungswirtschaftlicher Beziehung einschließlich der Lage in den besetzten Gebieten2. Wenn die Anwesenden damit einverstanden seien, würde er die Herren Fachminister bitten, ein kurzes Referat über ihr Gebiet zu halten. Er hoffe, daß die daran anschließende Debatte die Arbeit befruchten und das persönliche Band knüpfen helfe zum Besten des Reichs und der Länder.

1

S. Dok. Nr. 3.

2

In einem Vermerk „Für die Aussprache mit den MinPräs.“, undatiert und ohne Verfasserangabe, wahrscheinlich aber von Hamm geschrieben, heißt es: „Persönliche Bedürfnisse: enge Fühlung mit den MinPräs. Hinweis auf den Brief [Dok. Nr. 3] und die Rede im RR [vom 25. 11., RR-Protokolle 1922, S. 1041 f.]. Die grundsätzliche Erklärung der RReg. bei Bereinigung der bayerischen Frage. Der Ernst der außenpolitischen Lage. Stimmen aus dem Ausland, die empfehlen, in der Reparationsfrage nähere Vorschläge zu machen. Auffassung parlamentarischer Führer hierzu. Notwendigkeit eines aktiven Planes in Rücksicht auf das Rheinland und auf die unter der Markentwertung und der drohenden Wirtschaftskrisis leidenden Schichten im Inlande. Die Lage im besetzten Gebiet. Bedürfnis der rheinischen Bevölkerung, von der Bevölkerung des nichtbesetzten Gebietes in Presse und Parlament Äußerungen des Mitgefühls, nicht des Mitleids zu erhalten. Frage kultureller Beziehungen zum Rheinland. Die politische Zerwühlung im Inland. Wühlarbeit der Kommunisten; russische Einflüsse. Stand der Sicherheitspolizei. Die ernste Wirtschaftsfrage: Ernährung. Stickstoffrage, Melioration, allgemeine Wirtschaftslage, Preisteuerung. RReg. bereit, sich für Preisstillstand einzusetzen, sobald einigermaßen Voraussetzungen gegeben, und bereit, hierfür jetzt schon Vorbereitungen zu treffen.“ (R 43 I /2327 , Bl. 148).

Reichsminister des Auswärtigen von Rosenberg gab ein Bild über die auswärtige Lage, das nach seiner Auffassung trübe sei. Er erörterte die Bedeutung des Kabinettswechsels in England nud Italien3, der vielleicht in beiden Ländern, auf lange Sicht gesehen, für uns günstige Momente enthalte. Was das Verhältnis zu Frankreich anlange, so sei dies für uns sehr ungünstig. Die später widerrufene Mitteilung über das Ergebnis der Sitzung im Elysée sei wohl zutreffend4. Von England sei Hilfe nicht zu erwarten.

3

Am 24. 10. hatte Bonar Law sein Kabinett gebildet, am 30.10.22 hatte Mussolini in Italien die Macht an sich gerissen.

4

S. Anm. 5 zu Dok. Nr. 8.

Die Reparationsfrage stehe im engen Zusammenhang mit der Orientfrage. Über die Politik der Reparationsfrage brauche er nur auf die Reden des Herrn Reichskanzlers im Reichstag und bei dem Presseabend hinzuweisen5. Er verlas[32] sodann aus der Presserede des Herrn Reichskanzlers die Frankreich betreffende Stelle. Seiner Auffassung nach komme es Frankreich nicht auf Geld an, sondern auf die Rheingrenze.

5

Regierungserklärung Cunos vom 24. 11. in RT-Bd. 357, S. 9099 –9105; Rede Cunos auf dem Empfang der Berliner Presse am 3. 12., in der Presse am 4. 12. wiedergegeben. Darin heißt es u. a.: „Man hat namentlich in französischen Kreisen gefunden, daß meine Erklärungen zur Reparationsfrage enttäuschen und daß man den Willen vermisse, auch nur in dem Umfange zu leisten, in dem es damals abgegrenzt war. Das ist irrig. Der Grundsatz, daß wir nicht mehr als im Rahmen der Note vom 13. 11. leisten können, kann einen Verständigen, der die deutsche Wirtschaft kennt, nicht enttäuschen, und eine andere, eine weitergehende Erklärung hätte nur einen Unverständigen, der die deutsche Wirtschaft nicht kennt, täuschen können. […] Ich werde, wie ich es meinen Geschäftsfreunden gegenüber getan habe, so auch zu den politischen Vertragsparteien sprechen und mich in keiner Weise etwa Frankreich gegenüber anders als gegenüber irgendeinem Partner der Welt benehmen. Denn wir müssen mit Frankreich in Ordnung kommen, wo immer die Möglichkeit von Verhandlungen geboten wird. Nur durch solche Verhandlungen können die Grenzen des Möglichen, innerhalb deren wir leisten können, abgesteckt werden, nicht durch Ultimaten und Einmarschdrohungen.“ (Aus ‚Hamburgischer Correspondent‘ Nr. 565 vom 4. 12. in R 43 I /2491 , Bl. 370).

Das Verhältnis zu Rußland sei erfreulicher. Dem ersten Rechtshilfevertrag seien der Rapallovertrag und der Ausdehnungsvertrag vom November gefolgt6.

6

Mit dem Rechtshilfevertrag dürfte das dt.-russ. Abkommen vom 6.5.21 gemeint sein; der Rapallo-Vertrag vom 16.4.22 und der Vertrag zur Ausdehnung des Rapallo-Vertrags vom 5.11.22 sind innerhalb der Edition ‚Akten der Reichskanzlei‘ näher behandelt im ‚Kabinett Wirth‘. Vgl. auch Dok. Nr. 41, P. 1.

Was die Note betreffend Ingolstadt und Passau anlange, so wisse er, daß hinter ihr, obgleich sie von Poincaré unterschrieben sei, die englische Regierung stehe7. Freundliche Mahner hätten dringend geraten, die gravamina aus der Welt zu schaffen. Er wage nicht zu sagen, daß, wenn es zu einer restlosen Erfüllung der Note komme. deshalb auch eine befriedigende Lösung der Reparationsfrage eintreten würde. Soviel sei aber klar, daß, wenn wir die Forderungen ablehnten, weitere Schwierigkeiten in der Reparationsfrage eintreten würden. Er machte dann Mitteilungen über Einzelheiten, wobei er insbesondere betonte, daß die Darstellung der Entente nicht richtig sei. Er hoffe, daß wir im Interesse des Reichs den Weg einer Verständigung mit Bayern finden würden8.

7

Über den Hintergrund der Note der Alliierten Botschafterkonferenz vom 30. 11. (vgl. Anm. 1 zu Dok. Nr. 10) berichtete Botschafter Mayer aus Paris am 1. 12.: „Äußerte heute vertraulich gegenüber italienischen Botschafter gesprächsweise Befremden über Ton und Inhalt gestriger Note, wobei dieser erwiderte, die Note beruhte auf Vorschlägen der englischen Regierung. Letztere sei bekanntlich bei Beschwerden anderer immer milde, dagegen sehr scharf, wenn es sich um ihre eigenen Staatsangehörigen handele.“ Am 3. 12. fügte Mayer hinzu: „Hoesch, der gelegentlich anderweiter Besprechung mit englischen Botschafts-Referenten für Botschafter-Konferenz privat gleichfalls sein Befremden über Ton und Inhalt Passau/Ingolstadt-Note ausdrückte, gewann aus Unterredung Eindruck, daß England tatsächlich voll hinter Note steht und scharfe Forderungen billigt. Mr. Sergent betonte, indem er sich an Stettiner Fall desinteressierte, daß in Bayern offenbar Widerstand gegen Kontrollkommission organisiert sei und alliierte Offiziere jeden Augenblick auf erneuten Überfall gefaßt sein müßten. Obstruktion Bayerns könne nicht länger geduldet werden und scharfe Maßnahmen seien geboten gewesen, um ein für allemal Wiederholung derartiger Vorkommnisse zu verhindern.“ (R 43 I /415 , Bl. 276, 277).

8

Zur weiteren Behandlung der all. Note s. Dok. Nr. 12, P. 1, Nr. 14, P. 1, Nr. 17, Anm. 2.

Reichsminister des InnernOeser betonte, daß er den Schutz der Republik in jeder Beziehung durchzuführen beabsichtige. Beim Staatsgerichtshof sitze sein eigener Vertreter, der die Grundsätze der Rechtsprechung mitteile, die von ihm an die Länder weitergeleitet würden.

Er kam sodann auf die Forderungen zu sprechen, den Schutz der Versammlungen gegen Störungen gesetzlich festzulegen. Im Rechtsausschuß des Reichstags[33] sei diese Frage besprochen9. Es sollte s. E. kein Sondergesetz erlassen, sondern eine entsprechende Bestimmung in das Reichsvereinsgesetz hineingearbeitet werden, dessen Entwurf er bis Weihnachten an den Reichsrat bringen wolle.

9

Der Rechtsausschuß des RT legt diesem am 16.1.23 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches vor (RT-Drucks. Nr. 5477, Bd. 376 ), der auf einem Antrag der bürgerlichen Mittelparteien basiert (RT-Drucks. Nr. 4825, Bd. 375 ). Vgl. auch Dok. Nr. 10, P. 8.

Die Notwendigkeit des Schutzes der Republik folge aus der inneren Lage. Wegen Abbaues der Schutzgesetze könne zur Zeit nichts unternommen werden. Seine Politik werde sich aber nicht nur auf die Wahrung dieser Gesetze beschränken, sondern eine werbende sein, um der Republik Freunde zu gewinnen.

Er gedachte sodann der Grenzbezirke und der Agitation, die von den angrenzenden Ländern betrieben würde, die damit rechneten, daß der Abbröckelungsprozeß fortschreite. Hiergegen müsse Front gemacht werden. Die Note der Entente sei nur ein Steinchen in dem Plane, Deutschland zu zerstückeln und die Zwecke Frankreichs auf Verkleinerung Deutschlands zu begünstigen. Er wolle für ein kräftiges Deutschland eintreten.

Ferner sei notwendig eine Vereinfachung der Verwaltung. Zu dem Zwecke sei der Präsident des Rechnungshofs10 ausersehen worden, nach bestimmten Richtlinien Vereinfachungsvorschläge zu machen.

10

Saemisch.

Er kam sodann auf das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz zu sprechen, bei dessen Handhabung sich unerträgliche Zustände herausgestellt hätten. Hier besonders müsse eine Vereinfachung stattfinden11. Nach Erwähnung einiger weiterer Punkte schloß er seine Ausführungen damit, daß er betonte, er würde bei der Wahrung der Reichsinteressen der Bedeutung der Länder stets Rechnung tragen und alle Fragen im Geiste der Versöhnlichkeit zu lösen versuchen und damit am besten den gemeinschaftlichen Interessen des Reichs und der Länder dienen.

11

Das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz vom 30.5.1908 (RGBl. S. 381  ff.) hatte immer noch Gültigkeit. Danach oblag die öffentliche Unterstützung von Hilfsbedürftigen den Orts- und Landarmenverbänden. Über die Zuständigkeit entschied der Unterstützungswohnsitz, der durch Aufenthalt, Verehelichung oder Abstammung erworben wurde. Das führte zu zahlreichen bürokratischen Schwierigkeiten, Berufungen und Prozessen, da die Bestimmung des Unterstützungswohnsitzes von den betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden häufig angefochten wurde. RIM Oeser berichtet dem RT darüber am 20.2.23 (RT-Bd. 358, S. 9778 ).

Der Bayerische Ministerpräsident v. Knilling stimmte diesen letzten Ausführungen zu; wünschte gegenseitiges Vertrauen zwischen dem Reich und den Ländern; begrüßte den Willen des Reichskanzlers, sich mit den Ländern in ein gutes Einvernehmen zu setzen. Allen Ausführungen des Reichsministers des Innern könnte er nicht zustimmen. Er könne keinen Zweifel darüber lassen, daß in Bayern eine andere Auffassung bezüglich der republikanischen Schutzgesetze herrsche. Wünschenswertes Ziel sei Abbau der Schutzgesetzgebung; das Entgegenkommen bei der Bildung eines süddeutschen Senats sei nur ein Notbehelf. Grundsätzlich sei er für Abbau. Er gebe der Erwartung Ausdruck, daß die Vereinbarungen vom August mit der Regierung Wirth12 auch von der[34] Regierung Cuno als maßgebend angesehen würden und daß Eingriffe in die Hoheitsrechte der Länder unterbleiben würden.

12

Zu den Vereinbarungen vom 11.8.22, die im Anschluß an Verhandlungen des Bayer. MinPräs. mit der RReg. in Berlin zustandegekommen waren, vgl. den Band ‚Das Kabinett Wirth‘ dieser Edition, ebenso zur Einrichtung des süddeutschen Senats beim Staatsgerichtshof, der nach weiteren Verhandlungen der bayer. Ressortminister in Berlin am 19. und 20.8.22 Bayern konzediert worden war.

Der Staatssekretär für die besetzten rheinischen Gebiete Dr. Brugger machte sodann eingehende Darlegungen über das besetzte Gebiet, indem er auf die Zusammensetzung der Rheinlandkommission, die separatistische Bewegung, die Werbekraft der Idee der Frankenwährung, die wirtschaftliche Notlage und weitere Umstände im einzelnen hinwies, welche eine große Gefahr für eine Absplitterung der Rheinlande bedeuteten13.

13

Bericht Bruggers über die Lage im Rheinland in Dok. Nr. 9.

Reichsminister der Finanzen Dr. Hermes gab eine eingehende Darstellung über die Finanzlage, die aus der Anlage erhellt14.

14

Entsprechend dem Randvermerk vom 12.12.22 „noch nicht eingegangen“ fehlt die Anlage in den Akten der Rkei.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns kündigte eine Vereinheitlichung der Wohlfahrtsfürsorge an, besprach die Notwendigkeit des Baues von Wohnungen, die wichtigsten Fragen aus dem Arbeitsgerichtsgesetz und den Versorgungsgesetzen15.

15

Der Entwurf eines Arbeitsgerichtsgesetzes wird am 25.5.23 vom Kabinett verabschiedet (Dok. Nr. 167, P. 8). Bei den Versorgungsgesetzen handelt es sich in erster Linie um Anpassungen der Bezüge an die Geldentwertung.

Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Luther gab einen kurzen Bericht über die Ernährungslage, streifte die Versorgung mit Milch und die Frage der Verbilligung der Lebensmittel. Er wies darauf hin, daß in der morgigen Besprechung Einzelheiten mitgeteilt werden sollten.

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